Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 31.08.2004 - 5 W 560/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung einer Beanstandung von Prozessleitung oder Fragen in verhandlungstechnischer Hinsicht; Voraussetzung der Einsicht von Urkunden; Verhaltensregeln für das Gericht im Umgang mit Akten; Sinn und Zweck von § 134 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 04.08.2004 - 9 O 472/02
- OLG Koblenz, 31.08.2004 - 5 W 560/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.11.1972 - IX ZR 29/71
Rechtsmittel
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- LG Zwickau, 07.10.2015 - 1 O 822/14
Akutes Leberversagen infolge Katadolon S long - Haftung des Pharmakonzerns wegen …
Die beigezogenen Drittakten der behandelnden Ärzte und medizinischen Einrichtungen unterfallen schon nicht § 299 ZPO, da sie, anders als die von den Parteien eingereichten Urkunden und Unterlagen, nicht Bestandteil der Gerichtsakte werden (vgl. OLG Hamburg…, Beschluss vom 20.03.2007, 14 W 22/07, Rz. 4; OLG Hamm…, Beschluss vom 30.08.2006, 3 W 38/06, Rz. 2.; OLG Koblenz, Beschluss vom 31.08.2004, 5 W 560/04; jeweils zitiert nach Juris).
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