Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.02.2002 - 5 U 95/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Behandlungsfehlerhaftigkeit eines Unterlassens; Unterhaltsschadensrenten, wegen des Todes der Ehefrau/Mutter; Richtlinien für Wiederbelebung und Notfallversorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 25.04.2001 - 11 O 243/97
- OLG Köln, 13.02.2002 - 5 U 95/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 458
- VersR 2004, 1459
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98
Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Köln, 13.02.2002 - 5 U 95/01
Die Nichtfeststellbarkeit beruht nämlich auf einem Befunderhebungs bzw. -sicherungsmangel, so dass zugunsten der Kläger ein reaktionspflichtiges Ergebnis zu vermuten ist, weil dieses nach Lage der Sache hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BGH NJW 83, 333 f.; 96, 1589; 99, 3408). - BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94
Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht …
Auszug aus OLG Köln, 13.02.2002 - 5 U 95/01
Die Nichtfeststellbarkeit beruht nämlich auf einem Befunderhebungs bzw. -sicherungsmangel, so dass zugunsten der Kläger ein reaktionspflichtiges Ergebnis zu vermuten ist, weil dieses nach Lage der Sache hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BGH NJW 83, 333 f.; 96, 1589; 99, 3408). - BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00
Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Köln, 13.02.2002 - 5 U 95/01
Prof. Dr. P. hat das Unterlassen der Defibrillation als schlechthin unverständlich bezeichnet (Blatt 545 d. A.), was unter Würdigung aller dargelegten Umstände den Vorwurf eines groben Behandlungsfehlers trägt (vgl. hierzu BGH NJW 2001, 2792; 2794 f.). - BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80
Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der …
Auszug aus OLG Köln, 13.02.2002 - 5 U 95/01
Die Nichtfeststellbarkeit beruht nämlich auf einem Befunderhebungs bzw. -sicherungsmangel, so dass zugunsten der Kläger ein reaktionspflichtiges Ergebnis zu vermuten ist, weil dieses nach Lage der Sache hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BGH NJW 83, 333 f.; 96, 1589; 99, 3408).
- OLG Schleswig, 12.12.2002 - 5 U 7/02
Wirksamkeit des Beitritts eines atypischen stillen Gesellschafters zu einer …
Der Kläger verteidigt das landgerichtliche Urteil und vertieft sein bisheriges Vorbringen unter Bezugnahme auf zwei Entscheidungen des Senats vom 20. Juni 2002 (5 U 95/01) und 29. August 2002 (5 U 08/01).
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