Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 12.10.2022 - 5 V 117/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Umsatzbesteuerung des Betriebs von terrestrischen Geldspielautomaten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geldglücksspielgerät; Umsatzsteuerfreiheit; Aussetzung der Vollziehung: Umsatzsteuerpflicht von terrestrischen Geldspielautomatenumsätzen
- rechtsportal.de
Umsatzbesteuerung des Betriebs von terrestrischen Geldspielautomaten
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Aussetzung der Vollziehung: Umsatzsteuerpflicht von terrestrischen Geldspielautomatenumsätzen
Papierfundstellen
- EFG 2023, 77
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (17)
- FG Münster, 27.12.2021 - 5 V 2705/21
Steuerpflicht von Geldspielautomatenumsätzen ist zweifelhaft
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.10.2022 - 5 V 117/22
Nach der Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 27. Dezember 2021 (5 V 2705/21 U) bestünden ernstliche Zweifel daran, dass Umsätze aus terrestrischen Geldspielgeräten umsatzsteuerlich anders zu behandeln seien als virtuelle Geldspielumsätze.In diesem Fall könnte nämlich die Anwendung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze oder die Befreiung einer der Leistungen die Wahl des Verbrauchers beeinflussen, was somit auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität hindeuten würden (EuGH-Urteil vom 9. September 2021 C-406/20, Phantasialand, UR 2021, 758; FG Münster, Beschluss vom 27. Dezember 2021 5 V 2705/21 U, EFG 2022, 362).
Rn. 37 3. Die Beschwerde wird gem. § 128 Abs. 3 i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf die Entscheidung des FG Münsters vom 27. Dezember 2021 (5 V 2705/21 U, EFG 2022, 362) zugelassen.
- EuGH, 09.09.2021 - C-406/20
Phantasialand - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.10.2022 - 5 V 117/22
In diesem Fall könnte nämlich die Anwendung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze oder die Befreiung einer der Leistungen die Wahl des Verbrauchers beeinflussen, was somit auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität hindeuten würden (EuGH-Urteil vom 9. September 2021 C-406/20, Phantasialand, UR 2021, 758; FG Münster, Beschluss vom 27. Dezember 2021 5 V 2705/21 U, EFG 2022, 362).Vielmehr ist die Berücksichtigung anderer kontextueller Unterschiede geboten, soweit sie in den Augen des Durchschnittsverbrauchers zu einer Unterscheidbarkeit im Hinblick auf die Befriedigung seien eigenen Bedürfnisse führen können (zu alledem EuGH-Urteile vom 9. September 2021 C-406/20, Phantasialand, UR 2021, 758 m.w.N. und vom 10. November 2011 C-259/10 und 260/10, The Rank Group, UR 2012, 104).
- BFH, 11.12.2019 - XI R 13/18
Geldspielautomatenumsätze sind umsatzsteuerpflichtig
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.10.2022 - 5 V 117/22
Deren sonstige Leistungen bestehen in der Zulassung zum Spiel mit Gewinnchance (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2019 XI R 13/18, BStBl II 2020, 296 m.w.N.).Das Entgelt, für das die Leistung erbracht wird, besteht aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in den (Netto-)Kasseneinnahmen aus den Spielen aller Spieler (ständige Rechtsprechung des BFH unter Hinweis auf die EuGH-Rechtsprechung: BFH-Urteil vom 11. Dezember 2019 XI R 13/18, a.a.O., Rn. 23 m.w.N.).
- EuGH, 10.11.2011 - C-259/10
The Rank Group - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.10.2022 - 5 V 117/22
Vielmehr ist die Berücksichtigung anderer kontextueller Unterschiede geboten, soweit sie in den Augen des Durchschnittsverbrauchers zu einer Unterscheidbarkeit im Hinblick auf die Befriedigung seien eigenen Bedürfnisse führen können (zu alledem EuGH-Urteile vom 9. September 2021 C-406/20, Phantasialand, UR 2021, 758 m.w.N. und vom 10. November 2011 C-259/10 und 260/10, The Rank Group, UR 2012, 104).Insoweit können auch Unterschiede bei den verfügbaren Formaten und der Möglichkeit von Interaktion zwischen dem Spieler und dem Geldspielautomaten erheblichen Einfluss auf die Entscheidung des Durchschnittsspielers haben, da die Anziehungskraft von Glücksspielen mit Geldeinsatz in erster Linie auf der Möglichkeit eines Gewinns beruht (EuGH-Urteil vom 10. November 2011 C-259/10 und 260/10, The Rank Group, a.a.O.).
