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Rechtsprechung
   KG, 10.09.2021 - 5 Ws 162/21 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,78092
KG, 10.09.2021 - 5 Ws 162/21 Vollz (https://dejure.org/2021,78092)
KG, Entscheidung vom 10.09.2021 - 5 Ws 162/21 Vollz (https://dejure.org/2021,78092)
KG, Entscheidung vom 10. September 2021 - 5 Ws 162/21 Vollz (https://dejure.org/2021,78092)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • KG, 06.06.2019 - 5 Ws 65/19

    Überschreitung der Regelfrist zur Fortschreibug des Vollzugs- und …

    Auszug aus KG, 10.09.2021 - 5 Ws 162/21
    Diese können vielmehr keine Geltung beanspruchen, wenn der Beschwerdeführer nicht nur eine bloße Verletzung der Amtsaufklärungspflicht, sondern einen durchgreifenden Verfahrensmangel geltend macht, an dem der angefochtene Beschluss offensichtlich leidet (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. März 2015, a. a. O., Rn. 26, 48 ff.; Senat, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - 5 Ws 65/19 Vollz - …und vom 27. Mai 2019, a. a. O., Rn. 12;… Arloth/Krä, StVollzG 5. Aufl., § 118 StVollzG Rn. 4).

    Abweichungen sind insoweit jedoch nur beachtlich, wenn sie auf einer anderen Rechtsauffassung und nicht lediglich auf einem anderen Sachverhalt beruhen (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 6. Juni 2019, a. a. O., und vom 18. März 2016 - 5 Ws 167/15 Vollz -, jew. m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt …

    Auszug aus KG, 10.09.2021 - 5 Ws 162/21
    Die zulässige Erhebung einer Aufklärungsrüge setzt - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 - juris Rn. 24) - regelmäßig voraus, dass der Beschwerdeführer bestimmte Tatsachen, deren Aufklärung das Gericht unterlassen hat, sowie die Beweismittel, deren sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, benennt; ferner bedarf es der Darlegung, welche Umstände das Gericht zu der vermissten Beweiserhebung hätten drängen müssen und welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (…st. Rspr., vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 27. Mai 2019 - 5 Ws 186/18 Vollz -, juris Rn. 10 , …und vom 10. März 2017, a. a. O., Rn. 14, m. w. Nachw.).

    Diese können vielmehr keine Geltung beanspruchen, wenn der Beschwerdeführer nicht nur eine bloße Verletzung der Amtsaufklärungspflicht, sondern einen durchgreifenden Verfahrensmangel geltend macht, an dem der angefochtene Beschluss offensichtlich leidet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. März 2015, a. a. O., Rn. 26, 48 ff.; Senat, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - 5 Ws 65/19 Vollz - …und vom 27. Mai 2019, a. a. O., Rn. 12;… Arloth/Krä, StVollzG 5. Aufl., § 118 StVollzG Rn. 4).

  • KG, 10.03.2017 - 5 Ws 51/17

    Überprüfung von Maßnahmen des Anstaltsarztes im Verfahren nach §§ 109 ff. …

    Auszug aus KG, 10.09.2021 - 5 Ws 162/21
    Zur ordnungsgemäßen Erhebung einer Verfahrensrüge wegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist neben der genauen Darstellung der Umstände, zu denen kein Gehör gewährt worden sein soll, auch die Darlegung erforderlich, was der Beschwerdeführer im Falle seiner Anhörung hierzu vorgetragen hätte (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 10. März 2017 - 5 Ws 51/17 Vollz -, juris Rn. 12 , m. w. Nachw.).

    Die zulässige Erhebung einer Aufklärungsrüge setzt - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 - juris Rn. 24) - regelmäßig voraus, dass der Beschwerdeführer bestimmte Tatsachen, deren Aufklärung das Gericht unterlassen hat, sowie die Beweismittel, deren sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, benennt; ferner bedarf es der Darlegung, welche Umstände das Gericht zu der vermissten Beweiserhebung hätten drängen müssen und welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (…st. Rspr., vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 27. Mai 2019 - 5 Ws 186/18 Vollz -, juris Rn. 10 , und vom 10. März 2017, a. a. O., Rn. 14, m. w. Nachw.).

