Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Arzthaftungsstreitigkeit: Glaubhaftmachung der anspruchsbegründenden Umstände bei einem Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 485 Abs. 2 ZPO; § 487 Nr. 4 ZPO
Anspruch auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Erfordernis der Glaubhaftmachung des Sachvortrages eines Antragstellers im selbstständigen Beweisverfahren nach § 487 Nr. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) - Judicialis
ZPO § 487 Nr. 4; ; ZPO § 485 Abs. 2 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 487 Nr. 4; ZPO § 485 Abs. 2 S. 2
Glaubhaftmachung des Sachvortrags des Antragstellers zum Hauptanspruch im selbständigen Beweisverfahren zur Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Was muss glaubhaft gemacht werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Erfordernis der Glaubhaftmachung des Sachvortrages eines Antragstellers im selbstständigen Beweisverfahren nach § 487 Nr. 4 Zivilprozessordnung (ZPO)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbständiges Beweisverfahren: Was muss glaubhaft gemacht werden? (IBR 2008, 622)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 01.04.2008 - 3 OH 6/08
- OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04
Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08
Das rechtliche Interesse kann dem Antragsteller nur abgesprochen werden, wenn es evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH NJW 2004, 3488. - BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02
Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche
Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08
1.) Nach ganz herrschender Meinung ist das selbständige Beweisverfahren, insbesondere die Einholung eines Sachverständigengutachtens, auf Antrag des Patienten zur Feststellung eines von ihm behaupteten Behandlungsfehlers grundsätzlich zulässig (BGH NJW 2003, 1741. OLG Düsseldorf NJW 2000, 3438. OLG Koblenz OLGR 2005, 639. Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl., S. 396 m. w. N.). - OLG Koblenz, 04.04.2005 - 5 W 159/05
Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse trotz endgültiger Ablehnung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08
1.) Nach ganz herrschender Meinung ist das selbständige Beweisverfahren, insbesondere die Einholung eines Sachverständigengutachtens, auf Antrag des Patienten zur Feststellung eines von ihm behaupteten Behandlungsfehlers grundsätzlich zulässig (BGH NJW 2003, 1741. OLG Düsseldorf NJW 2000, 3438. OLG Koblenz OLGR 2005, 639. Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl., S. 396 m. w. N.).
- OLG Düsseldorf, 16.01.2001 - 22 W 2/01
Rechtliches Interesse an Beweissicherung gegenüber Haftpflichtversicherer des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08
OLG Köln NJW-RR 1996, 573, 574. OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1725, 1726). - OLG Köln, 22.06.1995 - 22 W 20/95
Rechtliches Interesse am selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08
OLG Köln NJW-RR 1996, 573, 574. OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1725, 1726). - OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - 8 W 53/99
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens im Arzthaftungsprozess
Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08
1.) Nach ganz herrschender Meinung ist das selbständige Beweisverfahren, insbesondere die Einholung eines Sachverständigengutachtens, auf Antrag des Patienten zur Feststellung eines von ihm behaupteten Behandlungsfehlers grundsätzlich zulässig (BGH NJW 2003, 1741. OLG Düsseldorf NJW 2000, 3438. OLG Koblenz OLGR 2005, 639. Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl., S. 396 m. w. N.). - OLG Stuttgart, 06.10.1998 - 14 W 7/98
Begründetheit eines Antrag auf Durchführung eines selbstständigen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08
anderenfalls besteht die Möglichkeit, dass er vom Haftpflichtversicherer des Arztes außergerichtlich klaglos gestellt wird (vgl. OLG Stuttgart, MDR 1999, 482.
- OLG Frankfurt, 11.12.2017 - 8 W 18/17
Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an einer vorprozessualen …
Daher ist der Begriff des "rechtlichen Interesses" im Sinne des § 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO weit zu fassen (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 30.09.2008 - 3 AZB 47/08, NJOZ 2009, 281, 285; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.05.2008 - 5 W 31/08, NJOZ 2008, 3645, 3646).Denn kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass kein Fehlverhalten des ärztlichen und nichtärztlichen Personals vorliegt, wird der Patient möglicherweise die beabsichtige Klage nicht erheben; anderenfalls besteht die Möglichkeit, dass er vom Haftpflichtversicherer des Arztes oder des Krankenhauses außergerichtlich klaglos gestellt wird (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.05.2008 - 5 W 31/08, NJOZ 2008, 3645, 3646).
