Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 07.04.2020 - 5 W 12/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 22 GBO, § 35 Abs 3 GBO
Grundbuchberichtigung: Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit ohne Vorlage eines Erbscheins - notar-drkotz.de
Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit ohne Vorlage eines Erbscheins
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Die Beweiserleichterung des § 35 Abs. 3 GBO verlangt - neben der Einhaltung der dort vorgesehenen Wertgrenze - im Interesse der Rechtssicherheit nachvollziehbare Darlegungen dazu, dass die Beschaffung des urkundlichen Nachweises (hier: des Erbscheins) nur mit ...
- rechtsportal.de
Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamts Unrichtiges Grundbuch Voraussetzungen einer Beweiserleichterung nach der GBO Beschaffung eines urkundlichen Nachweises nur mit unverhältnismäßigem Aufwand Darlegungslast eines Antragstellers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FGPrax 2020, 213
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- OLG München, 14.05.2014 - 34 Wx 189/14
Grundbucheintragung: Voraussetzungen für das Absehen von der Vorlage eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.04.2020 - 5 W 12/20
Bei § 35 Abs. 3 GBO handelt es sich um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift (…Krause in Meikel, GBO 11. Aufl. § 35 Rn. 36; vgl. OLG Jena, FamRZ 2015, 1431; OLG München, NJW-RR 2014, 1114; OLG Rostock, NotBZ 2006, 104).Die Anwendbarkeit des § 35 Abs. 3 GBO setzt daher nicht nur die Einhaltung der Wertgrenze für das betreffende Grundstück voraus, sondern verlangt im Interesse der Rechtssicherheit darüber hinaus nachvollziehbare Darlegungen dazu, dass die Beschaffung des urkundlichen Nachweises - des Erbscheins - nur mit unverhältnismäßigem Aufwand entweder an Kosten oder an Mühe (oder an beidem) möglich ist (vgl. OLG München, NJW-RR 2014, 1114; OLG Rostock, NotBZ 2006, 104).
Die Rechtsprechung kennt hierfür keinen festen Quotienten; im Allgemeinen wird aber bei Kosten, die den Wert des Gegenstands nicht übersteigen, eine Unverhältnismäßigkeit nicht zu bejahen sein (OLG München, NJW-RR 2014, 1114; Wilsch, in: Hügel, BeckOK GBO, 38. Ed. Stand: 1. März 2020, § 35 Rn 149).
Die voraussichtliche Bearbeitungszeit für derartige Anträge wird, auch in Relation zur Bedeutung des Grundbuchgeschäfts, nicht aus dem Rahmen fallen (vgl. OLG München, NJW-RR 2014, 1114).
Angesichts der vom Gesetz zugewiesenen Aufgabenteilung zwischen Nachlassgericht und Grundbuchamt und der Gefahr von Amtshaftungsansprüchen bei Fehlentscheidungen des Grundbuchamts (…vgl. Krause, in: Meikel, a.a.O., § 35 Rn. 36) hält es der Senat für angezeigt, die Ausnahmeregelung des § 35 Abs. 3 GBO nur zurückhaltend anzuwenden mit der Folge, dass es hier bei der üblichen Nachweisform zu verbleiben hat (wie hier OLG München, NJW-RR 2014, 1114; OLG Jena, FamRZ 2015, 1431) und die Beschwerde gegen die entsprechende Zwischenverfügung zurückzuweisen war.
