Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.03.2007 - 5 W 87/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
RPflG § 11 Abs. 2; ; RPflG § 11 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 36; ; ZPO § 37; ; ZPO § 59; ; ZPO § 60; ; ZPO § 91; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; RVG § 15; ; RVG § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; RVG § 19 Abs. 2
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung der Bestimmung eines gemeinsamen zuständigen Gerichts aufgrund des Vorliegens eines gemeinsamen besonderen Gerichtsstandes; Kostenrechtliche Berücksichtigung einer Zuständigkeitsbestimmung als Hauptsacheentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
RVG § 15 RVG; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
Anwaltsgebühren bei kostenpflichtiger Zurückweisung des Antrags auf Gerichtsstandsbestimmung
Verfahrensgang
- OLG Köln, 10.11.2006 - 5 W 87/06
- OLG Köln, 13.03.2007 - 5 W 87/06
Papierfundstellen
- NJW 2008, 385 (Ls.)
- NJW-RR 2007, 1721
- MDR 2007, 921
- Rpfleger 2007, 577
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86
Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens
Auszug aus OLG Köln, 13.03.2007 - 5 W 87/06
Der Senat hat ferner entsprechend der Rechtsprechung des BGH (MDR 1987, 735), der der Senat in zahlreichen Entscheidungen gefolgt ist, dem Antragsteller nach § 91 ZPO die Verfahrenskosten auferlegt.Für den hier gegebenen Fall, dass eine Zuständigkeitsbestimmung abgelehnt, oder für den Fall, dass ein entsprechender Antrag zurückgenommen wird, hat der BGH in der oben zitierten Entscheidung (MDR 1987, 735) wörtlich ausgeführt:.
- BayObLG, 23.02.1999 - 1Z BR 25/99
Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens
Auszug aus OLG Köln, 13.03.2007 - 5 W 87/06
Die seitens der Antragsgegner eingelegte Erinnerung gegen die ablehnende Entscheidung des Rechtspflegers ist als befristete Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG an sich statthaft (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 2000, 141) sowie fristgerecht eingelegt und damit insgesamt zulässig.Dieses Verständnis der BGH-Entscheidung legt ersichtlich auch das BayObLG (NJW-RR 2000, 141) zugrunde.
- OLG Köln, 24.02.2003 - 5 W 9/03
Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung wegen Täuschung; …
Auszug aus OLG Köln, 13.03.2007 - 5 W 87/06
Diese Kostengrundentscheidung bedeutete allerdings noch nicht automatisch, dass tatsächlich Kosten zu erstatten seien, denn für die Kostengrundentscheidung ist es unerheblich, ob im Streitfall tatsächlich Gebühren oder Auslagen angefallen sind oder nicht (…BGH aaO, a.E.; anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 24.2.2003 - 5 W 9/03 - AGS 2003, 205; die gegenteilige Auffassung von Schneider AGS 2003, 205 ist nicht verständlich). - OLG Düsseldorf, 14.03.1983 - 19 Sa 42/82
Auszug aus OLG Köln, 13.03.2007 - 5 W 87/06
In diesen Fällen kann ein etwaiges gegen die Antragsgegner gerichtetes Klageverfahren nicht als Hauptsache zu dem ohne Bestimmung des zuständigen Gerichts abgeschlossenen Verfahren nach § 37 ZPO angesehen werden; es erscheint daher (entgegen OLG Düsseldorf MDR 1983, 846) geboten, über die Kosten des Bestimmungsverfahrens in entsprechender Anwendung des § 91 oder des § 269 Abs. 3 ZPO zu entscheiden und dem Antragsgegner auf diese Weise eine Möglichkeit einzuräumen, die durch die Stellung des unbegründeten oder des zurückgenommenen Antrags entstandenen Kosten erstattet zu erhalten.
- OLG München, 13.06.2007 - 31 AR 79/07
Keine Kostenentscheidung im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts
Im Bestimmungsverfahren ist eine Kostenentscheidung grundsätzlich auch dann nicht zu treffen, wenn der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts abgelehnt und der Antragsgegner im Hauptsacheverfahren durch dieselben Rechtsanwälte vertreten wird (wie OLG Dresden Rpfleger 2006, 44; gegen OLG Koblenz NJW-RR 2007, 425 und OLG Köln v. 13.3.2007, 5 W 87/06).Allerdings wurde zur früheren Rechtslage nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO und wird teilweise auch zur heute geltenden Rechtslage die Auffassung vertreten, dass im Falle der Zurückweisung des Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts eine Kostenentscheidung zu treffen ist (vgl. BGH NJW-RR 1987, 757; BayObLG NJW-RR 2000, 141; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 425; OLG Köln vom 13.3.2007, 5 W 87/06).
