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Rechtsprechung
   KG, 27.05.2019 - 5 Ws 186/18 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,20514
KG, 27.05.2019 - 5 Ws 186/18 Vollz (https://dejure.org/2019,20514)
KG, Entscheidung vom 27.05.2019 - 5 Ws 186/18 Vollz (https://dejure.org/2019,20514)
KG, Entscheidung vom 27. Mai 2019 - 5 Ws 186/18 Vollz (https://dejure.org/2019,20514)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 17a Abs 3 S 2 GVG, § 17a Abs 5 GVG, § 109 StVollzG, §§ 109 ff StVollzG, § 120 Abs 1 S 2 StVollzG
    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Prüfung der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges durch das Rechtsbeschwerdegericht; Voraussetzungen einer zulässigen Aufklärungsrüge; Amtsermittlungspflicht und Hinweispflicht des Gerichts; Beweislastzuordnung im ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts im Verfahren gem. §§ 109 ff. StVollzG hinsichtlich der Zulässigkeit des Rechtswegs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (18)

  • KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18

    Rechtsbehelfsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug: …

    Auszug aus KG, 27.05.2019 - 5 Ws 186/18
    Rn. 28 Spruchreife setzt voraus, dass eine Sachentscheidung ohne weitere (tatsächliche) Aufklärung möglich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 7. März 2019 - 5 Ws 81/18 Vollz - Laubenthal in SBJL, StVollzG 6. Aufl., § 119 Rdn. 6).

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. Senat, Beschluss vom 7. März 2019, a.a.O.).

  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt …

    Auszug aus KG, 27.05.2019 - 5 Ws 186/18
    Rn. 10 a) Allerdings setzt eine zulässige Aufklärungsrüge - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 - juris Rdn.24) - regelmäßig voraus, dass der Beschwerdeführer bestimmte Tatsachen, deren Aufklärung das Gericht unterlassen hat, und die Beweismittel, deren sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, benennt; ferner bedarf es der Darlegung, welche Umstände das Gericht zu der vermissten Beweiserhebung hätten drängen müssen und welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (vgl. Senat…, Beschluss vom 10. März 2017 - 5 Ws 51/17 Vollz - juris Rdn. 14 m.w.N.).

    Insbesondere dürfen sie nicht dazu führen, dass, soweit sich alle für die Rechtsverletzung maßgeblichen Umstände dem Vortrag der Rechtsbeschwerde zur Verfahrensrüge und der angefochtenen Entscheidung entnehmen lassen, dem Betroffenen eine Sachprüfung mit dem Hinweis auf die Unzulässigkeit der Rüge versagt wird (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 - juris Rdn. 25).

  • BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Blutuntersuchung; HIV-Test ohne Wissen …

    Auszug aus KG, 27.05.2019 - 5 Ws 186/18
    Voraussetzung für die rechtmäßige Anwendung einer Beweislastregel, die die Unaufklärbarkeit eines Umstandes zu Lasten eines der Verfahrensbeteiligten in Anschlag bringt, ist jedoch, dass das Gericht sich zunächst pflichtgemäß um Aufklärung des Sachverhalts bemüht hat (zum Ganzen vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 - juris Rdn. 23).

    Die Gerichte dürfen nicht einseitig die Beweislast dem Gefangenen (oder Untergebrachten) zuweisen, ohne zu prüfen, ob und wie dieser grundsätzlich die Möglichkeit hat, dieser Beweislast zu genügen (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Oktober 2007 - 2 BvR 1538/06 und 2 BvR 1828/06 - juris Rdn. 21;… Spaniol, a.a.O., § 115 StVollzG Rdn. 9; zum Ganzen vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 - juris Rdn. 15).

