Rechtsprechung
| VGH Hessen, 19.07.2000 - 5 UZ 2128/96.A |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 78 Abs 3 Nr 2 AsylVfG
Asylverfahren: Abweichung wegen neuer Tatsachen von obergerichtlicher Rechtsprechung - Grundsatzrüge - Judicialis
AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 2
Asylrecht - Divergenz, Rechtssatz, Grundsätzliche Bedeutung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Verwaltungsgerichtsurteil; Zulassungsgrund der Divergenz; Divergenzzulassung bei Tatsachenfragen; Aus Deutschland zurückkehrende Tamilen ; Inländische Fluchtalternative im Großraum Colombo ; Beurteilung der Verfolgungssituation ...
Verfahrensgang
- VG Gießen, 09.05.1996 - 9 E 33510/95
- VGH Hessen, 19.07.2000 - 5 UZ 2128/96.A
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- VGH Hessen, 11.10.1995 - 12 UE 2018/95
Sri Lanka: inländische Fluchtalternative für Tamilen im Raum um Colombo
Auszug aus VGH Hessen, 19.07.2000 - 5 UZ 2128/96
Hier benennt der Kläger als vom 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinen Urteilen vom 26. Juli 1993 - 12 UE 2439/89 - und vom 11. Oktober 1995 - 12 UE 2018/95 und 12 UE 2021/95 - aufgestellten abstrakten Grundsatz tatsächlicher Natur, von dem das Verwaltungsgericht abgewichen sei, dass auch unter Anwendung des für Vorverfolgte geltenden herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabes eine inländische Fluchtalternative im Südwesten des Landes für alle Tamilen (alters- und geschlechtsunabhängig) zu bejahen sei.In Abgrenzung zu den Entscheidungen des 12. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (ausdrücklich bezogen auf das Urteil vom 11.10.1995 - 12 UE 2018/95 -) hat das Verwaltungsgericht sein abweichendes Ergebnis ausdrücklich auf neue Erkenntnismittel, nämlich das Sachverständigengutachten von Keller-Kirchhoff für das Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 4. Januar 1996 gestützt und dieses mit einer Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 16. Januar 1996 an dasselbe Gericht abgewogen.
- VGH Hessen, 26.07.1993 - 12 UE 2439/89
Zur Gefahr politischer Verfolgung für Tamilen auf Sri Lanka - inländische …
Auszug aus VGH Hessen, 19.07.2000 - 5 UZ 2128/96
Hier benennt der Kläger als vom 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinen Urteilen vom 26. Juli 1993 - 12 UE 2439/89 - und vom 11. Oktober 1995 - 12 UE 2018/95 und 12 UE 2021/95 - aufgestellten abstrakten Grundsatz tatsächlicher Natur, von dem das Verwaltungsgericht abgewichen sei, dass auch unter Anwendung des für Vorverfolgte geltenden herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabes eine inländische Fluchtalternative im Südwesten des Landes für alle Tamilen (alters- und geschlechtsunabhängig) zu bejahen sei. - VGH Hessen, 03.05.2000 - 5 UE 4657/96
Sri Lanka: Keine Gruppenverfolgung der Tamilen
Auszug aus VGH Hessen, 19.07.2000 - 5 UZ 2128/96
Der Senat weist allerdings darauf hin, dass er die diesbezüglichen Streitfragen in seinem Grundsatzurteil vom 3. Mai 2000 - 5 UE 4657/96.A - für die gegenwärtige Tatsachenlage geklärt hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass unabhängig von der Frage einer Vorverfolgung aus Deutschland zurückkehrenden Tamilen im Großraum Colombo grundsätzlich eine inländische Fluchtalternative mit hinreichender Sicherheit offen steht.
- VGH Hessen, 13.11.1995 - 12 UE 2014/95
"Wahlfeststellung" bei der Feststellung einer Einreise über (irgend-)einen …
Auszug aus VGH Hessen, 19.07.2000 - 5 UZ 2128/96
Darüber hinaus sei ausdrücklich festgestellt, dass auch Tamilen ohne familiären Rückhalt keine existenzielle Gefährdung insbesondere aufgrund eines Dahinvegetierens unter dem wirtschaftlichen Existenzminimum, die so in der Heimatregion nicht bestanden hätte, drohe (Hess. VGH, Urteil vom 10.10.1994 - 12 UE 363/94 - und Urteil vom 13.11.1995 - 12 UE 2014/95 -). - VGH Hessen, 06.07.1998 - 13 UZ 3218/97
Berufungszulassung im Asylprozeß wegen Abweichung von wesentlichen …
Auszug aus VGH Hessen, 19.07.2000 - 5 UZ 2128/96
Im Bereich von Tatsachenfragen ist nämlich zu berücksichtigen, dass die Verbindlichkeit einer grundsätzlichen Aussage unter dem Vorbehalt der Änderung der Sachlage steht, der Grundsatz also Geltung nur für die ihm zugrunde gelegte tatsächliche Erkenntnislage beansprucht (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 06.07.1998 - 13 UZ 3218/97.A - und vom 12.03.1999 - 9 UZ 969/98.A -, NVwZ 1999 Beilage Nr. 9, 96;… Berlit in: GK-AsylVfG, Stand: Mai 2000, § 78 Rdnr. 171). - VGH Hessen, 12.03.1999 - 9 UZ 969/98
Asylverfahren: Berufungszulassung wegen nachträglicher Divergenz in …
Auszug aus VGH Hessen, 19.07.2000 - 5 UZ 2128/96
Im Bereich von Tatsachenfragen ist nämlich zu berücksichtigen, dass die Verbindlichkeit einer grundsätzlichen Aussage unter dem Vorbehalt der Änderung der Sachlage steht, der Grundsatz also Geltung nur für die ihm zugrunde gelegte tatsächliche Erkenntnislage beansprucht (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 06.07.1998 - 13 UZ 3218/97.A - und vom 12.03.1999 - 9 UZ 969/98.A -, NVwZ 1999 Beilage Nr. 9, 96;… Berlit in: GK-AsylVfG, Stand: Mai 2000, § 78 Rdnr. 171).