Da im selbständigen Beweisverfahren auf Begutachtung durch einen Sachverständigen (§ 485 Abs. 2 ZPO) der Sachvortrag der Antragstellerin hinsichtlich des Hauptanspruchs, zu dessen Geltendmachung die Begutachtung dienen soll, grundsätzlich nicht auf seine Schlüssigkeit oder Erheblichkeit zu prüfen ist (s. o.), kann er auch nicht der Glaubhaftmachung nach § 487 Nr. 4 ZPO unterliegen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.05.2008 - 5 W 31/08, juris;… Herget, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2017, § 487 ZPO, Rdnr. 6;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl. 2014, Rdnr. B 526 f.;… Huber, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 14. Aufl. 2017, § 487, Rdnr. 6).
- OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 8 W 43/18
Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen
Daher ist der Begriff des "rechtlichen Interesses" im Sinne des § 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO weit zu fassen (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 30.09.2008 - 3 AZB 47/08, NJOZ 2009, 281, 285; Senat, Beschluss vom 11.12.2017 - 8 W 18/17, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.05.2008 - 5 W 31/08, NJOZ 2008, 3645, 3646).Denn kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass kein Fehlverhalten des zahnärztlichen und nichtzahnärztlichen Personals vorliegt, wird der Patient möglicherweise die beabsichtige Klage nicht erheben; anderenfalls besteht die Möglichkeit, dass er vom Haftpflichtversicherer des Zahnarztes außergerichtlich klaglos gestellt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2017 - 8 W 18/17, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.05.2008 - 5 W 31/08, NJOZ 2008, 3645, 3646).
- OLG Oldenburg, 03.12.2009 - 5 W 60/09
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung …
Kommt nämlich der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass kein ärztliches Fehlverhalten vorliegt, wird der Patient möglicherweise die beabsichtigte Klage nicht erheben; anderenfalls besteht die Möglichkeit, dass er vom Haftpflichtversicherer der Gegenseite klaglos gestellt wird (vgl. OLG Oldenburg, GesR 2008, S. 421, 422 m. w. N.).Dasselbe gilt für Tatsachen, die durch das selbstständige Beweisverfahren erst festgestellt werden sollen (vgl. OLG Oldenburg, GesR 2008, 421, 422 m. w. N.).
- OLG Karlsruhe, 23.11.2010 - 7 W 27/10
Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens
Der Senat hat sich deshalb mit Beschluss vom 3. November 2010 (7 W 25/10, zur Veröffentlichung vorgesehen) der ganz herrschenden Meinung angeschlossen, die ein selbständiges Beweisverfahren auch dann für zulässig erachtet, wenn es auf die Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers gerichtet ist (OLG Brandenburg, Beschl. v. 12. November 2009, 12 W 33/09, Juris Tz. 3; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1056, 1057; OLG Hamm, GesR 2010, 254; OLG Koblenz, OLGR 2005, 639; OLG Jena, Beschl. v. 19. Dezember 2005, Juris Tz. 50 f.; OLG Karlsruhe [13. Zivilsenat], VersR 2003, 374; OLG Köln, RuS 2003, 528; OLG Nürnberg, VersR 2009, 803, 804; OLG Oldenburg, GesR 2008, 421 f.; VersR 2009, 805, 806; 2010, 927 f.; OLG Schleswig, OLGR 2009, 593 f.). - OLG Karlsruhe, 03.11.2010 - 7 W 25/10
Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung …
