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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.02.2007 - 5 W 3/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6700
OLG Frankfurt, 26.02.2007 - 5 W 3/07 (https://dejure.org/2007,6700)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.02.2007 - 5 W 3/07 (https://dejure.org/2007,6700)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - 5 W 3/07 (https://dejure.org/2007,6700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 130 AktG, § 241 AktG, § 243 AktG, § 246a Abs 2 AktG
    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen; Anforderungen an die offensichtliche Unbegründetheit einer Klage im Freigabeverfahren nach § 246a Abs. 2 AktG

  • Judicialis

    AktG § 130; ; AktG § 241; ; AktG § 243; ; AktG § 246a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 130; AktG § 241; AktG § 243; AktG § 246a
    Zur Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einer AG - Offensichtliche Unbegründetheit gemäß § 246 a Abs. 2 AktG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses einer Aktiengesellschaft (AG) wegen eines Beurkundungsmangels; Ablehnende Entscheidung zur Abwahl eines Versammlungsleiters wegen Vertrauensmissbrauchs; Notwendigkeit der persönlichen Überwachung der Stimmenauszählung durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.05.2006 - II ZB 5/06

    Keine Rechtsbeschwerde im Freigabeverfahren der Verschmelzung von Deutsche …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2007 - 5 W 3/07
    Für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde fehlt eine rechtliche Grundlage (BGHZ 168, 48).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2007 - 5 W 43/06

    Aktiengesellschaft: Eintragung eines Übertragungsbeschlusses im Handelsregister …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2007 - 5 W 3/07
    Offensichtliche Unbegründetheit liegt dann vor, wenn sich mit hoher Sicherheit vorhersagen lässt, dass die Klage erfolglos bleiben wird (vgl. BT-Drucksache 15/5092 S.29; Senat 5 W 43/06 - unveröffentlicht).
  • BGH, 08.11.1993 - II ZR 26/93

    Beweiskraft einer notariellen Niederschrift über eine Hauptversammlung; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2007 - 5 W 3/07
    Als öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 Abs. 1 ZPO (BGH ZIP 1993, 1867) erfasst die Notarfeststellung grundsätzlich nur die Erklärung des tatsächlichen Versammlungsleiters und nicht auch dessen Berechtigung.
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 16 U 79/02

    Zur Nichtigkeit bzw. Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2007 - 5 W 3/07
    Dass ein Beurkundungsmangel insoweit nicht vorliegt, entspricht der allgemeinen Auffassung zu sonstigen Mängeln der Feststellung des Vorsitzenden (RGZ 122, 102, 107; RGZ 142, 123, 127; Hüffer, wie oben, § 130 Rz.22;… Werner in GKAktG, 4. Aufl. 1993, § 130 Rz. 116), und ist auch besonders zur Prüfung der Berechtigung des Versammlungsleiters durch den Notar in Rechtsprechung und Fachliteratur ausdrücklich geäußert worden (vgl. OLG Düsseldorf ZIP 2003, 1147, 1150; Gross FS Happ, 2006, S.31, 42).
  • LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04

    Abberufung eines satzungsgemäß bestimmten Hauptversammlungsleiters aus wichtigem …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2007 - 5 W 3/07
    Die sich bei Semler/Volhard (…Arbeitshandbuch für die Hauptversammlung, 2 Aufl. 2003, § 11 Rz.27) und dem erstinstanzlichen Gericht (auch schon ZIP 2005, 1176, 1177) findende Abweichung, soweit es um die Bestellung des Versammlungsleiters geht, ist weder begründet noch belegt worden und bleibt damit ohne argumentative Kraft.
  • RG, 24.10.1933 - II 100/33

    1. Wie ist die Rechtslage, wenn der Vorsitzende der Generalversammlung einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2007 - 5 W 3/07
    Dass ein Beurkundungsmangel insoweit nicht vorliegt, entspricht der allgemeinen Auffassung zu sonstigen Mängeln der Feststellung des Vorsitzenden (RGZ 122, 102, 107; RGZ 142, 123, 127; Hüffer, wie oben, § 130 Rz.22;… Werner in GKAktG, 4. Aufl. 1993, § 130 Rz. 116), und ist auch besonders zur Prüfung der Berechtigung des Versammlungsleiters durch den Notar in Rechtsprechung und Fachliteratur ausdrücklich geäußert worden (vgl. OLG Düsseldorf ZIP 2003, 1147, 1150; Gross FS Happ, 2006, S.31, 42).
  • RG, 09.10.1928 - II 486/27

