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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.10.2018 - 5 U 76/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,50248
OLG Köln, 15.10.2018 - 5 U 76/16 (https://dejure.org/2018,50248)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.10.2018 - 5 U 76/16 (https://dejure.org/2018,50248)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Oktober 2018 - 5 U 76/16 (https://dejure.org/2018,50248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06

    Arzthaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung vor dem ersten Einsatz eines …

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2018 - 5 U 76/16
    Kann ein Patient zur Frage, ob er bei zutreffender Aufklärung in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, wegen seines Versterbens nicht mehr persönlich gehört werden, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung aller Einzelfallumstände festzustellen, ob der Patient aus nachvollziehbaren Gründen in einen ernsthaften Entscheidungskonflikt geraten sein könnte (vgl. BGH, Urt. v. 17.4.2007, VI ZR 108/06).

    Kann ein Patient zu der Frage, ob er bei zutreffender Aufklärung in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, nicht persönlich angehört werden, so hat das Gericht aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob der Patient aus nachvollziehbaren Gründen in einen ernsthaften Entscheidungskonflikt geraten sein könnte (BGH, Urteil vom 17.4.2007 - VI ZR 108/06, iuris 19, abgedruckt in NJW 2007, 2771 ff.).

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2018 - 5 U 76/16
    Gibt es mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die zu unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, muss der Arzt hierüber vollständig aufklären und dem Patienten die Wahl überlassen, auf welchem Weg die Behandlung erfolgen soll (vgl. BGH, Urteil vom 15.3.2005 - VI ZR 313/03, iuris Rdn. 10 m.w.Nachw., abgedruckt in VersR 2005, 836 ff.).
  • BGH, 24.02.2015 - VI ZR 106/13

    Arzthaftungsprozess: Unerlässlichkeit eines medizinischen …

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2018 - 5 U 76/16
    Er repräsentiert den jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und der ärztlichen Erfahrung, der zur Erreichung des ärztlichen Behandlungszieles erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat (BGH, Urteil vom 24.2.2015 - VI ZR 106/13, iuris Rdn. 7, abgedruckt in NJW 2015, 1601 ff.).
  • LG Köln, 25.05.2016 - 25 O 388/13

    Schmerzensgeldanspruch eines Erben wegen fehlerhafter Behandlung eines Patienten …

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2018 - 5 U 76/16
    Die Berufung des Klägers gegen das am 25.5.2016 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 388/13 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Rostock, 03.02.2023 - 5 U 1/14

    Krankenhaushaftung für einen Geburtsschaden; Behandlungs- und …

    Eine Veröffentlichung dieser Leitlinien nach dem Jahr 2005 ist unerheblich, weil eine Behandlungsmaßnahme auch dann nicht als fehlerhaft gewertet werden kann, wenn sie jedenfalls zum Zeitpunkt der Beurteilung durch den Sachverständigen dem aktuellen Standard entspricht (OLG Köln…, Urteil vom 20.07.2011 - 5 U 83/09 -, Rn. 26, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 15.10.2018 - 5 U 76/16 -, Rn. 27, zitiert nach juris;… Martis/Winkhart, a.a.O., Rn. B 33).
  • OLG Rostock, 24.11.2023 - 5 U 69/21

    Arzthaftung: Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund des Versterbens einer …

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die in der Leitlinie bestimmte Vorgehensweise bei einem großen Teil der betroffenen Medizinerkreise durchgesetzt hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15. Oktober 2018 - 5 U 76/16, juris Rn. 22, 23).
  • LG München II, 31.10.2023 - 1 O 5153/21

    Relevanz von Leitlinien ärztlicher Fachgremien im Arzthaftungsprozess

    So soll nach Auffassung des OLG Koblenz im Jahr 2004 die in den Leitlinien der geburtshilflichen Fachgesellschaften vorgesehene Zeit von maximal 20 Minuten für die Spanne von der notwendigen Entschließung zur notfallmäßigen Entbindung durch Kaiserschnitt bis zur Entwicklung des Kindes noch kein "unumstößlicher, allseits anwendbarer Standard" gewesen sein, weil dieses Intervall "bei einer sehr erheblichen Zahl von Kaiserschnitten besonders in Belegkliniken oder kleineren Chefarztkliniken nicht erreicht" werde (VersR 2010, 356 f.; vgl. zu einer ebenfalls über dem Standard liegenden Leitlinie im chirurgischen Bereich OLG Köln MedR 2019, 725 (727)).
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