Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 04.07.2007 - 5 W 503/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3 § 935; AVBGasV § 16 § 33
Streitwert einer einstweiligen Verfügung gegen die Einstellung der Energieversorgung durch einen Gasversorger - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sperre weiterer Gaslieferung: Streitwert?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Berechnung eines Streitwertes einer einstweiligen Verfügung gegen die Sperre weiterer Gaslieferungen durch das Versorgungsunternehmen
Verfahrensgang
- LG Trier, 16.04.2007 - 7 HKO 61/07
- OLG Koblenz, 04.07.2007 - 5 W 503/07
Papierfundstellen
- NZM 2009, 55
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 05.12.2005 - 5 W 161/05
Auszug aus OLG Koblenz, 04.07.2007 - 5 W 503/07
Der demgegenüber vom Landgericht für maßgeblich erachtete Wert zukünftiger Gaslieferungen wäre nur dann ausschlaggebend, wenn umgekehrt die Antragsgegnerin einen Prozess einleitete, um als Lieferantin gerichtlich eine Liefersperre durchzusetzen, weil dann ihr Interesse im Streit wäre, bestimmte für sie kostenträchtige Leistungen nicht erbringen zu müssen (OLG Köln ZMR 2006, 208; LG Frankfurt/Oder WuM 2002, 312 ). - LG Frankfurt/Oder, 01.02.2002 - 6a S 75/01
Mieterrechte bei Einstellung der Energieversorgung wegen Zahlungsrückstands des …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.07.2007 - 5 W 503/07
Der demgegenüber vom Landgericht für maßgeblich erachtete Wert zukünftiger Gaslieferungen wäre nur dann ausschlaggebend, wenn umgekehrt die Antragsgegnerin einen Prozess einleitete, um als Lieferantin gerichtlich eine Liefersperre durchzusetzen, weil dann ihr Interesse im Streit wäre, bestimmte für sie kostenträchtige Leistungen nicht erbringen zu müssen (OLG Köln ZMR 2006, 208; LG Frankfurt/Oder WuM 2002, 312 ).
- BayObLG, 10.07.2023 - 101 AR 148/23
Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen unberechtigtem Parken
Auch anderen, von der Verletzungshandlung unabhängigen Faktoren - etwa dem Grad der Wahrscheinlichkeit künftiger Zuwiderhandlungen - kann Rechnung zu tragen sein (…vgl. z. B. BGH, Urt. v. 12. Mai 2016, I ZR 272/14 - Tannöd, juris Rn. 37 ff. m. w. N. zum Gegenstandswert eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs; OLG Dresden…, Beschluss vom 1. Dezember 2021, 4 W 797/21, juris Rn. 3 f.;… OLG Saarbrücken, Urt. v. 5. Dezember 2018, 5 U 58/18, juris Rn. 26 [jeweils zum Streitwert eines nichtvermögensrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen];… OLG Hamm, Urt. v. 4. September 2018, 4 U 34/18, juris Rn. 6 [zum Wert eines Anspruchs auf Unterlassung einer Schutzrechtsverletzung];… OLG Hamm, Urt. v. 17. Oktober 2013, 6 U 95/13, juris Rn. 18 ff. [Unterlassung unerbetener E-MailWerbung]; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Juli 2007, 5 W 503/07, juris Rn. 2 f. [Unterlassung einer Sperre der Gasversorgung]; AG Brandenburg…, Beschluss vom 26. Februar 2019, 31 C 250/18, juris Rn. 1 m. w. N. [Unterlassung einer Videoüberwachung mittels digitalen Türspions];… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 3 Rn. 36 Stichwort "Unterlassung";… Wendtland in BeckOK ZPO, § 3 Rn. Rn. 33 Stichwort "Unterlassung";… Hunke in Anders/Gehle, ZPO, 81. Aufl. 2023, GVG § 23 Rn. 4;… Hartmann in Hartmann, Kostengesetze online, Stand: 11.2022, ZPO § 3 Rn. 118 - 123 [unter Darstellung thematischer Untergruppen];… Herget in Zöller, ZPO, § 3 Rn. 16.172 m. w. N.;… Seggewiße in Schneider/Kurpat, Streitwert-Kommentar, Rn. 2.4889, 2.1042 und 2.4900a). - AG Bad Segeberg, 05.01.2012 - 17 C 31/11
Nutzungsvereinbarung zum Betrieb eines Jugendzentrums mit einer Gemeinde: …
Rn. 121 Nach einer weiteren Auffassung soll es für die Bemessung des Interesses des Anspruchstellers an der Aufrechterhaltung der Versorgungsleistung auf die Höhe des zu zahlenden Entgelts nicht ankommen, weil dieses ausschließlich das Interesse des Versorgers, nicht dagegen das des Anspruchstellers widerspiegele (…so OLG Brandenburg, Beschl. v. 15.02.2008 - 12 W 56/07, juris Rn. 3; OLG Koblenz, Beschl. v. 04.07.2007 - 5 W 503/07, NZM 2009, 55, juris Rn. 2).Im Übrigen sollen etwa die Kosten in Ansatz zu bringen sein, die durch die Beschaffung anderweitiger Versorgungsleistungen erforderlich sind (OLG Koblenz, Beschl. v. 04.07.2007 - 5 W 503/07, NZM 2009, 55, juris Rn. 3: Kosten für den Einbau einer neuen Heizungsanlage).
- LG Berlin, 12.05.2021 - 33 S 23/20
Stromversorgungsvertrag: Hausrecht des Wohnungsmieters für Gemeinschaftsräume; …
Die mit der Unterbrechung verbundenen Nachteile lassen sich dauerhaft letztlich nur verhindern, indem der Verfügungskläger andere Energiequellen heranzieht, um seine Wohnung zum Zwecke der typischen Lebensbedürfnisse mit Strom versorgen zu können (vgl. etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Juli 2007 - 5 W 503/07 -, juris Rn. 3). - OLG Koblenz, 18.10.2011 - 5 W 596/11
Streitwert einer Klage des Energieversorgers auf Duldung des Ausbaus und auf …
Der Streitwert eines solchen Begehrens richtet sich nicht, wie dies bei einem Klageverlangen der Beklagten nach weiteren Strom- und Gaslieferungen der Fall wäre, nach deren Versorgungsinteresse (vgl. dazu Senat WuM 2008, 37 ), sondern nach dem Interesse der Klägerseite an der Einstellung einer Belieferung, die Gefahr läuft, nicht oder jedenfalls nicht ausreichend vergütet zu werden (…vgl. Herget in Zöller, ZPO , 28. Aufl., § 3 Rn. 16 Duldung).
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