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Rechtsprechung
   VG Bremen, 21.11.2011 - 5 V 1698/11.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26647
VG Bremen, 21.11.2011 - 5 V 1698/11.A (https://dejure.org/2011,26647)
VG Bremen, Entscheidung vom 21.11.2011 - 5 V 1698/11.A (https://dejure.org/2011,26647)
VG Bremen, Entscheidung vom 21. November 2011 - 5 V 1698/11.A (https://dejure.org/2011,26647)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Bayreuth, 30.01.2015 - B 3 E 15.50003

    Macht ein Antragsteller unter formaler Beschränkung auf Abschiebungsschutz nach § …

    Macht der Schutzsuchende daher unter formaler Berufung auf § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG in Wirklichkeit ein Schutzersuchen vor Verfolgung geltend, liegt ein Asylantrag bzw. ein "Antrag auf internationalen Schutz" i. S. d. Dublin-III-VO vor (vgl. VG Trier, B.v. 20.12.2011 - 5 L 1595/11.TR - juris Rn. 5 sowie VG Bremen, B.v. 21.11.2011 - 5 V 1698/11.A - juris Rn. 15 zur Dublin-II-VO).

    Ergibt sich mithin aus dem tatsächlichen Vorbringen, dass der Antragsteller letztlich internationalen Schutz vor Verfolgung i. S. d. Genfer Flüchtlingskonvention sucht, kann auch die formale Beschränkung des Antrags auf die Vorschriften des § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG eine Abschiebung in den für die Prüfung des Antrags zuständigen Mitgliedstaat nicht hindern (VG Bremen, B.v. 21.11.2011 a.a.O.).

  • VG Bayreuth, 30.01.2015 - B 3 K 15.50003

    Dublin III-VO; Rücküberstellung nach Spanien; erneuter (nach Klagerücknahme) …

    Macht der Schutzsuchende daher unter formaler Berufung auf § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG in Wirklichkeit ein Schutzersuchen vor Verfolgung geltend, liegt ein Asylantrag bzw. ein "Antrag auf internationalen Schutz" i. S. d. Dublin-lll-VO vor (vgl. VG Trier, B.v. 20.12.2011 - 5 L 1595/11.TR-juris Rn. 5 sowie VG Bremen, B.v. 21.11.2011 - 5 V 1698/11.A - juris Rn. 15 zur Dublin-ll-VO).

    Ergibt sich mithin aus dem tatsächlichen Vorbringen, dass der Antragsteller letztlich internationalen Schutz vor Verfolgung i. S. d. Genfer Flüchtlingskonvention sucht, kann auch die formale Beschränkung des Antrags auf die Vorschriften des § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG eine Abschiebung in den für die Prüfung des Antrags zuständigen Mitgliedstaat nicht hindern (VG Bremen, B.v. 21.11.2011 a.a.O.).

  • VG Trier, 20.12.2011 - 5 L 1595/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebeandrohung und Dublin II

    Macht der Schutzsuchende unter formaler Berufung auf § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG in Wirklichkeit ein Schutzersuchen vor Verfolgung geltend, liegt ein Asylantrag vor (VG Bremen, Beschluss vom 21. November 2011 - 5 V 1698/11.A -).
  • VG Augsburg, 24.04.2013 - Au 6 K 13.30015

    Syrischer Staatsangehöriger; Übernahmeerklärung der italienischen Behörden; …

    Die Rücknahme hat nach deutschem Recht als actus contrarius gegenüber dem Bundesamt zu erfolgen (vgl. hierzu auch VG Bremen vom 21.11.2011 Az. 5 V 1698/11.A;… Renner, Ausländerrecht, 9. Auflage 2011, § 32 AsylVfG Rn. 3).
  • VG Augsburg, 29.05.2012 - Au 6 E 12.30164

    Syrische Staatsangehörige; Rücküberstellung nach Italien (verneint); Individuelle …

    Rn. 25 bb) Da eine Abschiebung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG infolge der besonderen persönlichen Umstände der Antragstellerin zu 2 unzulässig ist, kann die Frage, ob die beabsichtigte Abschiebung der Antragsteller allein schon deswegen ausgeschlossen ist, weil infolge der Rücknahme des Asylantrags eine Rückführung im Rahmen des Dublin-Verfahrens ausgeschlossen ist, im vorliegenden Fall des einstweiligen Rechtsschutzes dahingestellt bleiben (vgl. zu den unterschiedlichen Auffassungen: VG Trier vom 20.12.2011 Az. 5 L 1595/11.TR RdNr. 5 ; VG Karlsruhe vom 13.4.2011 Az. A 3 K 2110/0 RdNr. 29 ; VG München vom 9.9.2010 Az. M 2 K 09.50582 RdNr. 14-18 ; VG Bremen vom 21.11.2011 Az. 5 V 1698/11.A RdNrn. 9-14 ).
  • VG Augsburg, 23.03.2012 - Au 6 E 12.30081

    Syrischer Staatsangehöriger; Rücküberstellung nach Italien

    Rn. 21 Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob die Rücknahme der Anträge die Zuständigkeit Italiens ex tunc beseitigt oder ob nach wie vor Art. 5 Abs. 2 der Dublin-II-VO anwendbar ist (vgl. zu den unterschiedlichen Auffassungen: VG Trier vom 20.12.2011 Az. 5 L 1595/11.TR RdNr. 5 ; VG Karlsruhe vom 13.4.2011 Az. A 3 K 2110/0 RdNr. 29 ; VG München vom 9.9.2010 Az. M 2 K 09.50582 RdNr. 14-18 ; VG Bremen vom 21.11.2011 Az. 5 V 1698/11.A RdNrn. 9-14 ).
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