Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 20.07.2006 - 5 W 86/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 93
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 93; BGB § 242
Kostentragungspflicht für wettbewerbsrechtliches Verfahren bei Abweichung im Verfügungsantrag von vorgerichtlicher Abmahnung und insoweit sofortigem Anerkenntnis durch Verletzer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung zur Tragung der Kosten eines Rechtsstreits; Unterbleiben einer Reaktion auf eine vollumfängliche Abmahnung; Bedeutsamkeit eines sofortigen Anerkenntnisses für die Kostentragungspflicht; Begriff "zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben"
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.09.2005 - 407 O 139/05
- OLG Hamburg, 20.07.2006 - 5 W 86/06
Papierfundstellen
- GRUR 2007, 447 (Ls.)
- GRUR-RR 2007, 175
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88
"Antwortpflicht des Abgemahnten"
Auszug aus OLG Hamburg, 20.07.2006 - 5 W 86/06
Beruft sich der Schuldner sodann nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung auf einen Aspekt, den der Gläubiger in einer derart umfassenden Abmahnung nicht angesprochen hat, so löst dieses Anerkenntnis jedenfalls dann keine für den Schuldner günstige Kostenfolge im Rahmen von § 93 ZPO aus, wenn sich das erst nunmehr erfolgte Anerkenntnis unter Würdigung der Gesamtumstände entgegen § 242 BGB als treuwidrig bzw. rechtsmissbräuchlich im Rahmen des durch die vorgerichtliche Abmahnung begründeten gesetzlichen Schuldverhältnisses zwischen den Parteien darstellt (vgl. dazu: BGH GRUR 90, 381 - Antwortpflicht des Abgemahnten).
- BGH, 16.01.2020 - V ZB 93/18
Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Anerkennung nach …
Auch die beklagte Partei, die auf die Geltendmachung eines Anspruchs schweigt, kann nach den Umständen des Einzelfalls Veranlassung zur Klage geben (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 175; OLG München, OLGR 2000, 229, 230; OLG Stuttgart, NJW-RR 2012, 763;… BeckOK ZPO/Jaspersen [1.3.2019], § 93 Rn. 34;… MüKoZPO/Schulz, 5. Aufl., § 93 Rn. 8; Loof, JurBüro 2008, 65, 68). - OLG Bremen, 29.05.2018 - 1 W 11/18
Zur Berücksichtigung der Schlüssigkeit oder Begründetheit der Klage bei …
Die Frage, ob der Beklagte durch sein vorgerichtliches Verhalten aus Sicht des Klägers Anlass zur Klageerhebung gegeben hat, ist das Ergebnis wertender Betrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (vgl. Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 20.07.2006 - 5 W 86/06, juris Rn. 5, GRUR-RR 2007, 175;… MK-Schulz, 5. Aufl., § 93 ZPO Rn. 7). - OLG Düsseldorf, 29.01.2021 - 2 W 26/20
Kosten eines in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten …
- OLG Stuttgart, 25.07.2024 - 2 U 26/23
Prozess- und Verzugszinsen im Regressverfahren bei nicht vollständig vorgelegten …
Die Entscheidung hat jedoch stets das Ergebnis einer wertenden Betrachtung zu sein, die sich als Gesamtschau aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls darstellt (OLG Hamburg, Beschluss vom 20. Juli 2006 - 5 W 86/06, juris Rn. 5). - OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 12 U 17/23
Unfallregress: Nachweis der stationären Behandlungskosten durch einen sog. …
- LG Hamburg, 26.01.2007 - 324 O 772/06
Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Internet-Berichterstattung …
Außerdem muss sich der abgemahnte Sachverhalt mit dem später gestellten Antrag im Verfügungsverfahren decken (vgl.: OLG Hamburg, Beschl. v. 20.7. 2006, Az.: 5 W 86/06;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.3.1987, WRP 1988, S. 107, 108). - LG Wuppertal, 16.05.2025 - 16 T 52/25 Denn es geht darum, ob der Gläubiger bei einer exante Betrachtung der Sachlage es für notwendig halten musste, einen Rechtsstreit einzuleiten, um seinen berechtigten Ansprüchen zum Erfolg zu verhelfen (OLG Hamburg, Beschluss vom 20.07.2006, Az. 5 W 86/06).