- OLG Rostock, 09.08.2005 - 7 W 45/05
Nachweis der Erbfolge durch Eeidesstaatliche Versicherung, wenn der Wert des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.04.2020 - 5 W 12/20
Bei § 35 Abs. 3 GBO handelt es sich um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift (…Krause in Meikel, GBO 11. Aufl. § 35 Rn. 36; vgl. OLG Jena, FamRZ 2015, 1431; OLG München, NJW-RR 2014, 1114; OLG Rostock, NotBZ 2006, 104).Ihr Sinn und Zweck besteht ausschließlich darin, die Gerichte und die Antragsteller bei geringwertigen Grundstücken oder Grundstücksanteilen von dem Aufwand zu entlasten, der mit der Beschaffung und Herstellung der gemäß § 35 Abs. 1 und 2 GBO zum Nachweis der Erbfolge erforderlichen Unterlagen einhergeht, soweit er im Einzelfall unverhältnismäßig ist (OLG Rostock, NotBZ 2006, 104).
Die Anwendbarkeit des § 35 Abs. 3 GBO setzt daher nicht nur die Einhaltung der Wertgrenze für das betreffende Grundstück voraus, sondern verlangt im Interesse der Rechtssicherheit darüber hinaus nachvollziehbare Darlegungen dazu, dass die Beschaffung des urkundlichen Nachweises - des Erbscheins - nur mit unverhältnismäßigem Aufwand entweder an Kosten oder an Mühe (oder an beidem) möglich ist (vgl. OLG München, NJW-RR 2014, 1114; OLG Rostock, NotBZ 2006, 104).
- BGH, 13.07.1959 - V ZB 6/59
Amtswiderspruch bei unrichtigem Grundbuch
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.04.2020 - 5 W 12/20
Von weiteren notwendigen Ermittlungen, die Sache des Nachlassgerichtes wären und zu denen das Grundbuchamt weder berechtigt noch verpflichtet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1959 - V ZB 6/59, BGHZ 30, 255; OLG Köln, MittRhNotK 1988, 44; KG, OLGE 44, 88, 89;… Demharter, a.a.O., § 35 Rn. 40), hat es unter diesen Umständen ebenfalls zu Recht abgesehen.Der Senat hält diese Voraussetzungen, die mangels eigener Ermittlungsbefugnis des Grundbuchamtes (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1959 - V ZB 6/59, BGHZ 30, 255;… Demharter, a.a.O. § 13 Rn. 5;… Sternal, in: Keidel, FamFG 20. Aufl. § 26 Rn. 4) von der Antragstellerin nach Kenntnis der Zwischenverfügung beizubringen waren, auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens und nach Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens (…vgl. Demharter, a.a.O., § 77 Rn. 2) nicht für gegeben:.
- OLG Jena, 22.10.2014 - 3 W 423/14
Voraussetzung beim Verzicht auf die Form des § 29 GBO für Erbnachweise
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.04.2020 - 5 W 12/20
Bei § 35 Abs. 3 GBO handelt es sich um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift (…Krause in Meikel, GBO 11. Aufl. § 35 Rn. 36; vgl. OLG Jena, FamRZ 2015, 1431; OLG München, NJW-RR 2014, 1114; OLG Rostock, NotBZ 2006, 104).Angesichts der vom Gesetz zugewiesenen Aufgabenteilung zwischen Nachlassgericht und Grundbuchamt und der Gefahr von Amtshaftungsansprüchen bei Fehlentscheidungen des Grundbuchamts (…vgl. Krause, in: Meikel, a.a.O., § 35 Rn. 36) hält es der Senat für angezeigt, die Ausnahmeregelung des § 35 Abs. 3 GBO nur zurückhaltend anzuwenden mit der Folge, dass es hier bei der üblichen Nachweisform zu verbleiben hat (wie hier OLG München, NJW-RR 2014, 1114; OLG Jena, FamRZ 2015, 1431) und die Beschwerde gegen die entsprechende Zwischenverfügung zurückzuweisen war.
