Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
| Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185) |
| Titel 3 - Vertrag (§§ 145 - 157) |
Zitiervorschläge
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 150 BGB
1.369 Entscheidungen zu § 150 BGB in unserer Datenbank:
- BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 312/20
Widerruf eines Teilzeitverlangens nach § 8 TzBfG - abändernde Annahme iSv. § 150 ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Düsseldorf, 28.04.2020 - 8 Sa 403/19
Keine einseitige Rücknahme eines Teilzeitverlangens
- LAG Düsseldorf, 28.04.2020 - 8 Sa 403/19
- BGH, 03.07.2020 - VII ZR 144/19
Vertragsschluss bei verzögerter Vergabe in einem öffentlichen Vergabeverfahren ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 08.05.2015 - 10 U 124/13
Zum Zustandekommen eines Werkvertrages (hier: Dachsanierung)
- OLG Celle, 30.01.2020 - 13 Verg 14/19
Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Verlängerung der Bindefrist
- OLG Brandenburg, 15.12.2016 - 12 U 179/15
Werklohnklage aus einem Bauvertrag: Zulässigkeit eines Grund- und Teilurteils; ...
- BGH, 14.05.2014 - VII ZR 334/12
Anforderungen an die Annahmeerklärung des Empfängers eines schriftlichen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 04.08.2016 - 13 U 104/12
Architekt teilt Bedenken nicht: Auftragnehmer muss sich an Auftraggeber wenden!
- OLG Celle, 04.08.2016 - 13 U 104/12
§ 150 BGB in Nachschlagewerken
- § 150 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Annahme (Recht)