Rechtsprechung
| OLG München, 14.05.2008 - 5 W 1394/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Richterablehnung im einstweiligen Verfügungsverfahren einer Urheberrechtsstreitigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 14.05.2008 - 5 W 1394/08
- OLG München, 25.06.2008 - 5 W 1394/08
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
Auszug aus OLG München, 14.05.2008 - 5 W 1394/08
Die abgelehnte Richterin hat daher zu Recht ihre Entscheidung nicht an dem vom Beschwerdeführer in Anspruch genommenen Maßstab ausgerichtet (vgl. nur BGH, Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03, NJW 2005, 279). - BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04
Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren
- BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung von Klagen gegen ehrverletzende Äußerungen …
Auszug aus OLG München, 14.05.2008 - 5 W 1394/08
16Dem Beschwerdeführer ist lediglich zuzugeben, dass die Berücksichtigung seiner Argumentation mit höchstrichterlicher und verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung zur Einschränkung von Ehrenschutzklagen aus dem Grundrecht auf ein faires Verfahren und dem Recht auf einen wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03, NJW-RR 2007, 840) der Begründung der Entscheidung über sein Prozesskostenhilfegesuch im Verfügungsverfahren nicht zu entnehmen ist. - OLG Brandenburg, 10.11.1999 - 1 W 24/99
Zum Erfordernis der Begründung eines Ablehnungsgesuches
Auszug aus OLG München, 14.05.2008 - 5 W 1394/08
Wegen des sachlichen Zusammenhangs, in dem die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch selbst mit der Frage steht, ob der abgelehnte Richter an der Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe mitwirken darf, besteht für die Einlegung der Beschwerde gegen die Ablehnungsentscheidung - ebenso wie für die Einlegung der Beschwerde gegen die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch selbst - nach dem Sinn der gesetzlichen Bestimmung kein Anwaltszwang (vgl. Brand. OLG, Beschluss vom 10.11.1999 - 1 W 24/99, OLG-NL 00, 46; OLG Schleswig, Beschluss vom 27.03.1996 - 16 W 73/96, SchlHA 96, 222;… Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 46 Rn 16;… Musielak, ZPO, 5. Aufl., § 46 Rn 6). - OLG Schleswig, 27.03.1996 - 16 W 73/96
Auszug aus OLG München, 14.05.2008 - 5 W 1394/08
Wegen des sachlichen Zusammenhangs, in dem die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch selbst mit der Frage steht, ob der abgelehnte Richter an der Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe mitwirken darf, besteht für die Einlegung der Beschwerde gegen die Ablehnungsentscheidung - ebenso wie für die Einlegung der Beschwerde gegen die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch selbst - nach dem Sinn der gesetzlichen Bestimmung kein Anwaltszwang (vgl. Brand. OLG, Beschluss vom 10.11.1999 - 1 W 24/99, OLG-NL 00, 46; OLG Schleswig, Beschluss vom 27.03.1996 - 16 W 73/96, SchlHA 96, 222;… Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 46 Rn 16;… Musielak, ZPO, 5. Aufl., § 46 Rn 6).
