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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 18.11.2010

Rechtsprechung
   OLG Jena, 05.03.2009 - 5 W 34/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30693
OLG Jena, 05.03.2009 - 5 W 34/09 (https://dejure.org/2009,30693)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.03.2009 - 5 W 34/09 (https://dejure.org/2009,30693)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. März 2009 - 5 W 34/09 (https://dejure.org/2009,30693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auferlegung der Kosten eines Streithelfers; Abänderung einer Kostenentscheidung im zivilgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1066
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.04.2013 - II ZR 185/10

    Voraussetzungen für eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 319 Abs. 1 ZPO

    Sie kann auch dadurch zum Ausdruck kommen, dass in der Entscheidung der für die Kosten der Streithilfe geltende § 101 ZPO erwähnt wird (OLG Jena, Beschluss vom 5. März 2009 - 5 W 34/09, MDR 2009, 1066).
  • BGH, 16.04.2013 - II ZR 297/11

    Kostenentscheidung: Rechtsbehelf gegen Übersehen der Kosten der Streithilfe

    Sie kann auch dadurch zum Ausdruck kommen, dass in der Entscheidung der für die Kosten der Streithilfe geltende § 101 ZPO erwähnt wird (Thüringer Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 5. März 2009 - 5 W 34/09, MDR 2009, 1066).
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 110/09

    Nachhholung des fehlenden Ausspruchs über die Kosten der Nebenintervention wegen …

    Ebenso ist eine Ergänzung um einen Ausspruch über die Kosten der Nebenintervention möglich, wenn das Gericht ausweislich der Entscheidungsgründe hierüber entscheiden wollte, der Ausspruch im Tenor aber versehentlich unterblieben ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 17. April 2008 - 2 U 135/07; OLGR Rostock, 2009, 74; OLGR Jena 2009, 504, 505;… Zöller/Vollkommer, aaO, § 319 Rn. 10, 15).
  • OLG Köln, 15.05.2013 - 13 U 168/12

    Nachholung des Kostenausspruchs hinsichtlich der Kosten der Streithilfe im Wege …

    Da der Begründung des Beschlusses auch zu entnehmen ist, dass und warum der Beklagte die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen hat und zugleich jegliche Anhaltspunkte dafür fehlen, dass von der Regel des § 101 Abs. 1 Hs. 1 ZPO abgewichen werden sollte, war der Kostentenor entsprechend zu berichtigen (so auch OLG Köln, Beschluss v. 06.03.3013 - 13 U 143/09;… OLG München, Beschluss v. 02.05.2011, a.a.O.; ebenso OLG Jena, Beschluss v. 05.03.2009 - 5 W 34/09, allerdings für einen Fall, in dem § 101 ZPO in den Gründen genannt worden war;… anders OLG München, Beschluss v. 16.06.2003 - 7 W 1516/03, zit. n. Juris, Rz. 9 m. w. Nw. und OLG Rostock, Beschluss v. 23.10.2006, a.a.O., Rz. 6 f. m. w. Nw, allerdings jeweils für die Berichtigung eines Versäumnisurteils; OLG Dresden, Beschluss v. 23.09.2009 - 11 U 695/04, zit. nach Juris).
  • OLG München, 03.02.2011 - 1 U 4559/10

    Kostenentscheidung im Berufungsverfahren: Berichtigung des Kostenbeschlusses …

    Zum einen ist daraus ersichtlich, dass der Senat die Streithelferin nicht schlichtweg nur übersehen hat und zum anderen ist den am Prozess und der Entscheidungsfindung Beteiligten sowie rechtskundigen Außenstehenden die Unrichtigkeit der Kostenentscheidung des Senats unschwer ersichtlich (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 05.03.2009, 5 W 34/09).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.11.2010 - 5 W 34/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,91665
OLG Frankfurt, 18.11.2010 - 5 W 34/09 (https://dejure.org/2010,91665)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.11.2010 - 5 W 34/09 (https://dejure.org/2010,91665)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. November 2010 - 5 W 34/09 (https://dejure.org/2010,91665)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 5 W 53/09

    Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2010 - 5 W 34/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats wäre es hingegen methodisch zutreffender, den Basiszins als in die Zukunft gerichteten Wert aus der jeweiligen aktuellen Zinsstrukturkurve zu ermitteln (Beschluss vom 16.0/.20010 -- 5 W 53/09 - Seite 18;· Beseblüss vom:17.06.2010 - 5 W 39709.- Seite 13; vgl. auch HachmeisterNViese, WPg 2209, Seite 54, 55): Der sich aus einer Zinsstruktürkurve für den Stichtag --.27.08.2002.-- ergebende Wert ist im vorliegenden.

    So hat in dem Senatsverfahren 5 W 53/09 der dortige Sachverständige auf Grundlage der Zinsstrukturkürve zum 04, 07.2002 einen Basiszins von 5, 7% errechnet (a. a. 0. Seite 18).

    Die Höhe des Risikozuschlagt wird dabei -- dem allgemein akzeptierten GAPIVI zufolge - als Produkt aus den Faktoren Marktrisikoprämie und Betafaktor angenommen (Großfeld0132004, Seite 297, 2801; Senatsbeschluss vom 17.06.2010, 5 W 39/09, Seite 16 ff.; Senatsbeschluss vom 16.072010, 5 W 53/09, Seite 20 ff.).