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 3 L 249/16
Syrien - unzureichende Darlegung des Berufungszulassungsgrundes der …
Insbesondere im Bereich von Tatsachenfragen ist nämlich zu berücksichtigen, dass die Verbindlichkeit einer grundsätzlichen Aussage unter dem Vorbehalt der Änderung der Sachlage steht, der Grundsatz also Geltung nur für die ihm zugrunde gelegte tatsächliche Erkenntnislage beansprucht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 5 UZ 2128/96.A -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Januar 2009 - 11 LA 471/08 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 14 A 2788/94.A -, juris). - OVG Niedersachsen, 08.01.2020 - 10 LA 3/20
Keine Divergenzzulassung hinsichtlich Tatsachenfragen bei wesentlicher …
Rn. 3 Bei Tatsachenfragen kommt eine Divergenzzulassung ferner dann nicht (mehr) in Betracht, wenn sich seit der angeführten obergerichtlichen Grundsatzentscheidung, die einen bestimmten Tatsachensatz aufgestellt hat, dessen Verbindlichkeit aber immer unter dem Vorbehalt einer Änderung der Sachlage steht, die tatsächlichen Verhältnisse nicht nur unwesentlich verändert haben (ständige Rechtsprechung des Senats: Senatsbeschlüsse vom 09.02.2018 - 10 LA 70/18 - und vom 13.12.2017 - 10 LA 150/17 - Bayerischer VGH…, Beschluss vom 31.08.2018 - 8 ZB 17.31813 -, juris Rn. 17; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 10.07.2018 - 4 LA 41/18 -, juris Rn. 7, 9; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 04.04.2017 - 3 L 69/17 -, juris Rn. 8; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 13.01.2009 - 11 LA 471/08 -, juris Leitsatz und Rn. 2;… Hessischer VGH, Beschlüsse vom 29.11.1988 - 12 TE 3420/88 -, juris 1. Leitsatz und Rn. 6, vom 15.01.1990 - 12 TE 3516/88 - juris 3. Leitsatz, und vom 19.07.2000 - 5 UZ 2128/96.A -, juris Leitsatz und Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 24.06.1999 - 14 A 2788/94.A -, juris 1. Leitsatz und Rn. 5 ff.;… GK-AsylG, a.a.O., § 78 AsylG Rn. 171;… Marx, AsylG, 9. Aufl. 2017, § 78 Rn. 81; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 23.03.2009 - 8 B 2.09 -, Rn. 9 zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bei einer zwischenzeitlichen Änderung der Rechtslage).Insbesondere im Bereich von Tatsachenfragen ist zu berücksichtigen, dass die Grundsätzlichkeit einer Aussage Geltung nur für die ihr zugrunde gelegte tatsächliche Erkenntnislage beansprucht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 04.04.2017 - 3 L 69/17 -, juris Rn. 8; Hessischer VGH, Beschluss vom 19.07.2000 - 5 UZ 2128/96.A -, juris Rn. 4).
In diesen Fällen kommt bei hinreichender Darlegung der betreffenden Grundsatzfrage(n) allein eine Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG in Betracht (OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 04.04.2017 - 3 L 69/17 -, juris Rn. 12; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 13.01.2009 - 11 LA 471/08 -, juris Leitsatz und Rn. 4 f.; Hessischer VGH, Beschluss vom 19.07.2000 - 5 UZ 2128/96.A -, juris Leitsatz und Rn. 5;… GK-AsylG, a.a.O., § 78 AsylG Rn. 171; vgl. dazu auch Bayerischer VGH…, Beschluss vom 31.08.2018 - 8 ZB 17.31854 -, juris Rn. 28).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2023 - 11 A 252/23
Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung
Rn. 7 Vgl. OVG S.-A., Beschluss vom 29. März 2017 - 3 L 249/16 -, juris, Rn. 8, m. w. N.; Hess. VGH, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 5 UZ 2128/96.A -, juris, Rn. 4, m. w. N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2023 - 11 A 335/23
Aussetzung von Dublin-Rücküberstellungen nach Italien; Darlegen der …
Rn. 7 Vgl. OVG S.-A., Beschluss vom 29. März 2017 - 3 L 249/16 -, juris, Rn. 8, m. w. N.; Hess. VGH, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 5 UZ 2128/96.A -, juris, Rn. 4, m. w. N. - OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2017 - 3 L 69/17
Verfolgung in Syrien
Insbesondere im Bereich von Tatsachenfragen ist nämlich zu berücksichtigen, dass die Verbindlichkeit einer grundsätzlichen Aussage unter dem Vorbehalt der Änderung der Sachlage steht, der Grundsatz also Geltung nur für die ihm zugrunde gelegte tatsächliche Erkenntnislage beansprucht (vgl. HessVGH, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 5 UZ 2128/96.A -, juris; NdsOVG, Beschluss vom 13. Januar 2009 - 11 LA 471/08 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 14 A 2788/94.A -, juris).
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