Der Senat folgt deshalb der ganz herrschenden Meinung, die ein selbständiges Beweisverfahren auch dann für zulässig erachtet, wenn es auf die Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers gerichtet ist (OLG Brandenburg, Beschl. v. 12. November 2009, 12 W 33/09, Juris Tz. 3; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1056, 1057; OLG Hamm, GesR 2010, 254; OLG Koblenz, OLGR 2005, 639; OLG Jena, Beschl. v. 19. Dezember 2005, Juris Tz. 50 f.; OLG Karlsruhe [13. Zivilsenat], VersR 2003, 374 ; OLG Köln, RuS 2003, 528; OLG Nürnberg, VersR 2009, 803, 804; OLG Oldenburg, GesR 2008, 421 f.; VersR 2009, 805, 806; 2010, 927 f.; OLG Schleswig, OLGR 2009, 593 f.). - OLG Hamm, 17.02.2010 - 3 W 4/10
Rechtliches Interesse zur Feststellung eines ärztlichen Behandlungsfehlers im …
Rn. 11 Aber auch dann, wenn man - wie der Senat in zahlreichen nicht veröffentlichten Beschlüssen - mit der herrschenden Meinung (vgl. etwa OLG Oldenburg, GesR 2008, 421 ff. mit Anmerkung Ulrich; OLG Nürnberg MedR 2009, 155 ff., jeweils mit zahlreichen w. N.) grundsätzlich eine weitergehende Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen befürwortet und das rechtliche Interesse an der Beweiserhebung demgemäß zur Förderung prozessökonomischer vorprozessualer Einigungen weit auslegt, ist hier das rechtliche Interesse nicht mehr zu bejahen. - AG Frankenthal, 17.10.2018 - 3a H 17/18
Selbständiges Beweisverfahren zu einem vom sog. Dieselskandal betroffenen …
Den Sachvortrag zum Hauptanspruch, dessen Geltendmachung durch das selbständige Beweisverfahren vorbereitet werden soll, muss der Antragsteller hingegen nicht glaubhaft machen (OLG Oldenburg NJOZ 2008, 3645).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 5 W 31/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 135 AktG, § 246a AktG
Freigabe im Verfahren gemäß § 246 a Abs. 2 AktG bei vorrangigem Vollzugsinteresse des Antragstellers - Judicialis
- rechtsportal.de
AktG § 135; AktG § 246a
Freigabe eines in der Hauptversammlung beschlossenen Gewinnabführungsvertrages - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Freigabe eines in der Hauptversammlung beschlossenen Gewinnabführungsvertrages
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gewrs.de
, S. 63 (Kurzinformation)
Freigabeverfahren - Überwiegen des Eintragungsinteresses der Gesellschaft
- blogspot.com (Kurzinformation)
Beschwerde zum Freigabeverfahren Anfechtungsklagen gegen HV-Beschluss vom 5. Juni 2008 zurückgewiesen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 23.09.2008 - 5 O 203/08
- OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 5 W 31/08
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- LG Frankfurt/Main, 28.10.2008 - 5 O 113/08
Aktiengesellschaft: Angaben zur Stimmrechtsausübung bei der Einberufung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 5 W 31/08
Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und der Gesellschaft vorgelegt werden." Für die weiteren Einzelheiten der Einladung wird auf Blatt 111 ff. der beigezogenen Akte im Hauptsacheverfahren Landgericht Frankfurt am Main 3-05 0 113/08 Bezug genommen.Diese Verfahren sind zum führenden Aktenzeichen 3-05 0 113/08 des Landgerichts Frankfurt am Main zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit noch anderen Klagen gegen andere Hauptversammlungsbeschlüsse verbunden worden.
Der Senat hat die Akten des Hauptsacheverfahrens 3-05 0 113/08 Landgericht Frankfurt am Main beigezogen.
Auch sprechen die Mehrheitsverhältnisse (über 50 % der Aktien befinden sich in der Hand der Hauptaktionärin B AG, O1 (vgl. Bl. 325 d.A. 3-5 0 113/08 LG Frankfurt am Main) dafür, dass der angefochtene Beschluss in der nächsten Hauptversammlung ohne Bekanntmachungsmangel erneut gefasst werden wird.
- OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 12 W 185/05
Freigabeverfahren für die Verschmelzung der Deutschen Telekom AG mit der T-Online …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 5 W 31/08
Entsprechend sind abwägungsrelevant auch die Nachteile, welche für die Antragstellerin bei erfolgreicher Klage einträten (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.02.2006, 12 W 185/05, zitiert nach Juris Rn. 157;… Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 246 a Rn. 9 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08
Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 5 W 31/08
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschluss vom 13.03.2008, Az.: 5 W 4/08, z. nach Juris, Rn. 20; Beschluss vom 12.09.2008, Az.: 5 W 21/08) wird die Gesellschaft im Freigabeverfahren nach § 246 a AktG anders als im Anfechtungsverfahren selbst nur von ihrem Vorstand vertreten. - OLG Saarbrücken, 19.02.2008 - 5 W 21/08
Streitwertberechnung bei Zuschlagsbeschwerde des Meistbietenden wegen Versagung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2008 - 5 W 31/08
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (…z.B. Beschluss vom 13.03.2008, Az.: 5 W 4/08, z. nach Juris, Rn. 20; Beschluss vom 12.09.2008, Az.: 5 W 21/08) wird die Gesellschaft im Freigabeverfahren nach § 246 a AktG anders als im Anfechtungsverfahren selbst nur von ihrem Vorstand vertreten.
- KG, 25.03.2021 - 12 AktG 1/21
Gerichtliche Freigabe der Handelsregistereintragung eines angefochtenen …
Erforderlich sind vielmehr Sachverhalte, in denen elementare Aktionärsrechte - etwa durch absichtliche Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot oder die Treuepflicht - so massiv verletzt worden sind, dass sie durch Schadenersatz nicht angemessen ausgeglichen werden können (OLG Köln…, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 18 U 175/13 -, Rn. 27, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.2008 - 5 W 31/08 -, Rn. 21, juris;… vgl. ferner die Beispiele bei Hüffer/Koch, 15. Aufl. 2021, AktG § 246a Rn. 22). - KG, 16.10.2023 - 2 AktG 1/23
Gerichtliche Freigabe der Handelsregistereintragung eines angefochtenen …
Erforderlich sind vielmehr Sachverhalte, in denen elementare Aktionärsrechte - etwa durch absichtliche Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot oder die Treuepflicht - so massiv verletzt worden sind, dass sie durch Schadenersatz nicht mehr angemessen ausgeglichen werden können (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 13.1.2014 - 18 U 175/13 -, Rn. 27 nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.2008 - 5 W 31/08 -, Rn. 21 nach juris;… Hüffer/Koch, 15. Aufl. 2021, AktG § 246a Rn. 22 mit Beispielen). - KG, 03.03.2025 - 2 AktG 2/24
Aktienrechtliches Freigabeverfahren hinsichtlich eines Beschlusses über einen …
Selbst wenn die Vorschrift des § 246 Abs. 2 Satz 2 AktG im Freigabeverfahren gemäß § 319 Abs. 6 AktG nicht gelten sollte, liegt jedenfalls zugleich auch eine Vertretung - nur - durch den Vorstand vor (vgl. KG…, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 23 AktG 1/09 -, Rn. 28, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 6. April 2009 - 5 W 8/09 -, Rn. 21, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 5 W 31/08 -, Rn. 19, juris).
- OLG Frankfurt, 06.04.2009 - 5 W 8/09
Aktienrecht: Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener …
Wenn es auch unschädlich ist, dass die Antragstellerin vorliegend von Vorstand und Aufsichtsrat vertreten wird, hierin liegt jedenfalls eine Vertretung durch den Vorstand (vgl. Senat, Beschluss vom 8.12.2008.- 5 W 31/08, zitiert nach Juris, Rz. 19), wird in Freigabeverfahren nach §§ 327e,Abs. 2, 319 Abs. 6 Satz 1 AktG die Gesellschaft nur durch den Vorstand vertreten. - OLG Frankfurt, 19.06.2009 - 5 W 6/09
Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses …
- OLG Frankfurt, 06.04.2009 - 5 W 7/09
Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen Beschlüsse einer Aktiengesellschaft; …
Wenn es auch unschädlich ist, dass die Antragstellerin vorliegend von Vorstand und Aufsichtsrat vertreten wird, hierin liegt jedenfalls eine Vertretung durch den Vorstand (vgl. Senat, Beschluss vom 8.12.2008.- 5 W 31/08, zitiert nach Juris, Rz. 19), wird auch im Freigabeverfahren nach § 246a AktG die Gesellschaft gemäß § 76 Abs. 1 AktG nur durch ihren Vorstand vertreten.
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