Rechtsprechung
| OLG Köln, 29.04.2009 - 5 W 3/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 485 Abs. 2
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens hinsichtlich Arzthaftungsansprüchen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens hinsichtlich Arzthaftungsansprüchen
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.07.2008 - 3 OH 15/08
- LG Köln, 28.11.2008 - 3 OH 15/08
- LG Köln, 28.11.2008 - 3 OH 15/98
- OLG Köln, 29.04.2009 - 5 W 3/09
Papierfundstellen
- VersR 2009, 1515
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02
Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche
Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 5 W 3/09
Ob ein solches rechtliches Interesse besteht, kann bei Arzthaftungsansprüchen zwar nicht aus grundsätzlichen Erwägungen ("in der Regel") verneint werden, sondern ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu prüfen [vgl. etwa: BGH, Beschluss vom 21. Januar 2003, VI ZB 51/02, BGHZ 153, 302; Wenzel, Handbuch FA MedizinR/Rosenberger, 2. Aufl., 2009, Kapitel 7 Rn. 454 ff., 456/457 m. w. N.].Dieser Beschluss ist durch die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 2003 [VI ZB 51/02, BGHZ 153, 302] überholt.
BGHZ 153, 302].
- OLG Köln, 07.08.2002 - 5 W 98/02
Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens in Zahnarzthaftungssachen
Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 5 W 3/09
Die Antragstellerin beruft sich zur Begründung ihrer Haupt- und Hilfsanträge auch ohne Erfolg auf den Beschluss des Senates vom 7 August 2002 [5 W 98/02, VersR 2003, 375].Dieser Grundsatzentscheidung hat sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen, wobei er an seiner Entscheidung vom 7. August 2002 [5 W 98/02, VersR 2003, 375] und an weiteren Entscheidungen aus der Zeit vor Januar 2003 nicht mehr festhält, soweit sie hiervon abweichen.
- BGH, 04.11.1999 - VII ZB 19/99
Umfang des selbständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Köln, 29.04.2009 - 5 W 3/09
Denn das Gericht ist in selbstständigen Beweisverfahren an die Formulierung der Beweisfragen durch den Antragsteller gebunden [BGH, a. a. O., Juris-Rn. 15; BGH, NJW 2000, 960, Juris-Rn. 9; Rosenberger, a. a. O., Kapitel 7 Rn. 459].
- OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15
Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen: Ärztliche Aufklärung bzw. …
Entsprechendes gilt, wenn Anträge auf eine umfassende Klärung der Frage abzielen, welcher mehrerer Antragsgegner den Antragsteller in jeweils welcher konkreten Weise fehlerhaft behandelt hat, um herauszufinden, ob möglicherweise die Voraussetzungen für eine Klage gegen einen oder mehrere Antragsgegner vorliegen könnten oder nicht (…vgl. Pauge aaO;… H. Prütting in FAKomm-MedR, 3. Aufl., § 485 Rn. 2; OLG Jena…, Beschluss vom 19.12.2005 - 4 W 503/05 - juris Rn. 50; OLG Köln VersR 2009, 1515, juris Rn. 16 ff.;… OLG Hamm GesR 2010, 254, juris Rn. 9;… eher großzügig aber OLG Karlsruhe MedR 2012, 261, juris Rn. 12-13). - OLG Köln, 28.10.2010 - 5 W 31/10
Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung der Verletzung …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senates (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 29.4.2009 - 5 W 3/09 - ; Beschluss vom 28.4.2010 - 5 U 20/10 - ), die ihrerseits in Einklang steht mit der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 153, 302), dass sich das selbständige Beweisverfahren gemäß § 485 Abs. 2 ZPO im Fall der Verletzung einer Person darauf beschränkt, den Zustand dieser Person, die Ursache des Personenschadens und den Aufwand für dessen Beseitigung festzustellen, und dass ein Antrag auf Feststellung der Ursache des Personenschadens nicht die Frage umfasst, ob sich die ursächliche Handlung oder Unterlassung als schuldhafte Fehlbehandlung oder auch nur als objektive Pflichtverletzung darstellt.Das Gericht ist an die Formulierung der Beweisfragen durch den Antragsteller vielmehr gebunden (grundlegend BGH, Beschluss vom 4.11.1999, VII ZB 19/99, NJW 2000, 960 f.; Senat, Beschluss vom 29.4.2009, 5 W 3/09) und kann einem Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens nur entweder stattgeben oder ihn zurückweisen, wenn er unzulässig ist.
- OLG Karlsruhe, 03.11.2010 - 7 W 25/10
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung …
Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob der vom Landgericht zitierten Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (GesR 2004, 235; VersR 2009, 1515, 1516) zu folgen ist, nach der die umfassende Feststellung von Behandlungsfehlern im Rahmen einer jahrelangen Behandlung durch mehrere Ärzte weit über das hinausgeht, was mit einem selbständigen Beweisverfahren an Klärung herbei geführt werden kann. - OLG Brandenburg, 29.09.2011 - 12 W 24/11
Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens; …
Die Gegenauffassung, die auch eine Klärung einer Abweichung der Behandlung vom medizinischen Standards im selbständigen Beweisverfahren nicht zulassen will (…so etwa OLG Köln GesR 2011, S. 157; VersR 2009, S. 1515;… Saarländisches OLG MDR 2011, S. 880), verkennt die gebotene Trennung von medizinischen und rechtlichen Fragen, wobei der Aufklärung in medizinischer Hinsicht im selbständigen Beweisverfahren Hinderungsgründe nicht entgegenstehen, vielmehr auch diese Fragestellung im Regelfall als Ursache eines Personenschadens mit zu berücksichtigen ist (…so auch OLG Karlsruhe, a. a. O.;… OLG Oldenburg, a. a. O.). - ArbG Köln, 22.07.2026 - 18 Ha 2/25 Denn das Gericht ist in selbstständigen Beweisverfahren an die Formulierung der Beweisfragen durch den Antragsteller gebunden (OLG Köln, Beschluss vom 29. April 2009 - 5 W 3/09 -, Rn. 21, juris).
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