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 06.04.2006 - 5 W 86/06 - 32 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Beweiserhebung durch Sachverständige: Ermessensfehlerhafte Ablehnung der beantragten Verlängerung der Stellungnahmefrist zu einem Sachverständigengutachten; Befangenheitsbesorgnis für den Sachverständigen bei Nichtangabe von einer Partei erhaltener Unterlagen und ...
- Judicialis
ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 329 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 406 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 411 Abs. 4
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
- rechtsportal.de
ZPO § 42 Abs. 2 § 406 Abs. 1 Satz 1 § 411 Abs. 4
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigengutachtens - Wolters Kluwer
Anforderungen an den Anspruch auf rückständige Nebenkosten aus der gewerblichen Vermietung eines Anwesens; Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit ; Wirkliche oder vermeintliche Fehlerhaftigkeit oder Unzulänglichkeit einer sachverständigen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 15.02.2006 - 15 O 26/03
- OLG Saarbrücken, 06.04.2006 - 5 W 86/06 - 32
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OLG Saarbrücken, 28.07.2004 - 5 W 88/04
Befangenheit des Sachverständigen: Nicht offen gelegte Kontaktaufnahme mit einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2006 - 5 W 86/06
Die wirkliche oder vermeintliche Fehlerhaftigkeit oder Unzulänglichkeit der sachverständigen Begutachtung mag die Anordnung der Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen erforderlich machen; die Ablehnung rechtfertigt sie nicht (zuletzt Senat OLGR 2004, 612).Als demgegenüber je nach den Umständen des Einzelfalls die Besorgnis der Befangenheit begründende Umstände hat der Senat in der Vergangenheit die Verwendung von Erkenntnissen betrachtet, die der Sachverständige sich von einer Partei - ohne Offenlegung gegenüber der anderen - beschafft hat (Senat OLGR 2004, 612 Senatsbeschluss vom 5.9.2005 5 W 254/04), die Überschreitung des Beweisthemas (Senatsbeschluss vom 22.9.2005 5 W 256/05) oder das Eingehen auf zusätzliche rechtliche Umstände, die nicht Gegenstand oder notwendiger Hintergrund der Beweisanordnung waren (Senatsbeschluss vom 15.9.1999 5 W 283/99).
- BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.04.2006 - 5 W 86/06
Im Allgemeinen ist daher ein den Sachverständigen betreffendes Ablehnungsgesuch nicht verspätet, wenn es innerhalb der gerichtlich für "die Begutachtung betreffende Anträge" ordnungsgemäß bestimmten Frist eingeht (vgl. BGH, B.v. 15.3.2005 VI ZB 74/04 - NJW 2005, 1869).
- OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Die wirkliche oder vermeintliche Unzulänglichkeit der sachverständigen Begutachtung mag die Anordnung der Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen erforderlich machen; die Ablehnung rechtfertigt sie nicht (Senat, Beschl. v. 6.4.2006, 5 W 86/06-32; Senat, Beschl. v. 5.5.2006, 5 W 98/06-35, m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 5 W 318/07
Keine Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen kritischer …
Die wirkliche oder vermeintliche Unzulänglichkeit der sachverständigen Begutachtung mag die Anordnung der Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen erforderlich machen; die Ablehnung rechtfertigt sie nicht (Senat, Beschl. v. 6.4.2006, 5 W 86/06-32; Senat, Beschl. v. 5.5.2006, 5 W 98/06-35, m.w.N.; Senat, Beschl.v. 17.10.2007, 5 W 255/07-86). - OLG Saarbrücken, 17.10.2007 - 5 W 255/07
Keine Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit bei …
Die wirkliche oder vermeintliche Unzulänglichkeit der sachverständigen Begutachtung mag die Anordnung der Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen erforderlich machen; die Ablehnung rechtfertigt sie nicht (Senat, Beschl. v. 6.4.2006, 5 W 86/06-32; Senat, Beschl. v. 5.5.2006, 5 W 98/06-35, m.w.N.). - OLG Celle, 29.11.2007 - 5 W 103/07
Ermittlung von Anknüpfungstatsachen oder Einholung von Auskünften?
Die wirkliche oder vermeintliche Fehlerhaftigkeit oder Unzulänglichkeit der sachverständigen Begutachtung mag die Anordnung der Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen erforderlich machen; die Ablehnung rechtfertigt sie nicht (vgl. dazu OLG Saarbrücken OLGR 2006, 841).
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