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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 20.12.1990

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.10.1990 - 5 U 73/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3741
OLG Oldenburg, 23.10.1990 - 5 U 73/90 (https://dejure.org/1990,3741)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.10.1990 - 5 U 73/90 (https://dejure.org/1990,3741)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Oktober 1990 - 5 U 73/90 (https://dejure.org/1990,3741)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1361 BGB; § 1372 BGB
    Gemeinschaftliches Familienhaus; Träger der finanziellen Belastungen; Alleinverdienender Ehegatte; Endgültiges Scheitern einer Ehe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1361, § 1372

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinschaftliches Familienhaus; Träger der finanziellen Belastungen; Alleinverdienender Ehegatte; Endgültiges Scheitern einer Ehe

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 962
  • FamRZ 1991, 1057
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82

    Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.10.1990 - 5 U 73/90
    Nach nunmehr gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung hat bis zum endgültigen Scheitern einer Ehe regelmäßig der allein verdienende Ehegatte auch die finanziellen Belastungen allein zu tragen; nach der Trennung und dem Auszug eines der Ehepartner kommt gemäß § 745 Abs. 2 BGB eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Hauses einschließlich der Verteilung der Belastungen in Betracht, die in der Regel darin besteht, daß der das Haus allein nutzende Ehegatte dessen Lasten sowie die Verzinsung und Tilgung der für dieses Haus aufgenommenen Darlehen übernimmt (vgl. nur BGHZ 87, 265.; OLG Celle, Nds. Rpfl. 1989, 252 ff., jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.12.1990 - 5 U 73/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,19409
OLG Köln, 20.12.1990 - 5 U 73/90 (https://dejure.org/1990,19409)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.1990 - 5 U 73/90 (https://dejure.org/1990,19409)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 1990 - 5 U 73/90 (https://dejure.org/1990,19409)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.09.1979 - IV ZR 87/78

    "Teilungsabkommen"; Auslegung eines Rahmenteilungsabkommens zwischen dem …

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.1990 - 5 U 73/90
    Auf die Fahrweise des Fahrers des bei der Beklagten versicherten Fahrzeuges, also ein bestimmtes Verhalten des Versicherten, kommt es dann nicht weiter an (BGH VersR 79, 1093, 1094).

    Es handelt sich dabei um die sogenannten "Groteskfälle", in denen ohne Bestehen des Teilungsabkommens niemand auf den Gedanken kommen würde, angesichts des konkreten, unstreitig gegebenen Sachverhalts Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherten zu erheben (BGH VersR 79, 1093, 1094; 83, 771 = NJW 84, 41; 84, 889, 890 m.w.N.).

    Dies ist das Äquivalent dafür, daß sie auch in Fällen, in denen ein bei ihr Versicherter zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet wäre, lediglich die im Teilungsabkommen festgelegte Quote zahlen muß (BGH VersR 79, 1093, 1094 m.w.N.).

  • BGH, 11.07.1984 - IVa ZR 171/82

    Inanspruchnahme des Kfz-Halters durch den verunglückten Fahrer; Eintrittspflicht …

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.1990 - 5 U 73/90
    Rn. 36 Besteht aber nach der Lebenserfahrung die Möglichkeit und liegt es nicht ganz fern, daß aus Anlaß des Schadensereignisses - wenn auch unbegründete -Haftpflichtansprüche gegen den Haftpflichtversicherten erhoben werden, ist dieses Schadenereignis in die Erstattungsregelung des Teilungsabkommens einzubeziehen (BGH VersR 84, 889, 890 m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1982 - IVa ZR 78/81

    Anwendung eines Teilungsabkommens im Bereich der Produzentenhaftung - Möglichkeit …

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.1990 - 5 U 73/90
    Rn. 46 Nach seinem Sinn und Zweck soll das Teilungsabkommen bei allen Schadenfällen, an denen bei den Parteien versicherte Personen beteiligt sind, Anwendung finden, und trägt die Beklagte für das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes, nämlich für das offensichtliche Fehlen eines Kausalzusammenhangs zwischen Schadenfall und versichertem Wagnis, die Darlegungs- und Beweislast (BGH VersR 82, 774, 775).
  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 3/82

    Anspruch auf Ersatz von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund …

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.1990 - 5 U 73/90
    Rn. 38 Ebenso verhielt es sich in dem vom BGH entschiedenen Fall (VersR 84, 158), in dem das Teilungsabkommen u. a. wie folgt lautete:.
  • OLG Hamm, 02.05.2017 - 26 U 67/16

    Regressansprüche des gesetzlichen Krankenversicherers gegenüber dem Halter eines …

    Auf die Fahrweise des Fahrers des versicherten Fahrzeuges, also ein bestimmtes Verhalten des Versicherten, kommt es dann nicht weiter an (…vgl. BGH Urt. v. 19.09.1979 - IV ZR 87/78, VersR 1979, 1093; OLG Köln Urt. v. 20.12.1990 - 5 U 73/90, R+S 1991, 8).

    Das sind solche Fälle, in denen schon nach dem unstreitigen Sachverhalt eine Schadenersatzpflicht des Haftpflichtversicherten unzweifelhaft und offensichtlich gar nicht in Frage kommt (OLG Köln, Urt. v. 20.12.1990 - 5 U 73/90, R+S 1991, 8).

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