- BFH, 26.10.2011 - I S 7/11
Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.10.2022 - 5 V 117/22
Eine unbillige und nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte liegt vor, wenn der Antragstellerin durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheides wirtschaftliche Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung der eingezogenen Beträge nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der Antragstellerin führen würde (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2011 I S 7/11, BFH/NV 2012, 583). - BFH, 09.03.2012 - VII B 185/11
Kein vorläufiger Rechtsschutz bei Vorrang öffentlicher Interessen am …
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.10.2022 - 5 V 117/22
Es ist insoweit erforderlich, dass die Antragstellerin ihre wirtschaftliche Lage im Einzelnen vorträgt oder glaubhaft macht (BFH-Beschluss vom 9. März 2012 VII B 185/11, BFH/NV 2012, 999). - BFH, 23.08.2007 - VI B 42/07
Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ("Pendlerpauschale") - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.10.2022 - 5 V 117/22
Vielmehr genügt es, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. August 2007, VI B 42/07, BStBl. II 2007, 799). - BFH, 19.03.2014 - V B 14/14
Organschaft in der Insolvenz
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.10.2022 - 5 V 117/22
Rn. 15 b) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 2014 V B 14/14, BFH/NV 2014, 999 …und vom 19. März 2014 III S 22/13, BFH/NV 2014, 856 jeweils mit weiteren Nachweisen). - EuGH, 10.09.2002 - C-141/00
Kügler - "Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben c und g der Sechsten Richtlinie …
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.10.2022 - 5 V 117/22
Ein Unternehmer kann sich zwar in Ermangelung fristgemäß erlassener Umsetzungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen nicht richtlinienkonformen innerstaatlichen Vorschriften berufen (BFH-Urteil vom 17. Februar 2009 XI R 67/06, BStBl II 2013, 967; EuGH-Urteil vom 10. September 2002 C-141/00, Kügler, HFR 2002, 1146). - EuGH, 10.06.2010 - C-58/09
Leo-Libera - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG …
Auszug aus FG Niedersachsen, 12.10.2022 - 5 V 117/22
Denn Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL gestattet es den Mitgliedstaaten in Ausübung ihrer Befugnis, Bedingungen und Beschränkungen für die in dieser Bestimmung vorgesehene Befreiung von der Mehrwertsteuer festzulegen und insoweit auch nur bestimmte Glücksspiele mit Geldeinsatz von dieser Steuer zu befreien (EuGH-Urteil vom 10. Juni 2010 C-58/09, Leo-Libera, UR 2010, 494). - BFH, 10.04.2019 - XI R 4/17
Zur Besteuerung der dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen …
- BFH, 17.02.2009 - XI R 67/06
Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen durch Vereinsbetreuer gegenüber …
- BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88
Zum Geltungsbereich der Übergangsregelung zu § 15 a EStG für den sozialen …
- BFH, 19.03.2014 - III S 22/13
Kindergeld - Aussetzung der Vollziehung - Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S. …
- BFH, 26.06.2003 - X S 4/03
AdV
- BFH, 11.06.1968 - VI B 94/67
Ablehnung einer Vollziehungsaussetzung
- FG Sachsen, 21.04.2022 - 8 V 92/22
Aussetzung der Anmeldung der virtuellen Automatensteuer einer Betreiberin für …
- FG Münster, 17.07.2023 - 5 V 1047/23
Unterschiedliche Besteuerung von terrestrischen und virtuellen Spielen i.R.d. …
In diesem Fall könnte nämlich die Anwendung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze oder die Befreiung einer der Leistungen die Wahl des Verbrauchers beeinflussen, was somit auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität hindeuten würde (EuGH…, Urteil vom 09.09.2021, C-406/20, Phantasialand, BFH/NV 2021, 1455 mit Hinweis auf EuGH…, Urteil vom 09.11.2017, C-499/16, AZ, HFR 2018, 87, Rn. 33; FG Münster, Beschluss vom 27.12.2021, 5 V 2705/21 U, EFG 2022, 362; Niedersächsisches FG, Urteil vom 12.10.2022, 5 V 117/22, EFG 2023, 77).Der Senat schließt sich bei der hier im Aussetzungsverfahren maßgebenden summarischen Prüfung der Auffassung des BFH (…Beschlüsse vom 26.09.2022, XI B 9/22 (AdV), BFH/NV 2022, 1417;… vom 04.01.2023, XI B 51/22, BFH/NV 2023, 279) und des Niedersächsischen FG (Beschluss vom 12.10.2022, 5 V 117/22, EFG 2023, 77) an, wonach das terrestrische und das virtuelle Automatenspiel nicht gleichartig sind.