  • KG, 27.05.2019 - 5 Ws 186/18

    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Prüfung der Zulässigkeit des …

    Auszug aus KG, 10.09.2021 - 5 Ws 162/21
    Die zulässige Erhebung einer Aufklärungsrüge setzt - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 - juris Rn. 24) - regelmäßig voraus, dass der Beschwerdeführer bestimmte Tatsachen, deren Aufklärung das Gericht unterlassen hat, sowie die Beweismittel, deren sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, benennt; ferner bedarf es der Darlegung, welche Umstände das Gericht zu der vermissten Beweiserhebung hätten drängen müssen und welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 27. Mai 2019 - 5 Ws 186/18 Vollz -, juris Rn. 10 , …und vom 10. März 2017, a. a. O., Rn. 14, m. w. Nachw.).

    Diese können vielmehr keine Geltung beanspruchen, wenn der Beschwerdeführer nicht nur eine bloße Verletzung der Amtsaufklärungspflicht, sondern einen durchgreifenden Verfahrensmangel geltend macht, an dem der angefochtene Beschluss offensichtlich leidet (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. März 2015, a. a. O., Rn. 26, 48 ff.; Senat, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - 5 Ws 65/19 Vollz - und vom 27. Mai 2019, a. a. O., Rn. 12;… Arloth/Krä, StVollzG 5. Aufl., § 118 StVollzG Rn. 4).

  • KG, 04.02.1998 - 5 Ws 586/97
    Auszug aus KG, 10.09.2021 - 5 Ws 162/21
    Ihm kommt angesichts der damit verbundenen Heraushebung des Betroffenen aus dem Kreis aller Gefangenen und deren Auswirkungen im Haftalltag eine Regelungswirkung auch dann zu, wenn die Anstalt auf den Eintrag keine aktuellen Maßnahmen stützt (vgl. im Einzelnen KG, Beschluss vom 4. Februar 1998 - 5 Ws 586/97 Vollz -, juris Rn. 4 ff. [= StV 1998, 208]; dem folgend OLG Naumburg…, Beschluss vom 30. Dezember 2013 - 1 Ws 345/13 -, juris Rn. 6 ff.).

    Bleibt ein konkreter Verdacht, so ist die Eintragung gerechtfertigt (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 5 Ws 141/16 Vollz -, m. w. Nachw.; KG, Beschluss vom 4. Februar 1998, a. a. O., Rn. 10).

  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 433/15

    Durchsuchung bei dem Betreiber eines Blogs wegen der Veröffentlichung von …

    Auszug aus KG, 10.09.2021 - 5 Ws 162/21
    Eine Gehörsverletzung ist erst dann anzunehmen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 433/15 -, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus KG, 10.09.2021 - 5 Ws 162/21
    Rn. 13 b) Soweit der Beschwerdeführer sich auf Art. 19 Abs. 4 GG beruft und geltend macht, die Strafvollstreckungskammer habe es unterlassen, bestimmte Beweismittel auszuschöpfen und den Sachverhalt weiter aufzuklären, ist sein Vorbringen - bei wohlwollender Auslegung im Sinne der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 15) - als Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO (i. V. m. § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG) zu verstehen.
  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2407/10

    Rechtswegerschöpfung (Anhörungsrüge); rechtliches Gehör; Begründungspflicht

    Auszug aus KG, 10.09.2021 - 5 Ws 162/21
    Eine solche würde voraussetzen, dass die Strafvollstreckungskammer zum Nachteil des Beschwerdeführers Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet hat, zu denen er nicht gehört worden ist, oder dass sie zu berücksichtigendes Vorbringen übergangen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10 -, juris Rn. 5).
  • KG, 01.10.2019 - 5 Ws 168/19

