Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 25.01.2024 - 5 WF 147/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 81 Abs 1 S 1 FamFG, § 81 Abs 1 S 2 FamFG
Kostenentscheidung im Umgangsverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 81
Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem Umgangsverfahren
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kostenentscheidung im Umgangsverfahren
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Weniger an Umgang bedeutet kein Mehr an Gerichtskosten
Verfahrensgang
- AG Lahr, 27.06.2023 - 6 F 52/23
- OLG Karlsruhe, 25.01.2024 - 5 WF 147/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 19.11.2015 - 5 WF 101/15
Abstammungssache: Kostenverteilung nach erfolgloser Vaterschaftsfeststellung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2024 - 5 WF 147/23
Rn. 30 Dabei bestehen im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte dafür, von dem im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Grundsatz einer Kostenaufhebung (vgl. dazu Senat vom 19.11.2015 - 5 WF 101/15 , juris Rn. 26 m.w.N.) abzuweichen.
- OLG Karlsruhe, 07.03.2024 - 2 WF 156/23
Kostenentscheidung im Umgangsverfahren; Hinzuziehung der Pflegeeltern als …
Dieses weite Ermessen des Gerichts bei der Entscheidung über die Verfahrenskosten erfährt nur eine Beschränkung durch § 81 Abs. 2 FamFG, wonach in den dort genannten Fällen die Kosten des Verfahrens einem Beteiligten ganz oder teilweise auferlegt werden sollen (vgl. BGH…, Beschluss vom 19.02.2014 - XII ZB 15/13 -, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.01.2024 - 5 WF 147/23 -, juris Rn. 20 ).Denn - unabhängig von der Frage, ob diese Vorschrift auf Umgangsverfahren überhaupt Anwendung findet (verneinend: KG, Beschluss vom 28.01.2021 - 16 WF 1170/20; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.01.2024 - 5 WF 147/23 -, juris Rn. 25 ;… Zöller/Feskorn, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 81 FamFG Rn. 9) - liegt ein solcher Sachverhalt hier nicht vor.
- OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23
Auferlegung von Kosten auf Pflegeeltern im Kindeswohlgefährdungsverfahren
Rn. 29 In Kindschaftsverfahren entspricht zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich die Kostenaufhebung der Billigkeit, mit der Folge, dass auch die Gerichtskosten einschließlich der Auslagen für den Verfahrensbeistand und ggf. Sachverständigengutachten von den Beteiligten anteilig zu tragen sind (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.01.2024 - 5 WF 147/23 -, Rn. 30 , juris;… Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 81 FamFG, Rn. 6 m.w. N.).
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