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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 04.07.2017

Rechtsprechung
   KG, 04.04.2017 - 5 W 31/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,18317
KG, 04.04.2017 - 5 W 31/17 (https://dejure.org/2017,18317)
KG, Entscheidung vom 04.04.2017 - 5 W 31/17 (https://dejure.org/2017,18317)
KG, Entscheidung vom 04. April 2017 - 5 W 31/17 (https://dejure.org/2017,18317)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93 ; UWG § 12 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Abmahnung wettbewerbswidrigen Verhaltens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Abmahnung wettbewerbswidrigen Verhaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Abmahnung wettbewerbswidrigen Verhaltens

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mindestinhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 19.04.2013 - 6 U 222/12

    Wettbewerbswidrigkeit von Kundenzufriedenheitsbefragungen

    Auszug aus KG, 04.04.2017 - 5 W 31/17
    Die Abmahnung muss mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, welches konkrete Verhalten beanstandet wird (vgl. OLG Düsseldorf WRP 2012, 595, 596; OLG Köln GRUR-RR 2014, 80, 82; OLG Stuttgart WRP 1996, 1229, 1230), für das die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt wird (Senat WRP 2012, 1562 ).

    Auch wenn der Gläubiger Unterlassung nicht nur der konkreten Verletzungsform begehrt, muss er doch den Anlass der Beanstandung ganz konkret bezeichnen, damit der Schuldner weiß, was genau für den Gläubiger den Stein des Anstoßes bildet (…Hess a.a.O. Rn. 7; vgl. auch OLG Köln GRUR-RR 2014, 80, 82).

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 20 W 132/11

    Filesharing-Abmahnung als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung

    Auszug aus KG, 04.04.2017 - 5 W 31/17
    Die Abmahnung muss mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, welches konkrete Verhalten beanstandet wird (vgl. OLG Düsseldorf WRP 2012, 595, 596; OLG Köln GRUR-RR 2014, 80, 82; OLG Stuttgart WRP 1996, 1229, 1230), für das die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt wird (Senat WRP 2012, 1562 ).

    Um ihren Zweck zu erfüllen, muss in der Abmahnung der Sachverhalt, der den Vorwurf rechtswidrigen Verhaltens begründen soll, also die begangene Handlung, genau angegeben und der darin erblickte Verstoß so klar und eindeutig bezeichnet sein, dass der Abgemahnte die gebotenen Folgerungen ziehen kann (OLG Düsseldorf WRP 2012, 595, 596; vgl. ferner OLG Jena Magazindienst 2013, 548; OLG Saarbrücken v. 16.03.2015 - 1 W 7/15 - juris).

  • BGH, 01.06.2006 - I ZR 167/03

    Telefax-Werbung II

    Auszug aus KG, 04.04.2017 - 5 W 31/17
    In der Abmahnung sind ferner gerichtliche Schritte für den Fall des fruchtlosen Ablaufs einer zu setzenden angemessenen Frist anzudrohen (BGH GRUR 2007, 164 , Rn. 12 - Telefax-Werbung II;… Hess a.a.O. Rn. 11 m.w.N.).
  • KG, 20.07.2012 - 5 U 90/11

    Unlauterer Wettbewerb: Abmahnkostenerstattungspflicht wegen Anbietens von …

    Auszug aus KG, 04.04.2017 - 5 W 31/17
    Die Abmahnung muss mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, welches konkrete Verhalten beanstandet wird (vgl. OLG Düsseldorf WRP 2012, 595, 596; OLG Köln GRUR-RR 2014, 80, 82; OLG Stuttgart WRP 1996, 1229, 1230), für das die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt wird (Senat WRP 2012, 1562 ).
  • OLG Saarbrücken, 16.03.2015 - 1 W 7/15

    Unlauterer Wettbewerb: Inhaltliche Anforderungen an ein Abmahnschreiben

    Auszug aus KG, 04.04.2017 - 5 W 31/17
    Um ihren Zweck zu erfüllen, muss in der Abmahnung der Sachverhalt, der den Vorwurf rechtswidrigen Verhaltens begründen soll, also die begangene Handlung, genau angegeben und der darin erblickte Verstoß so klar und eindeutig bezeichnet sein, dass der Abgemahnte die gebotenen Folgerungen ziehen kann (OLG Düsseldorf WRP 2012, 595, 596; vgl. ferner OLG Jena Magazindienst 2013, 548; OLG Saarbrücken v. 16.03.2015 - 1 W 7/15 - juris).
  • OLG Stuttgart, 12.07.1996 - 2 W 39/96

