Rechtsprechung
| KG, 16.06.2017 - 5 W 60/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 234 Abs 1 ZPO, § 236 Abs 2 ZPO
Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Anforderungen an den Vortrag zum fehlenden Anwaltsverschulden bei Wiedereinsetzungsantrag; treuwidrige Verletzung der Nachfasspflicht durch den Abmahnenden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuchs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.01.2017 - 97 O 122/16
- KG, 16.06.2017 - 5 W 60/17
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.06.2013 - III ZB 84/12
Hinreichende Substantiierung des Verschuldens eines Büroangestellten bei der …
Auszug aus KG, 16.06.2017 - 5 W 60/17
Kommen mehrere Pflichtverletzungen in Betracht, deren Zusammenwirken zu der Versäumung der Frist in dem Sinn geführt haben können, dass bei Beobachtung bereits einer der Pflichten die Frist gewahrt worden wäre, so ist zu beiden Pflichten in tatsächlicher Hinsicht vorzutragen (BGH Beschluss vom 27. Juni 2013 - III ZB 84/12 -, Tz 4 in juris).Rn. 6 Vorliegend verhält sich der Vortrag des Antragsgegners schon nicht dazu, wann die Akte tatsächlich seinem Verfahrensbevollmächtigten vorgelegt und von ihm bearbeitet worden ist sowie welche Maßnahmen im Anschluss an eine solche, gegebenenfalls vor Fristablauf erfolgte Bearbeitung veranlasst wurden, um die Beschwerde fristgerecht bei Gericht einzureichen (vgl. BGH Beschluss vom 27. Juni 2013 - III ZB 84/12 - Tz 4 in juris).
- KG, 30.01.2015 - 24 W 92/14
Kostenentscheidung nach Anerkenntnisurteil in einem Verfahren wegen eines …
Auszug aus KG, 16.06.2017 - 5 W 60/17
In dem vom 24. Zivilsenat des Kammergerichts entschiedenen Fall (Beschluss vom 30. Januar 2015 - 24 W 92/14 - ) war eine Verletzung der Nachfasspflicht bejaht worden, weil dort der nicht anwaltlich vertretene Unterlassungsschuldner dem Abmahnenden mitgeteilt hatte, dass er die Rechtsverletzung anerkenne, den Verstoß bereits abgestellt habe und nicht erneut begehen werde, ihm aber die "verlangte Strafe" nicht ausreichend begründet und unangemessen hoch erscheine und er um eine Antwort bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bitte. - LG Berlin, 25.01.2017 - 97 O 122/16
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen werbender Veröffentlichung: Beseitigung der …
Auszug aus KG, 16.06.2017 - 5 W 60/17
Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen das Urteil der Kammer für Handelssachen 97 des Landgerichts Berlin vom 25. Januar 2017 - 97 O 122/16 - wird als unzulässig verworfen. - BGH, 27.09.2007 - IX ZB 302/04
Zurechnung einer Fristversäumnis bei Anwaltsverschulden
Auszug aus KG, 16.06.2017 - 5 W 60/17
Lässt sich nach dem Vorbringen ein Anwaltsverschulden nicht hinreichend verlässlich ausschließen, geht dies zu Lasten der Partei, die fehlendes Anwaltsverschulden geltend macht (BGH Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 302/04 -, Tz3 in juris). - OLG Frankfurt, 24.04.2014 - 6 W 118/13
Anlass zur Stellung eines Eilantrages: Nachfasspflicht nach erfolgloser Abmahnung
Auszug aus KG, 16.06.2017 - 5 W 60/17
In dem vom OLG Frankfurt entschiedenen Fall (GRUR-RR 2014, 472) war die Verletzung der Nachfasspflicht angenommen worden, weil die Abmahnung nicht mit einer vorformulierten Unterlassungserklärung versehen war, der Abgemahnte dem Abmahnenden einen Entwurf mit einer Überarbeitung der beanstandeten AGB übersandt und um Mitteilung gebeten hatte, ob gleichwohl noch eine Unterlassungserklärung erforderlich sei, gegebenenfalls er um Übersendung eines entsprechenden Formulars und vor Einleitung rechtlicher Schritte um Rücksprache bitte.
- OLG Saarbrücken, 18.07.2018 - 5 W 43/18
Voraussetzungen der Nachtragsliquidation einer OHG
Eine Beschwerde dagegen hatte vor dem Saarländischen Oberlandesgericht keinen Erfolg ( 5 W 60/17). - OLG Saarbrücken, 19.03.2019 - 5 W 2/19
Grundbucheintragung: Eindeutige Bezeichnung des Grundstücks in der …
Sie darf nicht ergehen, wenn das der Eintragung entgegenstehende Hindernis nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (BGH, Beschl. v. 26.09.2013 - V ZB 152/12 - NJW 2014, 1002; Senat, Beschl. v. 12.9.2017 - 5 W 60/17).Aus diesem Grund kann demjenigen, der eine Eintragung beantragt, mit einer Zwischenverfügung nicht aufgegeben werden, eine noch nicht geklärte Bewilligung des unmittelbar von ihr Betroffenen beizubringen (Senat, Beschl. v. 12.9.2017 - 5 W 60/17) oder für eine erneute Auflassung Sorge zu tragen (OLG München, FamRZ 2013, 909).
- OLG Saarbrücken, 14.01.2019 - 5 W 87/18
Grundbuchberichtigungsanspruch: Nachweis des Untergangs eines Erbbaurechts …
Davon ist in der vorliegenden Konstellation nicht auszugehen (vgl. Senat, Beschl. v. 12.9.2017 - 5 W 60/17; OLG München, NZG 2016, 945).
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