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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 07.10.1993 - 5 UE 1398/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5393
VGH Hessen, 07.10.1993 - 5 UE 1398/91 (https://dejure.org/1993,5393)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.10.1993 - 5 UE 1398/91 (https://dejure.org/1993,5393)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Oktober 1993 - 5 UE 1398/91 (https://dejure.org/1993,5393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 1 FluSiGebVbg, Art 3 Abs 2 Buchst e FluSiGebVbg, Art 7 FluSiGebVbg, Art 8 FluSiGebVbg, Art 11 FluSiGebVbg
    Aufrechnungsverbot in den Eurocontrol-Zahlungsbedingungen; Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung - Aussetzung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1488
  • NVwZ 1994, 715 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.03.1993 - 7 B 5.93

    Rechtsweg - Aufrechnung - Amtspflichtverletzung

    Auszug aus VGH Hessen, 07.10.1993 - 5 UE 1398/91
    Insbesondere die Aufrechnung mit "rechtswegfremden" Gegenforderungen führt allenfalls dazu, daß das Verfahren ausgesetzt wird, bis der Schuldner seine Gegenforderung beim Gericht des richtigen Rechtsweges ausgeklagt hat; daran hat sich auch durch die am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Neufassung des § 17 Abs. 2 GVG nichts geändert (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 1993 - BVerwG 7 B 5.93 - NJW 1993, 2255).
  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter …

    Auszug aus VGH Hessen, 07.10.1993 - 5 UE 1398/91
    Das habe der Bundesgerichtshof in dem in NJW 1977, 1875 veröffentlichten Urteil bezüglich eines Bummelstreiks deutscher Fluglotsen und zugunsten eines deutschen Luftfahrtunternehmens entschieden.
  • BFH, 09.04.2002 - VII B 73/01

    Keine Anwendung des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG (Entscheidung unter allen in Betracht …

    Soweit beispielsweise eine aufzurechnende Forderung des öffentlichen Rechts zur Tilgung einer zivilrechtlichen Forderung verwendet würde, wäre ein Zivilgericht zur Entscheidung über Bestehen oder Nichtbestehen des zur Aufrechnung gestellten Teils der Gegenforderung zuständig, während der Streit um den restlichen Teil der Gegenforderung vor den Finanz-/Verwaltungsgerichten auszutragen wäre, wobei diese hinsichtlich dieses Forderungsteiles nicht einmal an die rechtskräftige Beurteilung des Zivilgerichts hinsichtlich des anderen Teils gebunden sind; dies wäre ein Ergebnis, das die angestrebte Prozessökonomie in ihr Gegenteil verkehrt (Rupp, NJW 1992, 3274; Musielak, JuS 1994, 823;… Zöller/Gummer, a.a.O., § 17 Rdnr. 10;… Thomas/Putzo, a.a.O., § 145 Rdnr. 24, m.w.N.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof --VGH--, Urteil vom 7. Oktober 1993 5 UE 1398/91, NJW 1994, 1488, 1490).
  • VGH Hessen, 28.01.1994 - 3 TG 2026/93

    Aufrechnung mit rechtswegfremder Forderung im Verwaltungsgerichtsverfahren

    Teilweise wird angenommen, daß es sich insoweit nicht um einen "rechtlichen Gesichtspunkt" im Sinne dieser Bestimmung handele, sondern um ein selbständiges Gegenrecht, für das ebenso wie in den Fällen der objektiven Klagehäufung und der Widerklage keine Entscheidungsbefugnis bestehe (…Zöller, a.a.O., § 17 GVG Rdnr. 10;… Thomas/Putzo, a.a.O., § 17 GVG Rdnr. 7; Rupp, NJW 1992, 3274; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.1991 - 2 K 141/85 - NVwZ-RR 1993, 61 (63); Hess. VGH, Urteil vom 07.10.1993 - 5 UE 1398/91 unter Berufung auf BVerwG, Beschluß vom 31.03.1993, - 7 B 5/93 - NJW 1993, 2255).
  • BFH, 25.11.1997 - VII B 146/97

    Verfahrensaussetzung bei Aufrechnung

    Die Aussetzung des Verfahrens mit der Auflage, die zur Aufrechnung gestellte streitige Gegenforderung in dem ihr gemäßen Rechtsweg auszutragen, erscheine aus dieser Sicht immer noch sachgerechter (Rupp, NJW 1992, 3274; Musielak, JuS 1994, 823; Hessischer Verwaltungsgerichtshof --VGH--, Urteil vom 7. Oktober 1993 5 UE 1398/91, NJW 1994, 1488, 1490).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 19/11

    Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung; Umfassen des Begriffs "bei den …

    Rn. 13 Der Kläger kann sich aber auf die überwiegend vertretene Gegenansicht stützen, die in einer zur Aufrechnung gestellten rechtswegfremden Forderung keinen "rechtlichen Gesichtspunkt" im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG, sondern ein selbständiges Gegenrecht sieht (BFH, Beschluss vom 9. April 2002 - VII B 73/01 -, BFHE 198, 55 = NJW 2002, 3126; Urteil vom 31. Mai 2005 - VII R 56/04 -, BFH/NV 2005, 1759; BAG, Beschluss vom 23. August 2001 - 5 AZB 3/01 -, BAGE 98, 384 = NJW 2002, 317; HessVGH, Urteil vom 7. Oktober 1993 - 5 UE 1398/91 -, NJW 1994, 1488; Nds. OVG, Urteil vom 26. Mai 2004 - 4 LC 408/02 -, NVwZ 2004, 1513; BayVGH, Beschluss vom 19. Februar 2007 - 3 CE 06.3022 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 29. Juli 2008 - 3 E 270/08 -, juris; OLG Dresden, Urteil vom 12. April 2000 - 6 U 3646/99 -, juris; VG Bremen, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 5 K 3144/07 -, juris; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 17 GVG Rn. 45 f.; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 41 / §§ 17 bis 17 b GVG, Rn. 19; Ehlers, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Auf.
  • FG Köln, 01.12.2006 - 5 K 2566/04

    Aufrechnung eines rechtswegfremden Gegenanspruchs

    Soweit beispielsweise eine aufzurechnende Forderung des öffentlichen Rechts zur Tilgung einer zivilrechtlichen Forderung verwendet würde, wäre ein Zivilgericht zur Entscheidung über Bestehen oder Nichtbestehen des zur Aufrechnung gestellten Teils der Gegenforderung zuständig, während der Streit um den restlichen Teil der Gegenforderung vor den Finanz-/Verwaltungsgerichten auszutragen wäre, wobei diese hinsichtlich dieses Forderungsteiles nicht einmal an die rechtskräftige Beurteilung des Zivilgerichts hinsichtlich des anderen Teils gebunden sind; dies wäre ein Ergebnis, das die angestrebte Prozessökonomie in ihr Gegenteil verkehrt (Rupp, NJW 1992, 3274; Musielak, JuS 1994, 823;… Zöller/Gummer, a.a.O., § 17 Rdnr. 10;… Thomas/Putzo, a.a.O., § 145 Rdnr. 24, m.w.N.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof --VGH--, Urteil vom 7. Oktober 1993 5 UE 1398/91, NJW 1994, 1488, 1490).
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