    Ausgehend vom Standard IDW S 1 sehätzt der Senat seiner gefestigten-Rechtsprechung entsprechend (Beschlüsse 5 W 35/09, S: 15; 5 W 53/09, S.:21;… 5 W :58/09, S. 9) gemäß § 287,Abs. 2 WO die Marktrisikoprämie vor Steuern auf 5%.

  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2010 - 5 W 34/09
    Ih seinem Beschluss Vorn 26.102006 (20 W 14/05 NZG 2007, Seite 112, zitiert nach Juris, Rdnr. 41 ff.) hat daS OLG Stuttgart für den Stichtag 15.08.2002 gemäß § 287 Abs. 2 ZPO den Basiszinssatz auf 5, 75% geschätzt.

    Diese Größe entspricht den Empfehlungen des IDW (WP-Handbuch 2008, Seite 108 ff.; FN-111)W Nr. 1-2/2005, Seite 71) und liegt in 'einem Bereich, der von der 11 .Rechtsprechung regelmäßig als zutreffend bzw. Rahmen einer Schätzung nach · § 287 Abs. 2 ZPO als vertretbar angesehen 'wird (…OLG Gelle, AG 2007, Seite.866, OLG Düsseldorf, Beschluss. vom 7. Mai 2008 -- 1-- 26 W 16/06, zitiert nach Juris, .Rdnr. 19; Hachmeister/Kühnele/ Lampenjus WPg 2009, Seite 1234, 1242; Flach- . meisterNViese, WPg 2009; Seite 54, 60; leicht abweichend OLG Stuttgart, NZG 2007, Seite 112 sowie NZG 2007, Seite 302, 307, das 4, 5% für angemessen hält).

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2010 - 5 W 34/09
    Als angemessen in dem vorgenannten Sinne ist eine Abfindung anzusehen,-die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung für das verschafft, Was seine Beteiligung an dem arbeitenden .Unternehmen wert ist Sie muss also dem vollen Wert seiner Beteiligung entsprechen (vgl. BVerfGE 14, Seite 263, 284; 100, Seite 289, 364f.;… BayObLG AG 1996, S. 127;… .Hüffer, AktG, 9. Aufl., §.227b Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 9/06

    Schlossgartenbau-AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2010 - 5 W 34/09
    Er umfasst vornehmlich eine Inflationsbedingte Sowie daneben gegebenenfalls eine weitere Kemponente, 'die sieh aus Mengen- und Strukturveränderungen ergibt (vgl. OLG Stüttgart, Beschluss vom 14: Februar 2008, 20 W 9/06, zitiert nach Juris Rdnr. 84; .SenatsbeschlusS Vom 17.06.2010, Seite 21 sowie den.angefochtenen Beschluss Seite 19/20, Blatt 343/344 d. A.):.
  • OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 5 W 52/09

    Aktienrecht: Auswirkung des Squeeze-out auf das Spruchverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2010 - 5 W 34/09
    wendung des Tax-CAPM (vgl. Senatsbeschluss vom 15, 02.2010, 5 W 52/09, Seite 23; Senatsbeschluss vorrr 17.06.2010, 5.W 39/09, Seite 16 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.03.2010;… 20 W 9/08, zitiert nach Juris Rdnr. 158).
  • BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 17/90

    Brauerei: Unternehmensbewertung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2010 - 5 W 34/09
    Als angemessen in dem vorgenannten Sinne ist eine Abfindung anzusehen,-die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung für das verschafft, Was seine Beteiligung an dem arbeitenden .Unternehmen wert ist Sie muss also dem vollen Wert seiner Beteiligung entsprechen (vgl. BVerfGE 14, Seite 263, 284; 100, Seite 289, 364f.; BayObLG AG 1996, S. 127;… .Hüffer, AktG, 9. Aufl., §.227b Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2008 - 26 W 16/06

    Bemessung der Barabfindung bei Ausschluss der Minderheitsaktionäre

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2010 - 5 W 34/09
    Diese Größe entspricht den Empfehlungen des IDW (WP-Handbuch 2008, Seite 108 ff.; FN-111)W Nr. 1-2/2005, Seite 71) und liegt in 'einem Bereich, der von der 11 .Rechtsprechung regelmäßig als zutreffend bzw. Rahmen einer Schätzung nach · § 287 Abs. 2 ZPO als vertretbar angesehen 'wird (OLG Gelle, AG 2007, Seite.866, OLG Düsseldorf, Beschluss. vom 7. Mai 2008 -- 1-- 26 W 16/06, zitiert nach Juris, .Rdnr. 19; Hachmeister/Kühnele/ Lampenjus WPg 2009, Seite 1234, 1242; Flach- . meisterNViese, WPg 2009; Seite 54, 60; leicht abweichend OLG Stuttgart, NZG 2007, Seite 112 sowie NZG 2007, Seite 302, 307, das 4, 5% für angemessen hält).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 5 W 35/09

    Squeeze-Out: Angemessenheit einer Barabfindung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2010 - 5 W 34/09
    Ausgehend vom Standard IDW S 1 sehätzt der Senat seiner gefestigten-Rechtsprechung entsprechend (Beschlüsse 5 W 35/09, S: 15; 5 W 53/09, S.:21;… 5 W :58/09, S. 9) gemäß § 287,Abs. 2 WO die Marktrisikoprämie vor Steuern auf 5%.
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