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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 09.01.2013 - 5 W 436/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9187
OLG Saarbrücken, 09.01.2013 - 5 W 436/12 (https://dejure.org/2013,9187)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.01.2013 - 5 W 436/12 (https://dejure.org/2013,9187)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Januar 2013 - 5 W 436/12 (https://dejure.org/2013,9187)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Streitwertbemessung bei Unterlassungsklagen wegen einer Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert einer Unterlassungklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Bestimmung des Streitwerts einer Unterlassungklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • LG Aachen, 20.09.1990 - 2 O 137/90
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.01.2013 - 5 W 436/12
    Außerhalb des gewerblichen Rechtsschutzes und Wettbewerbsrechts kommt es auf den Einzelfall an, welcher Beweiswert einer ersten Verletzungshandlung für die Annahme einer Wiederholungsgefahr zukommt, weil es außerhalb des privaten Gewerberechtes an einem entsprechenden, einer Typisierung fähigen Erfahrungssatz für die Annahme einer Wiederholungsgefahr weitgehend fehlt (OLG Köln, JMBl NW 1990, 246; LG Aachen, MDR 1991, 347).
  • OLG Saarbrücken, 02.08.2013 - 1 UH 1/13

    Gewaltschutzverfahren: Gerichtszuständigkeit für den Antrag auf Unterlassung …

    Somit ist im Ergebnis bei einmaligen Vorgängen sorgfältig zu prüfen, ob Anhaltspunkte für eine Wiederholung entsprechender Rechtsgutsverletzungen bestehen (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Januar 2013 - 5 W 436/12 -, juris, Absatz-Nr. 7).

    Auch wenn eine strafrechtliche Verurteilung aufgrund ihrer repressiven Wirkung die Wiederholungsgefahr grundsätzlich nicht beseitigt (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Mai 1957 - I ZR 19/56 -, GRUR 1957, S. 558, 560), ist es nicht naheliegend, dass sich entsprechende Rechtsverstöße wiederholen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Januar 2013 - 5 W 436/12 - juris, Absatz-Nr. 7).

    Rn. 32 Der Streitwert derartiger Unterlassungsbegehren, dessen Interesse bereits durch die Sanktionsdrohung des Strafgesetzbuchs geschützt ist, kann jedoch mit maximal 1.500 Euro angenommen werden (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Januar 2013 - 5 W 436/12 -, juris, Absatz-Nr. 9; auch Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 5 W 56/13 -, juris, Absatz-Nr. 7).

  • OLG Saarbrücken, 19.10.2022 - 5 U 17/22

    Unterlassung vermeintlich ehrverletzender Behauptungen: Präklusion von Rügen; …

    Lediglich ergänzend ist noch anzumerken, dass das Interesse der Klägerin an der Wahrung ihrer persönlichen Ehre im Übrigen ggf. auch durch die Sanktionsdrohung des Strafgesetzbuches (§§ 185 ff. StGB) geschützt wird, ein von der Klägerin erwirkter Unterlassungstitel mithin lediglich daneben träte (vgl. Senat, Senat, Beschluss vom 9. Januar 2013 - 5 W 436/12; Beschluss vom 17. Juni 2013 - 5 W 56/13, MDR 2013, 1244).
  • OLG Saarbrücken, 17.06.2013 - 5 W 56/13

    Streitwertbemessung bei Unterlassungsklagen

    Deshalb hat das Landgericht zu Recht einen geringeren Streitwert angenommen und betont, dass die Bedeutung des Unterlassungsantrages bei einfach gelagerter Rechtslage (mit Ausnahme der Wiederholungsgefahr) und einmaligem Vorfall ohne zwangsläufige Berührungspunkte der Parteien in der Zukunft von vergleichsweise geringer Bedeutung ist (siehe dazu bereits Beschluss vom 09.01.2013 - 5 W 436/12, in dem die Streitwertbemessung des Landgerichts von je 500, 00 EUR für die einzelnen Unterlassungsanträge nicht beanstandet wurde).
  • LG Saarbrücken, 12.12.2024 - 13 S 58/24

    Betrüger - Rechtsschutz gegen ehrenkränkende Äußerungen in einem …

    So ist bei einmaligen Vorfällen - wie hier - sorgfältig zu prüfen, ob Anhaltspunkte für eine Wiederholung entsprechender Rechtsgutsverletzungen bestehen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Januar 2013 - 5 W 436/12 -, juris, Rn. 7).
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