    Haftraumrevision: Zulässiger Umfang und Modalitäten der Durchsuchung der …

    Auszug aus KG, 10.09.2021 - 5 Ws 162/21
    Zu den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen gehört es, dass ein zulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung vorliegt, was der Senat im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu überprüfen hat (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - 5 Ws 168/19 Vollz -, juris Rn. 8 , m. w. Nachw.).
  • OLG Naumburg, 30.12.2013 - 1 Ws 345/13

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme im Strafvollzug: …

    Auszug aus KG, 10.09.2021 - 5 Ws 162/21
    Ihm kommt angesichts der damit verbundenen Heraushebung des Betroffenen aus dem Kreis aller Gefangenen und deren Auswirkungen im Haftalltag eine Regelungswirkung auch dann zu, wenn die Anstalt auf den Eintrag keine aktuellen Maßnahmen stützt (vgl. im Einzelnen KG…, Beschluss vom 4. Februar 1998 - 5 Ws 586/97 Vollz -, juris Rn. 4 ff. [= StV 1998, 208]; dem folgend OLG Naumburg, Beschluss vom 30. Dezember 2013 - 1 Ws 345/13 -, juris Rn. 6 ff.).
  • KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17

    Neuregelung von Vollzugslockerungen und Ausführungen für Strafgefangene nach …

  • KG, 22.12.2016 - 5 Ws 171/16

    Voraussetzungen der Unterbringung im offenen oder geschlossenen Vollzug nach der …

  • KG, 15.08.2025 - 5 Ws 138/25

    Strafvollzug, OK-Vermerk, Voraussetzungen, Entscheidung der StVK, …

    Zu den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen gehört es, dass ein zulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung vorliegt, was der Senat im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu überprüfen hat (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 10. September 2021 - 5 Ws 162/21 Vollz -, juris Rn. 8, …und vom 1. Oktober 2019 - 5 Ws 168/19 Vollz -, juris Rn. 8, jew. m. w. N.).

    Die Ausführungen der Strafvollstreckungskammer zur rechtlichen Würdigung lassen unter dem Gesichtspunkt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (vgl. dazu nur Senat, Beschlüsse vom 2. Januar 2025 - 5 Ws 252/23 -, vom 10. September 2021, a. a. O., Rn. 21 f., vom 1. November 2019, a. a. O., …und vom 27. Juni 2019 - 5 Ws 55/19 Vollz -, juris Rn. 33, jew. m. w. N.) besorgen, dass sie hier den Prüfungsgegenstand verkannt hat, indem sie nicht den ablehnenden Bescheid der Vollzugsbehörde vom 9. Januar 2025 überprüft hat (vgl. dazu auch Senat…, Beschluss vom 2. Januar 2025, a. a. O. [fehlerhafte isolierte Prüfung der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft durch die Strafvollstreckungskammer]).

    Bleibt ein konkreter Verdacht, so ist die Eintragung gerechtfertigt (vgl. nur KG…, Beschluss vom 4. Februar 1998, a. a. O., Rn. 10; Senat, Beschlüsse vom 2. Januar 2025, a. a. O., vom 10. September 2021, a. a. O., Rn. 20 ff. und vom 24. Januar 2017 - 5 Ws 141/16 Vollz -).

    Wenn ein konkreter Verdacht besteht, hat die Vollzugsbehörde ferner auf den Einzelfall bezogen zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen sie treffen muss und ob die Eintragung des "OK-Vermerks" von vornherein oder noch gerechtfertigt ist (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 2. Januar 2025, a. a. O., und vom 10. September 2021, a. a. O., Rn. 20, jew. m. w. N.).

  • KG, 06.03.2026 - 1 Ws 16/26
    Bleibt ein konkreter Verdacht, so ist die Eintragung gerechtfertigt (vgl. KG, Beschlüsse vom 10. September 2021 - 5 Ws 162/21 Vollz - und vom 24. Januar 2017 - 5 Ws 141/16 Vollz -).
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