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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23690
OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14 (https://dejure.org/2014,23690)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.08.2014 - 5 U 788/14 (https://dejure.org/2014,23690)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. August 2014 - 5 U 788/14 (https://dejure.org/2014,23690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht eines Krankenhauses hinsichtlich der Gefahr eines Sturzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Allseits orientierte und mobile" 87-jährigen Patientin kann Wege im Krankenhaus unbegleitet zurücklegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Allseits orientierte und mobile" 87-jährigen Patientin kann Wege im Krankenhaus unbegleitet zurücklegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht eines Krankenhauses hinsichtlich der Gefahr eines Sturzes älterer Patienten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    "Allseits orientierte und mobile" 87-jährige Patientin kann Wege im Krankenhaus unbegleitet zurücklegen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1439
  • MDR 2014, 1202
  • VersR 2015, 905
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05

    Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14
    Haftungsbegründend wird eine Gefahr erst dann, wenn es aus sachkundiger Sicht nahe liegt, dass Rechtsgüter anderer beeinträchtigt werden (BGH VersR 2006, 233; BGH NJW 2007, 1683).

    Dem allgemeinen Sorgfaltsgebot ist daher regelmäßig genügt, wenn derjenige Sicherheitsstandard erreicht wird, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für angemessen erachtet (BGH VersR 1972, 559; BGH NJW 2007, 1683).

    Damit muss hingenommen werden, dass es von einem fremden Herrschaftsbereich ausgehende Risiken gibt, die der Geschädigte am Ende allein trägt (BGH VersR 1975, 812; BGH VersR 2003, 1319; BGH NJW 2007, 1683).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14
    Für eine entsprechende - im Übrigen grundsätzlich nur im Bereich der Anlageberatung anerkannte (vgl. BGHZ 193, 159) - Vermutung ist hier schon deshalb kein Raum, weil die Beklagte zu 2. ihre Aufklärungspflichten mangels der Indikation einer Immobilisierung nicht verletzt hat.
  • BGH, 12.12.2012 - XII ZR 6/12

    Geschäftsraummiete: Vermieterhaftung für Schäden an Mietersachen durch einen mit …

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14
    Da Mängel der Sicherung der Örtlichkeit durch die Beklagte zu 1., die sie gemäß § 280 Abs. 1, 278 BGB haftbar machen würden (BGH MDR 2013, 266), zu verneinen sind, kann sich eine Einstandspflicht nur daraus ergeben, dass man die Klägerin am 28.09.2010 unbegleitet aus dem Aufzug auf den Weg zu ihrem Krankenzimmer entließ.
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14
    Damit muss hingenommen werden, dass es von einem fremden Herrschaftsbereich ausgehende Risiken gibt, die der Geschädigte am Ende allein trägt (BGH VersR 1975, 812; BGH VersR 2003, 1319; BGH NJW 2007, 1683).
  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04

    Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14
    Haftungsbegründend wird eine Gefahr erst dann, wenn es aus sachkundiger Sicht nahe liegt, dass Rechtsgüter anderer beeinträchtigt werden (BGH VersR 2006, 233; BGH NJW 2007, 1683).
  • BGH, 04.12.2001 - VI ZR 447/00

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Wasserversorgungsleitung

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14
    Allerdings ist anerkannt, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle eröffnet, gehalten ist, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH VersR 2002, 247; BGH VersR 2005, 279).
  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14
    13 Die Klägerin meint zu Unrecht, die Beklagte zu 1. habe einschlägige Unfallverhütungsvorschriften verletzt (zu deren verkehrssicherungsrechtlicher Bedeutung vgl. BGH NJW 1996, 2035).
  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 294/03

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich einer Röhrenrutsche in einem Schwimmbad

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14
    Allerdings ist anerkannt, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle eröffnet, gehalten ist, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH VersR 2002, 247; BGH VersR 2005, 279).
  • BGH, 15.04.1975 - VI ZR 19/74

    Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder …

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14
    Damit muss hingenommen werden, dass es von einem fremden Herrschaftsbereich ausgehende Risiken gibt, die der Geschädigte am Ende allein trägt (BGH VersR 1975, 812; BGH VersR 2003, 1319; BGH NJW 2007, 1683).
  • OLG Jena, 05.06.2012 - 4 U 488/11

    Diabetes mellitus, Parkinson-Syndrom - Haftung des Krankenhausträgers: Reichweite …

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2014 - 5 U 788/14
    Aber insoweit gab es nur ein latentes Risiko, das die von der Klägerin erhobene Forderung nach einer nächtlichen Immobilisierung ihrer Person nicht rechtfertigen konnte (OLG Jena NJW-RR 2012, 1419).
  • BGH, 16.02.1972 - VI ZR 111/70

    Haftung des Herstellers einer Haspel-Vorlegewelle

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