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| OLG Saarbrücken, 17.06.2013 - 5 W 56/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Streitwertbemessung bei Unterlassungsklagen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert einer Unterlassungsklage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert einer Unterlassungsklage in Verfahren wegen Körperverletzungen und Beleidigungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 19.04.2013 - 12 O 354/12
- OLG Saarbrücken, 17.06.2013 - 5 W 56/13
Papierfundstellen
- MDR 2013, 1244
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Saarbrücken, 09.01.2013 - 5 W 436/12
Streitwertbemessung bei Unterlassungsklagen wegen einer Körperverletzung, …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.06.2013 - 5 W 56/13
Deshalb hat das Landgericht zu Recht einen geringeren Streitwert angenommen und betont, dass die Bedeutung des Unterlassungsantrages bei einfach gelagerter Rechtslage (mit Ausnahme der Wiederholungsgefahr) und einmaligem Vorfall ohne zwangsläufige Berührungspunkte der Parteien in der Zukunft von vergleichsweise geringer Bedeutung ist (siehe dazu bereits Beschluss vom 09.01.2013 - 5 W 436/12, in dem die Streitwertbemessung des Landgerichts von je 500, 00 EUR für die einzelnen Unterlassungsanträge nicht beanstandet wurde).
- OLG Saarbrücken, 02.08.2013 - 1 UH 1/13
Gewaltschutzverfahren: Gerichtszuständigkeit für den Antrag auf Unterlassung …
Rn. 32 Der Streitwert derartiger Unterlassungsbegehren, dessen Interesse bereits durch die Sanktionsdrohung des Strafgesetzbuchs geschützt ist, kann jedoch mit maximal 1.500 Euro angenommen werden (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Januar 2013 - 5 W 436/12 -, juris, Absatz-Nr. 9; auch Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 5 W 56/13 -, juris, Absatz-Nr. 7). - OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 58/18
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Gerichtliches Ermessen zur Streitwertbemessung; …
Rn. 35 Zu den Ausführungen des Klägers dazu, dass ein effektiver Schutz seiner verletzten Rechtsgüter auf strafprozessualem Wege nicht zu erreichen sei (zur Bedeutung dieses Aspekts bei der Streitwertbemessung siehe Senat, Beschl. v. 17.6.2013 - 5 W 56/13 - MDR 2013, 1244), merkt der Senat an, dass die beiden Unterlassungsanträge mit jeweils 1.000 EUR auch dann nicht zu niedrig bewertet wären, wenn ein Strafverfahren gegen den Beklagten nicht mit einer strafgerichtlichen Sanktion enden würde. - OLG Saarbrücken, 19.10.2022 - 5 U 17/22
Unterlassung vermeintlich ehrverletzender Behauptungen: Präklusion von Rügen; …
Lediglich ergänzend ist noch anzumerken, dass das Interesse der Klägerin an der Wahrung ihrer persönlichen Ehre im Übrigen ggf. auch durch die Sanktionsdrohung des Strafgesetzbuches (§§ 185 ff. StGB) geschützt wird, ein von der Klägerin erwirkter Unterlassungstitel mithin lediglich daneben träte (vgl. Senat, Senat, Beschluss vom 9. Januar 2013 - 5 W 436/12; Beschluss vom 17. Juni 2013 - 5 W 56/13, MDR 2013, 1244).
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