  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06

    Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige …

    Auszug aus KG, 27.05.2019 - 5 Ws 186/18
    Ein entsprechender Hinweis hätte sie vielmehr auch in die Lage versetzt, dem Gericht eine möglicherweise abweichende Rechtsauffassung zu den Anforderungen an den Sachvortrag zur Kenntnis zu bringen oder aber einen Sachverhalt vorzutragen, der - abweichend von der durch die Kammer zu Lasten der Antragstellerin herangezogenen Beweislastregel - Beweiserleichterungen bezüglich des Entreicherungseinwandes rechtfertigte (zu den Voraussetzungen vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 177/06 - juris Rdn. 70; VG Bayreuth…, Urteil vom 21. November 2008 - B 5 K 08.820 - juris Rdn. 29;… Sprau in Palandt, BGB 78. Aufl., § 818 Rdn. 55 m.w.N.) und insoweit auch die Anforderungen an die Darlegung verringerte.
  • OLG Koblenz, 06.03.2018 - 2 Ws 3/18

    Strafvollzug: Rechtbehelf gegen die Ablehnung einer länderübergreifenden …

    Auszug aus KG, 27.05.2019 - 5 Ws 186/18
    Sie ist bei fehlerhaften, fehlerhaft gewonnenen oder für die Sachentscheidung unzureichenden Tatsachenfeststellungen zu verneinen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 6. März 2018 - 2 Ws 3/18 Vollz - juris Rdn. 24; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 17. August 2016, a.a.O. - juris Rdn. 21;… Senat a.a.O.;… Arloth/Krä, a.a.O., § 119 StVollzG Rdn. 5).
  • OLG Rostock, 31.01.2003 - 10 WF 146/02

    Keiner Zurückweisung des Prozesskostenhilfeantrags einer noch nicht anwaltlich …

    Auszug aus KG, 27.05.2019 - 5 Ws 186/18
    Ein Hinweis auf die fehlenden Unterlagen sowie den fehlenden Vortrag war durch die gerichtliche Fürsorgepflicht nicht geboten, da die Untergebrachte bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung anwaltlich vertreten war (…vgl. Geimer in Zöller, a.a.O., § 117 Rdn. 17; ferner OLG Rostock FamRZ 2003, 1396 = BeckRS 2003, 30304489) und von dem Erfordernis der Einreichung einer entsprechenden Erklärung im Übrigen auch deshalb Kenntnis hatte (dazu vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2016 - 5 Ws 41/16 Vollz -), weil das Landgericht den im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG gestellten Prozesskostenhilfeantrag (auch) unter Hinweis auf das Fehlen der Erklärung abgelehnt hatte.
  • KG, 16.02.2018 - 5 Ws 20/18

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme des Strafvollzugs: …

    Auszug aus KG, 27.05.2019 - 5 Ws 186/18
    Diese ist unzulässig; denn die ablehnende Entscheidung der Strafvollstreckungskammer ist unanfechtbar, weil sie - jedenfalls auch - mit mangelnder Erfolgsaussicht des Hauptsacheantrags begründet wurde (vgl. eingehend Senat, Beschluss vom 16. Februar 2018 - 5 Ws 20/18 Vollz -).
  • VG Bayreuth, 21.11.2008 - B 5 K 08.820

    Unterhaltsbeitrag kraft Disziplinarrechts ist Versorgungsbezug - Entreicherung

    Auszug aus KG, 27.05.2019 - 5 Ws 186/18
    Ein entsprechender Hinweis hätte sie vielmehr auch in die Lage versetzt, dem Gericht eine möglicherweise abweichende Rechtsauffassung zu den Anforderungen an den Sachvortrag zur Kenntnis zu bringen oder aber einen Sachverhalt vorzutragen, der - abweichend von der durch die Kammer zu Lasten der Antragstellerin herangezogenen Beweislastregel - Beweiserleichterungen bezüglich des Entreicherungseinwandes rechtfertigte (zu den Voraussetzungen vgl. BGH…, Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 177/06 - juris Rdn. 70; VG Bayreuth, Urteil vom 21. November 2008 - B 5 K 08.820 - juris Rdn. 29;… Sprau in Palandt, BGB 78. Aufl., § 818 Rdn. 55 m.w.N.) und insoweit auch die Anforderungen an die Darlegung verringerte.
  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis …

    Auszug aus KG, 27.05.2019 - 5 Ws 186/18
    Es soll vermieden werden, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen, wobei es auch darauf ankommt, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rechtsprechung im Ganzen hat (vgl. BGHSt 24, 15, 22; KG, Beschluss vom 27. Dezember 2010 - 2 Ws 636/10 Vollz - m.w.N.; std. Rspr.).
  • KG, 18.05.2009 - 2 Ws 8/09