Der Senat nimmt hierzu Bezug auf die Ausführungen des BFH in seinem Beschluss vom 26.09.2022, XI B 9/22 (AdV), BFH/NV 2022, 1417, Rn. 23 ff., 25, 30, und des Niedersächsischen FG in seinem Beschluss vom 12.10.2022, 5 V 117/22, EFG 2023, 77, Rn. 31 ff., denen er sich jeweils ausdrücklich anschließt.
Diese Unterschiede können ganz erheblichen Einfluss auf die Wahl des Durchschnittsspielers haben, da die Anziehungskraft von Glücksspielen mit Geldeinsatz in erster Linie auf der Möglichkeit eines Gewinns beruht (EuGH…, Urteil vom 10.11.2011, C-259/10 und C-260/10, The Rank Group, HFR 2012, 98, Rn. 57; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 12.10.2022, 5 V 117/22, EFG 2023, 77, Rn. 31).
- FG Münster, 17.07.2023 - 5 V 2678/22
Zulässigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von terrestrischen und virtuellen …
In diesem Fall könnte nämlich die Anwendung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze oder die Befreiung einer der Leistungen die Wahl des Verbrauchers beeinflussen, was somit auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität hindeuten würde (EuGH…, Urteil vom 09.09.2021, C-406/20, Phantasialand, BFH/NV 2021, 1455 mit Hinweis auf EuGH…, Urteil vom 09.11.2017, C-499/16, AZ, HFR 2018, 87, Rn. 33; FG Münster, Beschluss vom 27.12.2021, 5 V 2705/21 U, EFG 2022, 362; Niedersächsisches FG, Urteil vom 12.10.2022, 5 V 117/22, EFG 2023, 77).Der Senat schließt sich bei der hier im Aussetzungsverfahren maßgebenden summarischen Prüfung der Auffassung des BFH (…Beschlüsse vom 26.09.2022, XI B 9/22 (AdV), BFH/NV 2022, 1417;… vom 04.01.2023, XI B 51/22, BFH/NV 2023, 279) und des Niedersächsischen FG (Beschluss vom 12.10.2022, 5 V 117/22, EFG 2023, 77) an, wonach das terrestrische und das virtuelle Automatenspiel nicht gleichartig sind.
Der Senat nimmt hierzu Bezug auf die Ausführungen des BFH in seinem Beschluss vom 26.09.2022, XI B 9/22 (AdV), BFH/NV 2022, 1417, Rn. 23 ff., 25, 30, und des Niedersächsischen FG in seinem Beschluss vom 12.10.2022, 5 V 117/22, EFG 2023, 77, Rn. 31 ff., denen er sich jeweils ausdrücklich anschließt.
Diese Unterschiede können ganz erheblichen Einfluss auf die Wahl des Durchschnittsspielers haben, da die Anziehungskraft von Glücksspielen mit Geldeinsatz in erster Linie auf der Möglichkeit eines Gewinns beruht (EuGH…, Urteil vom 10.11.2011, C-259/10 und C-260/10, The Rank Group, HFR 2012, 98, Rn. 57; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 12.10.2022, 5 V 117/22, EFG 2023, 77, Rn. 31).
- FG Münster, 17.12.2025 - 5 V 1464/25
Rechtmäßige Umsatzbesteuerung aus dem Betrieb von Geldspielautomaten in …
Diese Unterschiede können ganz erheblichen Einfluss auf die Wahl des Durchschnittsspielers haben, da die Anziehungskraft von Glücksspielen mit Geldeinsatz in erster Linie auf der Möglichkeit eines Gewinns beruht (EuGH, Urteile vom 12.09.2024 C-73/23, Chaudfontaine Loisirs, UR 2024, 767, Rn. 35; vom 12.09.2024 C-741/22, Casino de Spa u.a., UR 2024, 759, Rn. 34; vom 10.11.2011, C-259/10 und C-260/10, The Rank Group, HFR 2012, 98, Rn. 57; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 12.10.2022, 5 V 117/22, EFG 2023, 77, Rn. 31).
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