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| VG Bremen, 19.09.2018 - 5 V 1461/18 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Regensburg, 10.01.2019 - RN 5 S 18.1733
Zuverlässigkeit als Wachperson
b) Dahin stehen kann vorliegend, ob es sich bei der behördlichen Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Zuverlässigkeit nach § 34a Abs. 3 GewO nun um ein Zuverlässigkeits-Attest in Form eines feststellenden Verwaltungsakts mit Regelungswirkung handelt oder ob die Mitteilung ohne Verwaltungsaktsqualität als bloße "Feststellung" des behördeninternen Überprüfungsergebnisses im Sinne eines Realakts ergeht (so VG Bremen, Beschluss vom 19. September 2018 - 5 V 1461/18 -, Rn. 13, juris; vgl. dazu auch Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Beschluss vom 27. März 2017 - 12 B 9/17 -, Rn. 10, juris), da in beiden Fällen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ein Antrag nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO statthaft ist. - VG Ansbach, 24.01.2025 - AN 4 E 25.80
Versagung der Zuverlässigkeit für die Tätigkeit als Wachperson infolge …
Rn. 25 So stellen weder die behördliche Feststellung der Unzuverlässigkeit des Antragstellers noch die Mitteilung dieses Überprüfungsergebnisses an den Bewachungsgewerbetreibenden nach § 34a Abs. 3 GewO, § 16 Abs. 2 Satz 3 BewachV Verwaltungsakte im Sinne des Art. 35 Satz 1 BayVwVfG dar (…ebenso VG München, B.v. 16.4.2021 - M 16 E 20.6929 - juris Rn. 18 ff.;… B.v. 7.7.2022 - M 16 E 22.2045 - juris Rn. 17; VG Bremen, B.v. 19.9.2018 - 5 V 1461/18 - juris Rn. 13).Rn. 27 Der Antragsteller ist antragsbefugt, weil sich bereits die bloße Mitteilung über seine Unzuverlässigkeit als ein Beschäftigungsverbot im Bewachungsgewerbe und damit als Eingriff in Art. 12 GG ausgewirkt hat (VG Bremen, B.v. 19.9.2018 - 5 V 1461/18 - juris Rn. 14;… VG Regensburg, B.v. 10.1.2019 - RN 5 S 18.1733 - juris Rn. 42).
- VG Berlin, 21.05.2025 - 4 K 489.24
Bewachungsgewerbe: Zuverlässigkeit einer Wachperson
Die behördliche Mitteilung an den Arbeitgeber über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung nach § 34a Abs. 3 der Gewerbeordnung (GewO) i.V.m. § 16 Abs. 2 S. 3 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe vom 3. Mai 2019 (BGBl. I S. 692), geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 24. Juni 2019 (BGBl. I S. 882) - BewachV - stellt mangels Regelungswirkung keinen feststellenden Verwaltungsakt dar (…vgl. so Beschluss der Kammer vom 9. Februar 2021 - VG 4 L 546/20 - juris, Rn. 17; ebenso VG München…, Beschluss vom 8. September 2022 - M 16 E 22.2966 - juris, Rn. 16, 22, …und Beschluss vom 16. April 2021 - M 16 E 20.6929 - juris, Rn. 20 ff.; VG Regensburg…, Urteil vom 21. März 2019 - RO 5 K 17.1402 - juris, Rn. 19 f.; OVG Münster…, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 4 E 779/18 - juris, Rn. 6; einschränkend für einen Beseitigungsanspruch nur auf "Rücknahme" der Negativmitteilung: VG Bremen, Beschluss vom 19. September 2018 - 5 V 1461/18 - juris, Rn. 13; a.A. wohl noch VG Schleswig…, Beschluss vom 27. März 2017 - 12 B 9/17 - juris, Rn. 10, und VG Berlin, Urteil vom 14. Juni 2019 - VG 4 K 413.18 - EA, Bl. 4).
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