Rechtsprechung
| VGH Hessen, 15.03.1989 - 5 UE 1833/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 127 Abs 2 S 1 BBauG, § 130 Abs 2 BBauG, § 127 Abs 2 S 1 BauGB, § 127 Abs 2 S 2 BauGB, § 242 Abs 4 BauGB
Erschließungsbeitrag - Wohnwege als selbständige Verkehrsanlagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 18.03.1980 - IV E 1170/76
- VG Darmstadt, 25.03.1980 - IV E 1170/76
- VG Darmstadt, 25.03.1980 - IV E 1172/76
- VG Darmstadt, 25.03.1980 - IV E 1175/76
- VGH Hessen, 18.05.1983 - V OE 42/80
- VGH Hessen, 18.05.1983 - V OE 47/80
- VGH Hessen, 18.05.1983 - V OE 48/80
- BVerwG, 17.10.1983 - 8 B 113.83
- BVerwG, 17.10.1983 - 8 B 114.83
- BVerwG, 17.10.1983 - 8 B 115.83
- BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83
- VGH Hessen, 15.03.1989 - 5 UE 1833/85
- BVerwG, 07.06.1989 - 8 B 80.89
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 23.06.1972 - IV C 16.71
Voraussetzungen für die Abrechnung einer Straße als eine einzelne …
Auszug aus VGH Hessen, 15.03.1989 - 5 UE 1833/85
Liegen bei natürlicher Betrachtungsweise mehrere Verkehrsanlagen vor, und das ist im Verhältnis zwischen dem E-ring und den nach Westen abzweigenden Wohnwegen der Fall, so vermag hieran eine gemeinsame Straßenbezeichnung nichts zu ändern (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juni 1970 - 4 C 5.68 -, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 4, und vom 23. Juni 1972 - 4 C 16.71 -, BVerwGE 40 S. 183). - BVerwG, 12.06.1970 - IV C 5.68
Vorliegen einer Schrschließungseinheit; Erschließung eines Eckgrundstücks
Auszug aus VGH Hessen, 15.03.1989 - 5 UE 1833/85
Liegen bei natürlicher Betrachtungsweise mehrere Verkehrsanlagen vor, und das ist im Verhältnis zwischen dem E-ring und den nach Westen abzweigenden Wohnwegen der Fall, so vermag hieran eine gemeinsame Straßenbezeichnung nichts zu ändern (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juni 1970 - 4 C 5.68 -, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 4, und vom 23. Juni 1972 - 4 C 16.71 -, BVerwGE 40 S. 183). - BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83
Selbständigkeit einer Erschließungsanlage
Auszug aus VGH Hessen, 15.03.1989 - 5 UE 1833/85
Die Gesamtlänge der Wohnwege - einschließlich der durch die Grünanlage verlaufenden Teile - liegt mit 115 bis 140 m bereits über der Länge von 100 m, bei welcher nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch von der erschließungsrechtlichen Unselbständigkeit von Stichstraßen ausgegangen werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 -, DVBl. 1985 S. 297, und vom 25. Januar 1985 - 8 C 106.83 -, NVwZ 1985 S. 753).
- BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße - …
Auszug aus VGH Hessen, 15.03.1989 - 5 UE 1833/85
Die Gesamtlänge der Wohnwege - einschließlich der durch die Grünanlage verlaufenden Teile - liegt mit 115 bis 140 m bereits über der Länge von 100 m, bei welcher nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch von der erschließungsrechtlichen Unselbständigkeit von Stichstraßen ausgegangen werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 -, DVBl. 1985 S. 297, und vom 25. Januar 1985 - 8 C 106.83 -, NVwZ 1985 S. 753). - BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82
Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche …
Auszug aus VGH Hessen, 15.03.1989 - 5 UE 1833/85
Nicht befahrbare Wohnwege (Fußwege) seien bei der Aufwandsermittlung nach § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG regelmäßig unberücksichtigt zu lassen, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 47, 67 - 69.82 - BVerwGE 68, S. 48, entschieden habe. - BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 11.83
BBauG als alleinige Rechtsgrundlage für eine Enteignung zu ausschließlich …
Auszug aus VGH Hessen, 15.03.1989 - 5 UE 1833/85
Bei den Garagenvorhöfen handele es sich nicht um öffentliche Plätze im Sinne des Straßenrechts, sondern - im Sinne der Begriffsbestimmung in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. März 1987 (4 C 11.83, DÖV 1987 S. 967) - um "öffentliche Flächen im Sinne des Straßenverkehrsrechts"; solche Flächen unterlägen nicht dem straßenrechtlichen Widmungserfordernis. - OVG Berlin, 17.04.1985 - 2 B 55.84
Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein von Hinterliegergrundstücken, …
Auszug aus VGH Hessen, 15.03.1989 - 5 UE 1833/85
