Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 02.04.2004 - 5 W 73/04 - 26 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zwangsvollstreckungsverfahren zur Bewirkung einer unvertretbaren Handlung: Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes bei der Verpflichtung zur Abtretung einer Lebensversicherung
- Judicialis
ZPO § 888
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 888
Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes im Zwangsvollstreckungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes im Zwangsvollstreckungsverfahren; Geltendmachung von Einwendungen des Schuldners gegen vollstreckbaren Anspruch mit Vollstreckungsgegenklage
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 16.02.2004 - 3 O 208/03
- OLG Saarbrücken, 02.04.2004 - 5 W 73/04 - 26
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Rostock, 21.03.2003 - 4 W 7/03
Einwand der Erfüllung im Vollstreckungsverfahren
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2004 - 5 W 73/04
Es steht jedoch folglich einer Berücksichtigung des Erfüllungseinwands nicht entgegen, wenn das, was der Schuldner zur Erfüllung geleistet haben will, unstreitig oder liquide - insbesondere durch Urkunden - beweisbar ist und es nur um die Frage geht, ob damit die geschuldete Leistung erbracht ist (Senatsbeschlüsse vom 21.3.1999 - 5 W 56/99-16 und vom 23.11.1999 - 5 W 349/99-96; ebenso OLG Rostock, OLGR 2004, 23; OLG Celle, OLGR 2003, 294; OLG Köln, OLGR 2003, 126). - OLG Celle, 01.04.2003 - 6 W 25/03
Voraussetzungen des Antrages auf Festsetzung von Zwangsgeld; Behauptete Erfüllung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2004 - 5 W 73/04
Es steht jedoch folglich einer Berücksichtigung des Erfüllungseinwands nicht entgegen, wenn das, was der Schuldner zur Erfüllung geleistet haben will, unstreitig oder liquide - insbesondere durch Urkunden - beweisbar ist und es nur um die Frage geht, ob damit die geschuldete Leistung erbracht ist (Senatsbeschlüsse vom 21.3.1999 - 5 W 56/99-16 und vom 23.11.1999 - 5 W 349/99-96; ebenso OLG Rostock, OLGR 2004, 23; OLG Celle, OLGR 2003, 294; OLG Köln, OLGR 2003, 126). - OLG Köln, 05.02.2003 - 19 W 22/02
Berücksichtigung des Erfüllungseinwands
Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.04.2004 - 5 W 73/04
Es steht jedoch folglich einer Berücksichtigung des Erfüllungseinwands nicht entgegen, wenn das, was der Schuldner zur Erfüllung geleistet haben will, unstreitig oder liquide - insbesondere durch Urkunden - beweisbar ist und es nur um die Frage geht, ob damit die geschuldete Leistung erbracht ist (Senatsbeschlüsse vom 21.3.1999 - 5 W 56/99-16 und vom 23.11.1999 - 5 W 349/99-96; ebenso OLG Rostock, OLGR 2004, 23; OLG Celle, OLGR 2003, 294; OLG Köln, OLGR 2003, 126).
- OLG Saarbrücken, 16.09.2005 - 4 Sch 2/05
Schiedsverfahren: Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches mit vereinbartem …
Demnach ist dem Erfüllungseinwand im Verfahren nach § 888 ZPO nur dann nachzugehen, wenn er ohne aufwändige Beweisaufnahme durch präsente Beweismittel, insbesondere durch die Vorlage liquider Urkunden, unschwer erbracht werden kann (OLG Saarbrücken - 5 W 73/04-26, Beschl. v. 2.4.2004, zit. nach juris; OLG Köln MDR 2003, 894; Rostock OLGR 2004, 23; Celle OLGR 2003, 294; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.7.2003 - 5 W 29/02, zit. nach juris). - OLG Saarbrücken, 16.09.2005 - 4 Sch 2/04
Schiedsrichterliches Verfahren: Erfüllungseinwand im Verfahren der …
Demnach ist dem Erfüllungseinwand im Verfahren nach § 888 ZPO nur dann nachzugehen, wenn er ohne aufwändige Beweisaufnahme durch präsente Beweismittel, insbesondere durch die Vorlage liquider Urkunden, unschwer erbracht werden kann (OLG Saarbrücken - 5 W 73/04-26, Beschl. v. 2.4.2004, zit. nach juris; OLG Köln MDR 2003, 894; Rostock OLGR 2004, 23; Celle OLGR 2003, 294; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.7.2003 - 5 W 29/02, zit. nach juris).
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