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Rechtsprechung
| OLG München, 25.06.2008 - 5 W 1394/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Funktionelle Zuständigkeit des Gerichts für Urheberrechtsstreitigkeiten: Unterlassungsklage gegen Äußerungen der Gegenpartei in einem Verfahren vor dem für Urheberrechtsstreitigkeiten zuständigen Gericht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 14.05.2008 - 5 W 1394/08
- OLG München, 25.06.2008 - 5 W 1394/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04
Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren
Auszug aus OLG München, 25.06.2008 - 5 W 1394/08
Bei einer erfolglosen Beschwerde im Richterablehnungsverfahren fallen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen Kosten der Gegenpartei zwar grundsätzlich gemäß § 97 Abs. 1 ZPO dem Beschwerdeführer zur Last (vgl. BGH, Beschluss vom 06.04.2005 - V ZB 25/04, NJW 05, 2233;… Zöller, a.a.O., § 46 Rn 20). - OLG Koblenz, 26.02.2008 - 13 WF 2/08
Frist für die Anbringung einer Gegenvorstellung
- OLG Stuttgart, 07.02.2008 - 2 U 18/06
Kostenbeschluss nach Berufungsrücknahme: Zulässigkeit einer Gegenvorstellung; …
Auszug aus OLG München, 25.06.2008 - 5 W 1394/08
Die Gegenvorstellung erweist sich als zulässig (vgl. hierzu: OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.02.2008 - 2 U 18/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.02.2008 - 13 WF 2/08, MDR 2008, 644;… Musielak, ZPO, 6. Aufl. § 127 Rn. 26) und teilweise begründet. - OLG Frankfurt, 20.05.1998 - 13 W 27/98
Auszug aus OLG München, 25.06.2008 - 5 W 1394/08
Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 20.05.1998 - 13 W 27/98, OLGR Frankfurt 1998, 266, hierzu wie folgt ausgeführt:.
- OLG Stuttgart, 04.10.2013 - 8 W 329/13
Kostenfestsetzungsverfahren: Reichweite der Prüfungskompetenz des Rechtspflegers
Rn. 16 Im Rahmen der der Rechtspflegerin gemäß §§ 21 Nr. 1 RPflG, 103 Abs. 1 ZPO zugebilligten Prüfungskompetenz hat sie aber zu Recht festgestellt, dass es sich bei dem Ablehnungsverfahren um ein selbstständiges Zwischenverfahren handelt (…Vollkommer in Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 46 ZPO Rn. 1, m.w.N.), - nicht aber um ein unselbstständiges Nebenverfahren, wie vom OLG Frankfurt (OLGR Frankfurt 1998, 266) und vom OLG München (Beschluss vom 25. Juni 2008, Az. 5 W 1394/08) angenommen -, bei dem im Falle einer erfolglosen Beschwerde eine Kostenentscheidung gemäß § 97 Abs. 1 ZPO zu ergehen hat und die Festsetzung und Erstattung der Kosten des Beschwerdegegners stattfindet, da dieser die Beteiligtenstellung in einem quasikontradiktorischen Verfahren innehat (BGH NJW 2005, 2233; OLG Celle MDR 2008, 1180; OLG Düsseldorf MDR 2009, 955;… Vollkommer, a.a.O., § 46 ZPO Rn. 20; je m.w.N.). - OLG Stuttgart, 04.10.2013 - 8 W 329/10
Kostenfestsetzungsverfahren: Reichweite der Prüfungskompetenz des Rechtspflegers
Rn. 16 Im Rahmen der der Rechtspflegerin gemäß §§ 21 Nr. 1 RPflG, 103 Abs. 1 ZPO zugebilligten Prüfungskompetenz hat sie aber zu Recht festgestellt, dass es sich bei dem Ablehnungsverfahren um ein selbstständiges Zwischenverfahren handelt (…Vollkommer in Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 46 ZPO Rn. 1, m.w.N.), - nicht aber um ein unselbstständiges Nebenverfahren, wie vom OLG Frankfurt (OLGR Frankfurt 1998, 266) und vom OLG München (Beschluss vom 25. Juni 2008, Az. 5 W 1394/08) angenommen -, bei dem im Falle einer erfolglosen Beschwerde eine Kostenentscheidung gemäß § 97 Abs. 1 ZPO zu ergehen hat und die Festsetzung und Erstattung der Kosten des Beschwerdegegners stattfindet, da dieser die Beteiligtenstellung in einem quasikontradiktorischen Verfahren innehat (BGH NJW 2005, 2233; OLG Celle MDR 2008, 1180; OLG Düsseldorf MDR 2009, 955;… Vollkommer, a.a.O., § 46 ZPO Rn. 20; je m.w.N.).
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