Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 22.03.2000 - 5 U 818/99 - 53 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustandekommen eines Hauptvertrages über eine Vollkaskoversicherung; Versicherung eines Leasingfahrzeuges durch den Leasingnehmer; Kaskoversicherung eines Leasingfahrzeuges; Eintritt in einen Versicherungsvertrag auf Seiten des Versicherungsnehmers; Annahme eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 20.08.1999 - 14 O 465/94
- OLG Saarbrücken, 22.03.2000 - 5 U 818/99 - 53
Papierfundstellen
- VersR 2001, 323
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.07.1999 - IV ZR 112/98
Uneingeschränkter Versicherungsschutz bei Aushändigung der Doppelkarte
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 68/84
Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf Ausbildungsunterhalt; Zeitliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 29.11.1985 - 20 U 67/85
Fortbestand der Versicherung; Veräußerung von Fahrzeugen; Versicherungsnehmer; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Dresden, 18.12.2017 - 4 W 1024/17
Auslegung eines Antrags des Versicherungsnehmers auf "Aussetzung" der Prämie
Soweit nach der Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 22.03.2000 -Az. 5 U 818/99- (VersR 2001, 323) § 150 Abs. 2 BGB und nicht § 5 Abs. 3 VVG Anwendung finden soll, wenn der Versicherungsantrag zu einem bestimmen Punkt keinen Vorschlag bezüglich einer Regelung, die der Versicherungsschein vorsieht, enthält, ist dies nicht überzeugend, da § 5 VVG lex specialis zu § 150 Abs. 2 BGB ist und mit § 5 VVG gerade verhindert werden soll, dass der Versicherungsnehmer möglicherweise unerkannt ohne Versicherungsschutz bleibt (…vgl. nur Prölls/Martin, VVG, 29. Aufl. § 5 Rz.1). - OLG Saarbrücken, 27.05.2009 - 5 U 481/08
Voraussetzungen einer Hinweispflicht des Versicherers
Aus diesem Grund führt die Aushändigung der sogenannten Deckungskarte an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluss einer Haftpflicht- und einer Fahrzeugversicherung gestellt hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 14.7.1999 - IV ZR 112/98, VersR 1999, 1274 ; Urteil vom 19.3.1986 - IVa ZR 182/84, VersR 1986, 541), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Senat, Urteil vom 20.4.2006 - VersR 2006, 1353; Urteil vom 22.3.2000 - 5 U 818/99, VersR 2001, 323: ebenso OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2007, 726; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1540 ; OLG Köln, VersR 2002, 970; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 27 ), regelmäßig dazu, dass der Versicherer auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist, wenn er nicht deutlich darauf hinweist, dass vorläufige Deckung nur in der Haftpflichtversicherung gewährt werde.
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