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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 14.07.1992 - 5 WF 54/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5319
OLG Bremen, 14.07.1992 - 5 WF 54/92 (https://dejure.org/1992,5319)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14.07.1992 - 5 WF 54/92 (https://dejure.org/1992,5319)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14. Juli 1992 - 5 WF 54/92 (https://dejure.org/1992,5319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts; Antrag auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten; Anwaltswechsel eines Prozesskostenhilfeberechtigten; Beiordnung eines Rechtsanwalts nach Entschlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 121, § 122 Abs. 2 ; ZPO § 121

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 17.02.1988 - 14 W 17/88
    Auszug aus OLG Bremen, 14.07.1992 - 5 WF 54/92
    Ist einer Partei nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ein Rechtsanwalt beigeordnet worden, so kommt gemäß § 121 ZPO - nach Aufhebung dieser Beiordnung (Entschlagung) - die Beiordnung eines anderen Anwalts, sofern damit Mehrkosten für die Staatskasse verbunden sind, nur in Betracht, wenn ein Grund vorliegt, der auch eine auf eigene Kosten prozessierende Partei zu einem Anwaltswechsel veranlaßt hätte (vgl. OLG Frankfurt MDR 1988, 501; OLG Bamberg JurBüro 1987, 297).
  • OLG Bamberg, 13.08.1986 - 2 WF 193/86
    Auszug aus OLG Bremen, 14.07.1992 - 5 WF 54/92
    Ist einer Partei nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ein Rechtsanwalt beigeordnet worden, so kommt gemäß § 121 ZPO - nach Aufhebung dieser Beiordnung (Entschlagung) - die Beiordnung eines anderen Anwalts, sofern damit Mehrkosten für die Staatskasse verbunden sind, nur in Betracht, wenn ein Grund vorliegt, der auch eine auf eigene Kosten prozessierende Partei zu einem Anwaltswechsel veranlaßt hätte (vgl. OLG Frankfurt MDR 1988, 501; OLG Bamberg JurBüro 1987, 297).
  • LAG Hamm, 12.09.2003 - 4 Ta 470/02

    Eingeschränkte PKH-Bewilligung bei Anwaltswechsel

    Ohne Vorliegen eines sog. Entschlagungsgrundes kommt eine Auswechslung der Beiordnung lediglich bei teilweisem Verzicht beider Anwälte auf Gebühren in Betracht, so daß insgesamt der Gebührentatbestand nur einmal entsteht (OLG Bremen v. 14.07.1992 - 5 WF 54/92, JurBüro 1993, 51; a.A. OLG Karlsruhe v. 15.04.1987 - 16 WF 202/86, Justiz 1987, 429, das die Möglichkeit einer gebührenrechtlich beschränkten Beiordnung eines Anwaltes generell verneint).
  • KG, 11.03.2008 - 1 W 332/06

    Terminsgebühr bei Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren …

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen früheren Zeitpunkt als denjenigen der Antragstellung ist rechtlich nicht zulässig (BGH JurBüro 1993, 51;… Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 119 Rdn. 37 m.w.N.), so dass es auf die Frage nicht mehr ankommt, ob die Beschwerde vom 31.10.2005 so aufgefasst werden kann, dass sie sich auch gegen den Zeitpunkt richtet, ab dem Prozesskostenhilfe bewilligt wurde.
  • OLG Karlsruhe, 26.03.1996 - 2 WF 31/96

    Beschwerdebefugnis - Rechtsanwalt - Beiordnung

    Ob dem danach unzulässigerweise beigeordneten Rechtsanwalt B. die volle gesetzliche Vergütung, auf die er bei unbeschränkter Beiordnung Anspruch hätte, zusteht (vgl. hierzu OLG Bremen, JurBüro 1993, 51 : verneinend, weil die Voraussetzungen für eine Beiordnung nicht vorgelegen hätten; ebenso Senatsbeschluß vom 24.7. 1990 - 2 WF 119/90 - bei gebührenrechtlich beschränkter Anwaltsbeiordnung im Einverständnis der Partei; bejahend OLG Karlsruhe - 16. ZS [FamS], JurBüro 1991, 80; Die Justiz 1987, 429), hat der Senat im vorliegenden Prozeßkostenhilfeverfahren nicht zu entscheiden (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1995, 748 ).
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