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme des Strafvollzugs: …

    Auszug aus KG, 27.05.2019 - 5 Ws 186/18
    Rn. 19 Allerdings hat der Antragsteller im Rahmen des § 109 Abs. 2 StVollzG eine Darlegungslast (…vgl. Arloth/Krä, a.a.O. und § 109 StVollzG Rdn. 13), wobei das Gericht aufgrund seiner prozessualen Fürsorgepflicht gehalten ist, bei Mängeln der Antragstellung gegebenenfalls sachdienliche Hinweise zu geben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. November 2012 - III-1 Vollz [Ws] 533 und 541/12 -, bei Roth NStZ 2014, 624, 631; KG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 Ws 8/09 Vollz - juris Rdn. 9 ff.).
  • BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06

    Behandlung von Beweisproblemen hinsichtlich des Zugangs von Anträgen …

  • OLG Naumburg, 30.11.2011 - 1 Ws 64/11

    Sicherungsverwahrung: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Herausgabe seines …

  • KG, 10.03.2017 - 5 Ws 51/17

    Überprüfung von Maßnahmen des Anstaltsarztes im Verfahren nach §§ 109 ff. …

  • OLG Celle, 02.02.2006 - 1 Ws 440/05

    Antragsteller; Anwaltszwang; Behörde; Erstattungsanspruch; Formerfordernis; …

  • OLG Hamm, 18.09.2001 - 1 Vollz (Ws) 183/01

    Verfahren in Strafvollzugssachen; Amtsermittlungsgrundsatz, Anforderungen an die …

  • KG, 08.03.2013 - 2 Ws 56/13

    Strafvollzug: Pfändung von Eigengeld

  • KG, 12.09.2011 - 2 Ws 294/11

    Strafvollzug: Verfahren zur Festsetzung des Überbrückungsgeldes

  • OLG Jena, 29.07.2008 - 1 Ws 302/08
  • KG, 09.02.2023 - 5 Ws 8/22

    Ablösung von Gefangenenarbeit im Strafvollzug; Direktionsrecht und …

    Soweit die Strafvollstreckungskammer sich mit dem Vortrag des Gefangenen zur (angeblich) vollständigen Ableistung seines Arbeitspensums am 6. August 2021 auseinandergesetzt und diesen als nicht ausreichend sowie nicht glaubhaft gemacht bewertet hat, fehlen bereits Feststellungen dazu, dass sie den Beschwerdeführer - entsprechend der ihr obliegenden prozessualen Fürsorgepflicht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Juni 2022, a. a. O., und 27. Mai 2019 - 5 Ws 186/18 Vollz -, juris Rdnr. 20 , m. w. Nachw.) - auf den aus ihrer Sicht unzureichenden Vortrag hingewiesen und ihm (ergebnislos) Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag gegeben hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. Mai 2019, a. a. O., juris Rdnr. 18, und 7. März 2019, a. a. O., juris Rdnr. 97, m. w. Nachw.).

    Die Formulierung betreffend die nicht erfolgte Glaubhaftmachung lässt im Übrigen besorgen, dass die Strafvollstreckungskammer nicht nur den Umfang der den Antragsteller im Verfahren nach den §§ 109 ff. StVollzG treffenden Darlegungslast (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Mai 2019, a. a. O., juris Rdnr. 19, m. w. Nachw.) und der ihr selbst von Amts wegen obliegenden Aufklärungspflicht verkannt, sondern auch eine rechtsfehlerhafte Beweislastzuordnung (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Mai 2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris Rdnrn. 15, 23; Senat, Beschluss vom 27. Mai 2019, a. a. O., juris Rdnr. 21 f.; jeweils m. w. Nachw.) vorgenommen hat.

    Rn. 32 4. Der angefochtene Beschluss war daher mit Ausnahme der Festsetzung des Streitwertes und der unanfechtbaren Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 4. Oktober 2022 - 5 Ws 151/22 Vollz - [betreffend den Beschwerdeführer] und 27. Mai 2019, a. a. O., juris Rdnr. 30 f.) aufzuheben (§ 119 Abs. 4 Satz 1 StVollzG).