- OLG Köln, 04.11.1987 - 2 Wx 40/87
Namentliche Benennung der Nacherben im Nacherbenvermerk notwendig; Nachweis der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.04.2020 - 5 W 12/20
Eine zweifelsfreie Auslegung dieser Urkunde in dem Sinne, dass die Antragstellerin Erbin nach der zuletzt verstorbenen Eigentümerin geworden sei, war dem Grundbuchamt nicht möglich (vgl. OLG Köln, MittRhNotK 1988, 44; BayObLGZ 1982, 449;… Krause, in: Meikel, GBO 35. Aufl. § 35 Rn. 118).Von weiteren notwendigen Ermittlungen, die Sache des Nachlassgerichtes wären und zu denen das Grundbuchamt weder berechtigt noch verpflichtet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1959 - V ZB 6/59, BGHZ 30, 255; OLG Köln, MittRhNotK 1988, 44; KG, OLGE 44, 88, 89;… Demharter, a.a.O., § 35 Rn. 40), hat es unter diesen Umständen ebenfalls zu Recht abgesehen.
- OLG Hamm, 11.10.1993 - 15 W 194/93
Grundbuchberichtigung nach dem Tod des eingetragenen Eigentümers
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.04.2020 - 5 W 12/20
Dagegen geht es ersichtlich nicht darum, den Beteiligten die für die Erteilung eines Erbscheins zu erhebenden Gerichtskosten zu ersparen (OLG Hamm, NJW-RR 1994, 271). - BayObLG, 12.01.1989 - BReg. 2 Z 108/88
Keine Grundbuchberichtigung aufgrund der von Amts wegen vorgenommenen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.04.2020 - 5 W 12/20
Das ist hier nicht der Fall, weil der notarielle Erbvertrag vom 14. November 1962 (Bl. 11 ff. d.A.), den das Grundbuchamt selbständig daraufhin zu prüfen und auszulegen hatte, ob der Erblasser in ihr die Erbfolge geregelt und wen er zum Erben eingesetzt hat (vgl. BayObLGZ, NJW-RR 1989, 585), die Antragstellerin nicht als Erbin der Grundstückseigentümerin ausweist, sondern eindeutig nur die Erfolge nach dem zuerst verstorbenen Ehegatten regelt und im Weiteren lediglich von "etwaigen Abkömmlingen" spricht, die nicht namentlich benannt, im Falle der Wiederverheiratung mit einem Vermächtnis bedacht und bei Geltendmachung des Pflichtteils, vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung des Überlebenden, auch vom Erbe des Überlebenden ausgeschlossen werden. - BayObLG, 23.10.1986 - BReg. 2 Z 107/86
Auslegung eines notariellen und eines späteren privatschriftlichen Testaments
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.04.2020 - 5 W 12/20
Voraussetzung dafür wäre, dass die Erbfolge jedenfalls selbständig auch auf der öffentlichen Verfügung von Todes wegen beruhte und sich aus ihr ableiten ließe (BayObLGZ 1986, 421; FamRZ 1993, 605;… Demharter, Grundbuchordnung 31. Aufl. § 35 Rn. 31). - BayObLG, 22.12.1982 - BReg. 2 Z 88/82
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.04.2020 - 5 W 12/20
Eine zweifelsfreie Auslegung dieser Urkunde in dem Sinne, dass die Antragstellerin Erbin nach der zuletzt verstorbenen Eigentümerin geworden sei, war dem Grundbuchamt nicht möglich (vgl. OLG Köln, MittRhNotK 1988, 44; BayObLGZ 1982, 449;… Krause, in: Meikel, GBO 35. Aufl. § 35 Rn. 118).
- OLG Saarbrücken, 13.12.2021 - 5 W 70/21
Enthält der notarielle Erbvertrag eine Klausel, wonach der zum Schlusserben …
Ergibt sich die Erbfolge nach dem eingetragenen Eigentümer aus einem notariell beurkundeten Testament, so genügt als Nachweis nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 GBO die Vorlage des Testaments und der Niederschrift über dessen Eröffnung durch das Nachlassgericht (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 - V ZB 3/14, FamRZ 2016, 2006; Senat, Beschluss vom 7. April 2020 - 5 W 12/20, FGPrax 2020, 213).
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