- OLG Köln, 21.12.2007 - 8 W 23/07
Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; Einlegung einer befristeten …
Die Entscheidungen, die eine Kostenerstattung zulassen (etwa OLG Köln, OLG-Report 2007, 495; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 425; BayObLG NJW-RR 2000, 141; jeweils m. w. N.), stehen dem Vorstehenden nicht entgegen. - OLG Karlsruhe, 30.01.2008 - 19 AR 9/07
Rechtsanwaltsgebühren: Verfahrensgebühr bei Zurückweisung des Antrags im …
Die dagegen eingelegte befristete Erinnerung ist zulässig (vergl. OLGR Köln 2007, 495), aber unbegründet.
- OLG Frankfurt, 29.03.2011 - 11 AR 23/10
Keine Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrags auf Zuständigkeitsbestimmung
Rn. 5 Dementsprechend geht die mittlerweile herrschende Rechtsprechung und Lehre davon aus, dass auch ein durch Rücknahme oder Antragszurückweisung endendes Zuständigkeitsbestimmungsverfahren jedenfalls dann keinen anwaltlichen Gebührenanspruch auslöst, wenn - wie im vorliegenden Fall - das Hauptsacheverfahren bereits rechtshängig ist und die Antragsgegner im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren durch dieselben Anwälte vertreten werden wie im Hauptsacheverfahren (OLG München, Beschluss vom 13.6.2007, 31 AR 79/07 - in ausdrücklicher Abkehr von der anderslautenden Rechtsprechung des früher für die Bestimmungsverfahren zuständigen BayObLG sowie Beschluss vom 21.9.2007, 11 W 2271/07; OLG Dresden, Beschluss vom 14.7.2005, 1 AR 120/04; OLG Köln, Beschluss vom 21.12.2007, 8 W 23/07 ; Zöller-Herget, ZPO, 27. Aufl., § 91 ZPO Rdnr. 13 "Bestimmung des zuständigen Gerichts"; Mock in: Schneider/Wolf, AnwaltKommentar RVG, 5. Aufl. 2010, § 19 Rdnr. 49; Ebert in: Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl. 2009, § 19 Rdnr. 45; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl. 2010, § 19 Rdnr. 41. Bei der im Antrag für die Gegenauffassung zitierten Entscheidung des OLG Koblenz vom 28.3.2006, 4 SmA 48/05 stand zum Zeitpunkt der Kostenentscheidung noch nicht fest, ob überhaupt ein Hauptsacheverfahren durchgeführt wird; ebenso wohl bei der Entscheidung des 5. Zivilsenates des OLG Köln vom 13.3.2007, 5 W 87/06. - OLG Karlsruhe, 21.11.2008 - 15 AR 26/08
Kostenentscheidung: Rücknahme eines Antrags auf Gerichtsstandsbestimmung
In diesem Fall kann ein etwaiges gegen den Antragsgegner gerichtetes Klageverfahren nicht als Hauptsacheverfahren zu dem ohne Bestimmung des zuständigen Gerichts abgeschlossenen Verfahren nach § 37 ZPO angesehen werden (BGH NJW-RR 1987, 757; BayObLG 1Z AR 76/03, Beschluss vom 31.07.2003 zitiert nach juris; OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 1706; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 425; OLG Köln NJW-RR 2007, 1721; Senatsbeschluss vom 24.01.2008 - 15 AR 30/07;… Stein-Jonas ZPO, 22. Aufl., § 37 Rn. 4;… MüKo/Patzina ZPO, § 37 Rn. 9;… Musielak ZPO, 6. Aufl. § 37 Rn. 7;… Zöller/Vollkommer ZPO, 26. Aufl. § 37 Rn. 3 a - a. A. OLG Düsseldorf MDR 83, 846; OLG München OLGR München 2007, 785; OLG Dresden OLGR Dresden 2006, 233). - OLG Brandenburg, 05.06.2009 - 6 W 68/09 Das Gericht kann sich jedenfalls damit begnügen, dass ein behaupteter Verdienstausfall wahrscheinlich ist ( KG, MDR 2007, 921 [OLG Köln 13.03.2007 - 5 W 87/06]).
- OLG Köln, 20.08.2007 - 5 W 129/06
Statthaftigkeit einer befristeten Erinnerung gegen einen …
Zwar hat der Senat mit Beschluss vom 13.3.2007 (5 W 87/06, OLGRep 2007, 495) entschieden, dass ein zurückgewiesenes oder durch Rücknahme des Antrag erledigtes Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach § 37 ZPO - anders als ein mit der Bestimmung des zuständigen Gerichts abgeschlossenes Verfahren - kostenrechtlich nicht zur Hauptsache gehört und sich als "Besondere Angelegenheit" im Sinne von § 15 RVG darstellt, woran auch grundsätzlich festzuhalten ist.
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ZPO § 36; ; ZPO § 37; ; ZPO § 91; ; RVG § 19; ; RVG § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
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Kostenfestsetzung von Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; Seperate Vergütung einer Tätigkeit im Verfahren auf Bestimmung des zuständigen Gerichts
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Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86
Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens
- OLG Köln, 24.02.2003 - 5 W 9/03
Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung wegen Täuschung; …
Auszug aus OLG Köln, 10.11.2006 - 5 W 87/06
Genauso hat der 5. Senat des Oberlandesgerichts Köln am 24.03.2003 - 5 W 9/03 - entschieden.
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