    Die Sache ist bereits aufgrund der fehlenden Klärung der von der Justizvollzugsanstalt ursprünglich herangezogenen Gründe für die Versagung des Zutritts des Beschwerdeführers zu den Räumlichkeiten der Redaktionsgemeinschaft sowie der gleichfalls fehlenden Klärung, ob der Beschwerdeführer von der Arbeit in der Redaktionsgemeinschaft abgelöst worden ist oder die Justizvollzugsanstalt die Zuweisung zu dieser Arbeit widerrufen hat, nicht spruchreif (§ 119 Abs. 4 Satz 2 StVollzG; vgl. Senat, Beschluss vom 27. Mai 2019, a. a. O., juris Rdnr. 27 f., m. w. Nachw.).

    Fehlen die vorgeschriebene Erklärung oder die erforderlichen Belege, ist der Antrag unzulässig (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Februar 2020, a. a. O., und 27. Mai 2019, a. a. O., juris Rdnr. 31;… ebenso Spaniol, a. a. O., Teil IV § 120 StVollzG Rdnr. 16;… Arloth, a. a. O., § 120 StVollzG Rdnr. 5).

  • BayObLG, 16.01.2025 - 204 StObWs 480/24

    Reichweite der Aufklärungspflicht des Gerichts bei einem Antrag eines …

    Hierbei gilt zwar nicht der Beibringungsgrundsatz aus dem Zivilrecht (BayObLG…, Beschluss vom 29.07.2024 - 203 StObWs 273/24 -, juris Rn. 7 m.w.N.; KG, Beschluss vom 27.05.2019 - 5 Ws 186/18 Vollz -, juris Rn. 13 und 24); allerdings hat der Antragsteller im Rahmen des § 109 Abs. 2 StVollzG eine Darlegungslast dahingehend, dass sein Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine Rechtsverletzung als möglich erscheinen lässt (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 06.02.2020 - 2 BvR 1719/19 -, NStZ-RR 2020, 127, juris Rn. 24 m.w.N.; BayObLG…, Beschluss vom 21.05.2024 - 203 StObWs 138/24 -, juris Rn. 6).

    Rn. 20 Im Strafvollzugsverfahren hat das Gericht im Rahmen der Amtsermittlungspflicht von sich aus die zur Aufklärung des Sachverhalts notwendigen Maßnahmen zu treffen (…vgl. - auch zum Umfang der erforderlichen Beweiserhebung - BVerfG, Kammerbeschluss vom 02.02.2024 - 2 BvR 1255/23 -, juris Rn. 7) und die Erforschung des Sachverhalts auf alle entscheidungserheblichen Tatsachen zu erstrecken (KG, Beschluss vom 27.05.2019 - 5 Ws 186/18 Vollz -, juris Rn. 18), was auch wegen Art. 19 Abs. 4 GG verfassungsrechtlich geboten ist (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13 -, NJW 2015, 2100, juris Rn. 39;… vom 30.11.2006 - 2 BvR 1418/05 -, BVerfGK 9, 460, juris Rn. 15;… Arloth/Krä/Arloth, a.a.O., StVollzG § 115 Rn. 2).

    Rn. 22 c) Nach allgemeiner Auffassung trifft den Antragsteller im Verfahren nach den §§ 109 ff. StVollzG weder eine Beweislast noch ein Beweisrisiko nach zivilrechtlichen Grundsätzen (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 29.07.2024 - 203 StObWs 273/24 -, juris Rn. 7 m.w.N.; KG, Beschluss vom 27.05.2019 - 5 Ws 186/18 Vollz -, juris Rn. 24;… BeckOK Strafvollzug Bund/Euler, a.a.O., StVollzG § 115 Rn. 2;… Arloth/Krä/Arloth, a.a.O., StVollzG § 115 Rn. 2;… Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Aufl. 2020, 12. Kap. Abschn. I Rn. 2).

