Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2
Einordnung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 16.05.2007 - 3 O 15/07
- OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07
Papierfundstellen
- NJW 2008, 775 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07
Auch ist sie in den Kontext des Inhalts des Schreibens an Rechtsanwalt H... insgesamt zu stellen (vgl. BVerwG Buchholz 449, § 12 SG Nr. 20 - DVBl 2007, 132 Leitsatz; BGH NJW 2005, 279 = MDR 2005, 507 ).Auch wenn die Äußerung nicht innerhalb eines Prozesses gefallen ist (dazu BGH NJW 2005, 279 ), ist doch der Zusammenhang mit den gerichtlichen Auseinadersetzungen unverkennbar und von daher zu erklären.
- BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05
Terroristentochter
Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07
Würden in einem solchen Fall die tatsächlichen Elemente als ausschlaggebend angesehen, könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (…BVerfG aaO.; vgl. auch BGH NJW 2007, 686 "Terroristentochter").Sie ist darüber hinaus keine Formalbeleidigung oder Schmähkritik, bei der es nur um die Herabsetzung des anderen geht (vgl. BGH NJW 2007, 686 ).
- BVerwG, 29.06.2006 - 2 WD 26.05
Ehrverletzung; Meinungsäußerung; objektiver Bedeutungsgehalt; Kontext der …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07
Auch ist sie in den Kontext des Inhalts des Schreibens an Rechtsanwalt H... insgesamt zu stellen (vgl. BVerwG Buchholz 449, § 12 SG Nr. 20 - DVBl 2007, 132 Leitsatz; BGH NJW 2005, 279 = MDR 2005, 507 ). - BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01
Zivilrechtliche Bestimmungen zum Schutz des eingerichteten und ausgeübten …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07
Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist (BVerfG vom 1.12.2005, 1 BvR 2/01).
- VG Berlin, 06.11.2009 - 1 L 557.09
Äußerungen eines Amtsträgers und Meinungsfreiheit
Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere Umfang und Bedeutung der Sache für den Antragsteller auch in beruflicher Hinsicht einzubeziehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. April 2009 - 14 W 53/08 -, juris: 30.000,-- Euro im Fall der Kritik der Habilitationsschrift eines Universitätsprofessors; OLG Koblenz, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 5 U 737/07 -, juris: 50.000,-- Euro bei der Behauptung, eine Sozietät habe Geldprobleme).
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