Schon vor Inkrafttreten des Baugesetzbuchs gab es allerdings auch andere Rechtsprechung, die das Erschlossensein der an einen nicht befahrbaren Wohnweg angrenzenden Grundstücke durch eine befahrbare Anbaustraße mit der Begründung für möglich hielt, es handele sich bei dem Wohnweg - lediglich - um einen unselbständigen "Gehwegteil" der fraglichen Anbaustraße (so für das Straßenreinigungsgebührenrecht in Nordrhein-Westfalen: OVG Münster, Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 A 787/85 -, KStZ 1986 S. 14 = NVwZ 1986 S. 587 = ZKF 1985 S. 253; ähnlich auch OVG Berlin, Urteil vom 17. April 1985 - 2 B 55/84 -, NVwZ 1985 S. 772 f.: Nicht befahrbarer Wohnweg als "untergeordnete, unselbständige Teilanlage" der befahrbaren Anbaustraße, in die er einmündet). - VGH Hessen, 18.05.1983 - V OE 42/80
Auszug aus VGH Hessen, 15.03.1989 - 5 UE 1833/85
Auf die Berufung der Kläger hob der Senat mit Urteil vom 18. Mai 1983 -- V OE 42/80 - die angefochtene Heranziehung in Höhe des 4.287,04 DM übersteigenden Betrages auf; die Berufung im übrigen wies er zurück. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.1985 - 2 A 787/85
Auszug aus VGH Hessen, 15.03.1989 - 5 UE 1833/85
Schon vor Inkrafttreten des Baugesetzbuchs gab es allerdings auch andere Rechtsprechung, die das Erschlossensein der an einen nicht befahrbaren Wohnweg angrenzenden Grundstücke durch eine befahrbare Anbaustraße mit der Begründung für möglich hielt, es handele sich bei dem Wohnweg - lediglich - um einen unselbständigen "Gehwegteil" der fraglichen Anbaustraße (so für das Straßenreinigungsgebührenrecht in Nordrhein-Westfalen: OVG Münster, Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 A 787/85 -, KStZ 1986 S. 14 = NVwZ 1986 S. 587 = ZKF 1985 S. 253; ähnlich auch OVG Berlin, Urteil vom 17. April 1985 - 2 B 55/84 -, NVwZ 1985 S. 772 f.: Nicht befahrbarer Wohnweg als "untergeordnete, unselbständige Teilanlage" der befahrbaren Anbaustraße, in die er einmündet).
- VG Wiesbaden, 07.03.2022 - 1 K 25/18 Dieser Fußweg ist aber weder ein Annex zur E-Straße noch ein von ihr abgehender Stichweg (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 4. Januar 2017 - 5 B 2582/16 - Urteil vom 15. März 1989 - 5 UE 1833/85 -, juris); über ihn wird den Grundstücken Flur 21, Flurstücke Nr. 95/3, Nr. 94/9 und Nr. 94/11 keine vorteilhafte Inanspruchnahme der E-Straße nach § 11 Abs. 5 HessKAG vermittelt.
Mündet diese Einrichtung dann in der Folge in eine weitere Einrichtung - eine Straße - ein, fehlt es an der Möglichkeit der direkten vorteilhaften Inanspruchnahme dieser weiteren Einrichtung (vgl. zur Problematik bereits: Urteil des Senats vom 15. März 1989 - 5 UE 1833/85; OVG Niedersachsen, Urteil vom 13. Februar 2015 - 9 LC 177/13 -, beide Juris).".
- VG Wiesbaden, 08.06.2017 - 1 L 1470/16 Dieser Fußweg ist aber weder ein Annex zur XXX noch ein von ihr abgehender Stichweg (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 04.01.2017 - 5 B 2582/16 - VGH Kassel, Urteil vom 15.03.1989 - 5 UE 1833/85 -, zitiert nach Juris); über ihn wird den Grundstücken XXX, XXX, XXX und XXX keine vorteilhafte Inanspruchnahme der XXX vermittelt.
Auch aufgrund der unterschiedlichen Verkehrsbedeutung und der wesentlich unterschiedlichen bestimmungsgemäßen Funktion der XXX und des Fußweges stellt letzterer eine selbständige Einrichtung im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB dar (VG Schleswig, Gerichtsbescheid vom 31.03.2003 - 9 A 112/02 - VGH Kassel, Urteil vom 15.03.1989 - 5 UE 1833/85 -, jeweils zitiert nach Juris).
- VG Wiesbaden, 20.09.2021 - 1 K 1747/17
Fehlen einer beitragsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit wegen Verhinderung des …
Der Umstand, dass der Weg tatsächlich gelegentlich von motorisierten und nicht motorisierten Fahrzeugen befahren wird, ändert nichts daran, dass der Weg straßenausbaubeitragsrechtlich aufgrund der dargestellten unterschiedlichen Verkehrsbedeutung und der wesentlich unterschiedlichen bestimmungsgemäßen Funktion der I-Straße und des Weges eine selbständige Einrichtung im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB darstellt (…vgl. VG Schleswig, Gerichtsbescheid vom 31. März 2003 - 9 A 112/02 - juris Rn. 20; VGH Kassel, Urteil vom 15. März 1989 - 5 UE 1833/85 -, juris Rn. 21 ; VG Wiesbaden…, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 1 L 1470/16.WI -, juris Rn. 38 ). - VGH Hessen, 04.01.2017 - 5 B 2582/16
Vorausleistung auf einen Straßenbeitrag
Mündet diese Einrichtung dann in der Folge in eine weitere Einrichtung - eine Straße - ein, fehlt es an der Möglichkeit der direkten vorteilhaften Inanspruchnahme dieser weiteren Einrichtung (vgl. zur Problematik bereits: Urteil des Senats vom 15. März 1989 - 5 UE 1833/85; OVG Niedersachsen, Urteil vom 13. Februar 2015 - 9 LC 177/13 -, beide Juris).
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