Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 24.11.1964 - 5 U 91/64 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1965, 112
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 30.06.1987 - VI ZR 257/86
Haftung des Arztes für Entfernung der einzigen Niere eines Kindes; …
Vielmehr hat schon das Reichsgericht dessen Haftung auch auf derartige Verletzungen des "Retters« jedenfalls dann erstreckt, wenn die Rettungshandlung im Hinblick auf den drohenden und abzuwendenden Schaden nicht unverhältnismäßig war (RGZ 29, 120 ff.: Bändigung durchgehender Kutschpferde; RGZ 50, 219, 223: Bändigung durchgehender Reitpferde; RGZ 164, 125 f.: Rettung von Fahrgästen aus einem Bus; OLG Stuttgart NJW 1965, 112 [OLG Stuttgart 24.11.1964 - 5 U 91/64]: Rettung von Insassen aus einem brennenden Kraftfahrzeug). - BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83
Streupflicht von Wohnungseigentümern
Ähnlich wie bei einem Retter, der einen Rettungsversuch macht und sich dabei verletzt (vgl. dazu Senatsurteil vom 2. Dezember 1980 VI ZR 265/78 = VersR 1981, 260, 261 m.w.N.; OLG Stuttgart, NJW 1965, 112; OLG Celle, NJW 1979, 723), kann ihrem Ersatzbegehren nicht entgegenstehen, daß sie sich aufgrund eigenen Entschlusses der Glättegefahr ausgesetzt hat. - OLG Oldenburg, 26.03.1986 - 3 U 299/85
Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Haftung der Partner; Eigenübliche Sorgfalt
Von der Rechtsprechung ist auch anerkannt, daß der Nothelfer, der einem Verletzten oder Gefährdeten zu Hilfe kommt, und sich dabei selbst verletzt, gegen den Schädiger einen Schmerzensgeldanspruch hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 1965, 112; OLG Celle NJW 1979, 723). - OLG Schleswig, 03.10.1986 - 4 U 182/85
Mutter; Kind; Niere; Spende; Entfernung; Ärztliches Fehlverhalten; Eigener …
Daß sein Schaden dem Verantwortungsbereich des Schädigers zuzurechnen ist, hat das Reichsgericht für das Anhalten bzw. Einfangen durchgegangener Pferde (RGZ 50, 222, 223) und für die Rettung aus einem brennenden Kfz (RGZ 164, 125, 126; s. auch OLG Stuttgart NJW 1965, 112 f) entschieden. - OLG Köln, 25.02.1987 - 2 U 95/86
Haftungsverteilung bei einem Unfall bei Bergung eines Haltepfostens der Autobahn …
Ebenso ist für die Schädigung eines Unfallhelfers entschieden worden (RGZ 164, 125; OLG Stuttgart NJW 1965, 112), desgleichen für eine gefährliche Verfolgung nach Unfallflucht (BGHZ 57, 31; 70, 376).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 06.03.1967 - 5 U 91/64 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Auszüge)
BGB § 847; ZPO § 92 Abs. 2 § 304
Anfechtbarkeit eines bezüglich des Schmerzensgeldes quotierenden Urteils
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus OLG Celle, 06.03.1967 - 5 U 91/64
Der Grund hierfür liegt darin, daß das Schmerzensgeld nach dem grundlegenden Urteil des Großen Senates des BGH (BGHZ 18, 149 ) sowohl Ausgleichs- als auch Genugtuungsfunktion hat, und daß der Schmerzensgeldanspruch dennoch ein einheitlicher Anspruch ist, der sich nicht aufspalten läßt in einem Betrag zum Ausgleich immaterieller Schäden und in einen solchen, der der Genugtuung dienen soll (so auch BGH in VersR 1961, 164).,.Die Höhe der zu zahlenden Entschädigung richtet sich jedenfalls nach den besonderen Umständen des Einzelfalls (insbesondere nach der Art und Dauer der körperlichen Schmerzen, dem seelischen Schmerz, der entgangenen Lebensfreude, den Vermögensverhältnissen der Beteiligten, weiterhin aber auch nach dem Maß des Verschuldens des Schädigers und dem Maß des Mitverschuldens bzw. der Mitverursachung durch den "Verletzten"; vgl. zu dem bisher Gesagten BGHZ 18, 149 ff).
- BGH, 06.12.1960 - VI ZR 73/60
Ausgleichsfunktion und Genugtuungsfunktion von Schmerzensgeld - Erfordernis einer …
Auszug aus OLG Celle, 06.03.1967 - 5 U 91/64
Der Grund hierfür liegt darin, daß das Schmerzensgeld nach dem grundlegenden Urteil des Großen Senates des BGH (BGHZ 18, 149 ) sowohl Ausgleichs- als auch Genugtuungsfunktion hat, und daß der Schmerzensgeldanspruch dennoch ein einheitlicher Anspruch ist, der sich nicht aufspalten läßt in einem Betrag zum Ausgleich immaterieller Schäden und in einen solchen, der der Genugtuung dienen soll (so auch BGH in VersR 1961, 164).,. - BGH, 15.10.1953 - III ZR 182/52
Umstellung im Grundverfahren
Auszug aus OLG Celle, 06.03.1967 - 5 U 91/64
Wird nun im Grundverfahren (über einen Schmerzensgeldanspruch) dennoch schon über das Maß der beiderseitigen Mitverursachung befunden und somit etwas zum Betragsverfahren Gehöriges entschieden, so ist das Urteil insoweit, und zwar nur insoweit, unverbindlich und ohne Rechtskraftwirkung (vgl. hierzu BGHZ 10, 361;… Baumbach-Lauterbach, ZPO 36. Aufl., Anm. 4 C zu § 304).
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