    Aktiengesellschaft; Anfechtungsklage; Mehrstimmrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2007 - 5 W 3/07
    Dass ein Beurkundungsmangel insoweit nicht vorliegt, entspricht der allgemeinen Auffassung zu sonstigen Mängeln der Feststellung des Vorsitzenden (RGZ 122, 102, 107; RGZ 142, 123, 127; Hüffer, wie oben, § 130 Rz.22;… Werner in GKAktG, 4. Aufl. 1993, § 130 Rz. 116), und ist auch besonders zur Prüfung der Berechtigung des Versammlungsleiters durch den Notar in Rechtsprechung und Fachliteratur ausdrücklich geäußert worden (vgl. OLG Düsseldorf ZIP 2003, 1147, 1150; Gross FS Happ, 2006, S.31, 42).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 23 U 90/07

    Hauptversammlungsbeschlüsse der Aktiengesellschaft: Verweigerung einer …

    Es ist nicht Aufgabe des Notars, zu prüfen, ob die Bekanntgabe des Ergebnisses seitens des Versammlungsleiters korrekt ist (OLG Frankfurt AG 2007, 867 f.).

    Ein Anfechtungsrecht besteht nur, wenn - bezogen auf den jeweiligen Tagesordnungspunkt - die Nichterteilung einer Antwort von nachvollziehbarer Relevanz für die Interessen des Aktionärs ist (OLG Frankfurt AG 2007, 867 f.).

  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 5 O 158/07

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit eines Jahresabschlusses wegen Fehlens von …

    Mangels Erwähnung in § 241 Nr. 2 AktG kann ein Verstoß gegen die Pflicht zur (unverzüglichen) Einreichung der Niederschrift vom Handelsregister keine Beschlussnichtigkeit bewirken (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 26.2.2007 - 5 W 3/07; LG München Urteil vom 27.4.2006 - 5 HK O 10400/05 - BeckRS 2006, 06404;… MünchKomm-Kubis AktG 2. Aufl. § 130 Rz. 81 m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2008 - 17 U 176/07

    Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung einer AG

    Auf den Beschluss des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 26.2.2007 (5 W 3/07) wird Bezug genommen.

    Als Vorsitzender des Aufsichtsrats ist A der geborene Leiter der Hauptversammlung gewesen (vgl. auch Beschluss des Oberlandesgerichts vom 26.2.2007 5 W 3/07).

  • OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener …

    Offensichtliche Unbegründetheit in diesem Sinne liegt vor, wenn sich mit hoher Sicherheit vorhersagen lässt, dass die Klage erfolglos bleiben wird, was gleichbedeutend damit ist, dass eine von der Beurteilung des Freigabegerichts abweichende rechtliche Auffassung unvertretbar ist (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Februar 2007 - 5 W 3/07, AG 2007, 867, Juris Rz. 3;… Hüffer, a.a.o., § 319, Rz. 18;… OLG Jena, a.a.O., Juris Rz. 41 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 5 Sch 3/09

    Erreichung des Aktienquorums

    Deshalb vermag, worauf der Senat schon früher hingewiesen hat (5 W 3/07 - AG 2007, 867), der Umstand, dass keine konkreter Finanzierungsbedarf geltend gemacht ist, die Interessen der Aktiengesellschaft an der Bereitstellung dieses Finanzierungsinstruments nicht entscheidend zu schmälern.
  • OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 Sch 2/09

    Aktienrecht: Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener …

    Dass konkrete Maßnahmen nicht vorgesehen bzw. nicht vorgetragen sind, schwächt das Interesse der Antragstellerin nur unwesentlich ab, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Beschlüsse vom 29.02.2007, 5 W 3/07, AG 2007, S. 867 und 12.10.2009, 5 Sch 1/09).
  • OLG Frankfurt, 12.10.2009 - 5 Sch 1/09

    Freigabeverfahren: Keine Bedeutung der geltend gemachten Verfassungswidrigkeit …

    Dass konkrete Maßnahmen nicht vorgesehen sind, schwächt das Interesse der Antragstellerin nur unwesentlich ab, wie der Senat schon früher für eine Freigabe zum genehmigten Kapital einer anderen Großbank entschieden hat (5 W 3/07 vom 26.2.2007, AG 2007, 867, Rz.13 bei juris).
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