    Anforderungen für das Vorliegen einer standeswidrigen Werbung um Mandanten für …

    Auszug aus KG, 04.04.2017 - 5 W 31/17
    Die Abmahnung muss mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, welches konkrete Verhalten beanstandet wird (vgl. OLG Düsseldorf WRP 2012, 595, 596; OLG Köln GRUR-RR 2014, 80, 82; OLG Stuttgart WRP 1996, 1229, 1230), für das die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt wird (Senat WRP 2012, 1562 ).
  • KG, 22.11.2016 - 5 U 89/15
    Auszug aus KG, 04.04.2017 - 5 W 31/17
    Weder muss aber die Abmahnung eine rechtlich einwandfreie Begründung enthalten noch ein vorformuliertes Unterlassungsversprechen (Senat v. 22.11.2016 - 5 U 89/15 - juris Rn. 62 m.w.N.).
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 17/18

    Berechtigte Gegenabmahnung - Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel über …

    Rn. 26 Die Revisionserwiderung weist mit Recht darauf hin, dass in einer im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG aF (§ 13 Abs. 3 UWG) berechtigten Abmahnung (nur) der Sachverhalt, der den Vorwurf rechtswidrigen Verhaltens begründen soll, genau anzugeben und der darin erblickte Verstoß so klar und eindeutig zu bezeichnen ist, dass der Abgemahnte die gebotenen Folgerungen ziehen kann (…vgl. OLG Düsseldorf, WRP 2012, 595, 596 [juris Rn. 4];… OLG Köln, WRP 2014, 1082, 1084 [juris Rn. 21]; KG, Urteil vom 4. April 2017 - 5 W 31/17, juris Rn. 2, jeweils mwN).
  • KG, 20.11.2024 - 5 W 144/24

    Wettbewerbsrecht: Kostenentscheidung nach Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes …

    Der Zweck der Abmahnung besteht darin, dem Schuldner zu verdeutlichen, welcher Verstoß ihm vorgeworfen wird und ihm gleichzeitig mitzuteilen, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung durch Abgabe einer Unterlassungserklärung vermeiden kann (…Tavanti in Dankwerts/Papenhausen/Scholz/Tavanti, Wettbewerbsprozessrecht, 2. Aufl., 2022, Rdnr. 34 m. H. a. Senat, Beschluss vom 04.04.2017 - 5 W 31/17 - MD, 2017, 591, Rdnr. 2 nach juris).

    Um ihren Zweck zu erfüllen, muss in der Abmahnung der Sachverhalt, der den Vorwurf rechtswidrigen Verhaltens begründen soll, also die begangene Handlung, genau angegeben und der darin erblickte Verstoß so klar und eindeutig bezeichnet sein, dass der Abgemahnte die gebotenen Folgerungen ziehen kann (…Jaspersen, a. a. O., § 93 Rdnr. 57; BGH…, Urteil vom 22.01.2021 - I ZR 17/18 - Berechtigte Gegenabmahnung, MDR 2021, 956, Rdnr. 26 nach juris; OLG Köln…, Urteil vom 13.06.2014 - 6 U 156/13 - NJW-RR 2015, 361, Rdnr. 21 nach juris [m. H. a. OLG Köln, Beschluss vom 31.03.1987 - 6 W 14/87 - WRP 1988, 56]; Senat - 5 W 31/17 - a. a. O., Rdnr. 2 nach juris m. w. N.).Allerdings muss die Abmahnung weder eine rechtlich einwandfreie Begründung noch ein vorformuliertes Unterlassungsversprechen enthalten.

    In der Abmahnung sind ferner gerichtliche Schritte für den Fall des fruchtlosen Ablaufs einer zu setzenden angemessenen Frist anzudrohen (Senat - 5 W 31/17 - a. a. O., Rdnr. 2 nach juris m. w. N.).

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