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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.10.2017 - 5 W 23/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,58776
OLG Köln, 23.10.2017 - 5 W 23/17 (https://dejure.org/2017,58776)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.10.2017 - 5 W 23/17 (https://dejure.org/2017,58776)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Oktober 2017 - 5 W 23/17 (https://dejure.org/2017,58776)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 744
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 19/14 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Krankengeld bei fehlender erneuter …

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2017 - 5 W 23/17
    Für den Fall der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, dass die Krankenkasse nicht verpflichtet ist, den Versicherten auf einen drohenden Verlust des Krankengeldanspruches hinzuweisen (BSG, Urt. Vom 10.5.2012 - B 1 KR 19/11, BSGE 111, 9 ff.; BSG, Urt. V. 16.12.2014, B 1 KR 19/14 R m.w.N.).

    Dass die Unterbrechung der Kette fortlaufender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für die Gewährung von Krankengeld fatale Folgen haben konnte, wie im Falle des Antragstellers, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung konstitutive Bedeutung für das Entstehen und Fortbestehen des Krankengeldanspruchs haben sollte, dass dies alles gänzlich unabhängig von der Frage gelten sollte, ob tatsächlich Arbeitsunfähigkeit bestand oder nicht, dass ein Wochenende, das nicht durch eine aktuelle Arbeitsunfähigkeit abgedeckt war, zum endgültigen Erlöschen jeglichen Krankengeldanspruchs führen konnte und eine rückwirkende Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit insoweit nicht mehr heilen konnte, all dies beruhte allein auf der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. etwa Urt. v. 16.12.2014 - B 1 KR 19/14 R -, juris, m.w.N.).

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 126/04

    Haftung des Arztes wegen verzögerter Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses im …

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2017 - 5 W 23/17
    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung eine Pflicht zu angemessen zeitnaher Erledigung von Maßnahmen dort anerkannt, wo Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen in engem Zusammenhang mit wirtschaftlichen Interessen des Patienten standen, etwa die unverzögerte Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses, das für den Abschluss einer Risikolebensversicherung erforderlich ist (BGH VersR 1981, 452 f., und BGH NJW 2006, 687 f.),und eine hierauf gestützte Haftung des Behandlers immerhin für möglich angesehen.

    Der Grund für wirtschaftliche Informationspflichten wird dabei im Falle der unzureichenden oder nicht gegebenen Kostendeckung in einem Wissensvorsprung des Behandlers gegenüber dem Patienten gesehen (vgl. BT-Drs. 17/10488 S. 22), im Falle der unverzögerten Erledigung in den aus den ärztlichen Berufsordnungen vorgesehenen Bestimmungen (BGH NJW 2006, 687 f. Rn. 10).

  • SG Speyer, 30.11.2015 - S 19 KR 160/15

    Krankenversicherung - Bewilligung von Krankengeld als Dauerverwaltungsakt - …

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2017 - 5 W 23/17
    Diese Rechtsprechung war derart rigide, dass ihr nicht einmal alle Sozialgerichte gefolgt sind (vgl. etwa SG Speyer, Urt. v. 30.11.2015, - S 19 KR 160/15-, m.w.N.).
  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft …

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2017 - 5 W 23/17
    Für den Fall der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, dass die Krankenkasse nicht verpflichtet ist, den Versicherten auf einen drohenden Verlust des Krankengeldanspruches hinzuweisen (BSG, Urt. Vom 10.5.2012 - B 1 KR 19/11, BSGE 111, 9 ff.; BSG, Urt. V. 16.12.2014, B 1 KR 19/14 R m.w.N.).
  • BGH, 19.02.1981 - IVa ZR 98/80

    Schadensersatzpflicht eines Arztes wegen nicht rechtzeitiger Versendung eines …

    Auszug aus OLG Köln, 23.10.2017 - 5 W 23/17
    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung eine Pflicht zu angemessen zeitnaher Erledigung von Maßnahmen dort anerkannt, wo Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen in engem Zusammenhang mit wirtschaftlichen Interessen des Patienten standen, etwa die unverzögerte Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses, das für den Abschluss einer Risikolebensversicherung erforderlich ist (BGH VersR 1981, 452 f., und BGH NJW 2006, 687 f.),und eine hierauf gestützte Haftung des Behandlers immerhin für möglich angesehen.
  • BGH, 28.01.2020 - VI ZR 92/19

    Informationspflichtverletzung eines Arztes: Mitteilung der voraussichtlichen …

    Er ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, den Patienten umfassend wirtschaftlich zu beraten (BT-Drs. 17/10488 S. 22 r. Sp;… Senatsurteil vom 9. Mai 2000 - VI ZR 173/99, VersR 2000, 999, juris Rn. 32 f.; OLG Köln, VersR 2018, 744 Rn. 7;… OLG Stuttgart, VersR 2013, 583, juris Rn. 5;… Spickhoff/Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl., BGB § 630c Rn. 33).
  • VG Münster, 03.03.2022 - 5 K 3488/21

    Werbung für bestimmten Behandlungserfolg ist verboten

    Rn. 55 Vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - VI ZR 92/19 -, juris, Rn. 34; OLG Köln, Beschluss vom 23. Oktober 2017 - I-5 W 23/17, 5 W 23/17 -, juris, Rn. 7; LG Berlin, Beschluss vom 3. März 2017 - 88 S 108/16 -, juris, Rn. 8.
  • LG Hamburg, 22.11.2019 - 315 O 205/18

    Irreführende Werbung: Angabe "Versand per versichertem Postpaket/DHL" eines …

    Rn. 27 Soweit sich der Kläger auf die Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 29.6.2017, Az.: 5 W 23/17 - Anlage K 14) beruft, in dem der 5. Senat eine ähnliche Angabe in einem Einzelfall als irreführend angesehen hat, folgt die Kammer dem für den vorliegenden Fall nicht.
  • LG Köln, 11.06.2025 - 25 O 376/24
    Um eine Verletzung der Pflicht zur Information über diese Umstände geht es hier nicht (vgl. OLG Köln Beschluss vom 23.10.2017 - 5 W 23/17, BeckRS 2017, 145872 Rn. 7;… OLG Köln Urteil vom 22.2.2023 - 5 U 115/22, BeckRS 2023, 47548 Rn. 19 ff.).
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