    Voraussetzung für die rechtmäßige Anwendung einer Beweislastregel, die die Unaufklärbarkeit eines Umstandes zulasten eines der Verfahrensbeteiligten in Anschlag bringt, ist jedoch, dass das Gericht sich zunächst pflichtgemäß um Aufklärung des Sachverhalts bemüht hat (…so BVerfG, Kammerbeschluss vom 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris Rn. 23; dem folgend KG, Beschluss vom 27.05.2019 - 5 Ws 186/18 Vollz -, juris Rn. 21;… Bachmann, in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel/Baier, 13. Aufl. 2024, Kap. P (§ 115) Rn. 68).

    Angesichts unvereinbarer Sachverhaltsdarstellungen von Gefangenen und Justizvollzugsanstalt dürfen die Gerichte nicht einseitig die Beweislast dem Gefangenen zuweisen, ohne zu prüfen, ob und wie der Gefangene grundsätzlich die Möglichkeit hat, dieser Beweislast zu genügen (BVerfG…, Beschluss vom 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13 -, juris Rn. 15; dem folgend Senat…, Beschluss vom 15.08.2023 - 204 StObWs 172/23 -, StV 2024, 50, juris Rn. 31; KG, Beschluss vom 27.05.2019 - 5 Ws 186/18 Vollz -, juris Rn. 22;… Bachmann, in Laubenthal/Nestler/Neubacher/ Verrel/Baier, a.a.O., Kap. P (§ 115) Rn. 68).

  • LG Kempten, 17.04.2026 - 2 StVK 214/26

    Strafhaft, Postaushändigung, Rechtliches Gehör, Darlegungslast, Unzulässigkeit …

    Der erforderliche Aufklärungsaufwand hängt von den Anträgen und dem sachlichen Gehalt des jeweiligen Vorbringens ab (…BayObLG, Beschluss v. 31.05.2024 - 203 StObWs 138/24, BeckRS 2024, 12862, Rz. 8; KG, Beschluss v. 27.05.2019 - 5 Ws 186/18 Vollz, BeckRS 2019, 14490, Rz. 18).
  • BayObLG, 27.07.2026 - 203 StObWs 436/26

    Rechtsbeschwerde, Beweislastverteilung, Amtsermittlungsgrundsatz, …

    Es entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass im Strafvollzugsverfahren eine Beweislastzuordnung möglich ist, wenn sich das Gericht zunächst hinreichend um eine Aufklärung des Sachverhalts bemüht hat (BayObLG…, Beschluss vom 16. Januar 2025 - 204 StObWs 480/24 -, juris Rn. 22; KG, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 5 Ws 186/18 Vollz -, juris Rn. 21).
  • KG, 01.10.2019 - 5 Ws 168/19

    Haftraumrevision: Zulässiger Umfang und Modalitäten der Durchsuchung der …

    Rn. 19 a) Eine zulässige Aufklärungsrüge setzt - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 - juris Rn. 24) - regelmäßig voraus, dass der Beschwerdeführer bestimmte Tatsachen, deren Aufklärung das Gericht unterlassen hat, sowie die Beweismittel, deren sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, benennt; ferner bedarf es der Darlegung, welche Umstände das Gericht zu der vermissten Beweiserhebung hätten drängen müssen und welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 27. Mai 2019 - 5 Ws 186/18 Vollz -, juris Rn. 10 …und vom 10. März 2017 - 5 Ws 51/17 Vollz - juris Rn. 14 , m. w. Nachw.).

    Diese können vielmehr keine Geltung beanspruchen, wenn der Beschwerdeführer nicht nur eine bloße Verletzung der Amtsaufklärungspflicht, sondern einen durchgreifenden Verfahrensmangel geltend macht, an dem der angefochtene Beschluss offensichtlich leidet (…vgl. BVerfG, a. a. O., juris Rn. 26, 48 ff.; Senat, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - 5 Ws 65/19 Vollz - und vom 27. Mai 2019 - 5 Ws 186/18 Vollz -, juris Rn. 12 ;… Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 118 StVollzG Rn. 4).

  • BayObLG, 27.01.2026 - 203 StObWs 491/25

    Hausgeldkonto, Überweisungsauftrag, Strafvollstreckungskammer, …

    Mehrere Oberlandesgerichte haben sich für eine Anwendung der Prüfsperre ausgesprochen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 5 Ws 186/18 Vollz -, juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 2014 - III-1 Vollz (Ws) 533/14 -, juris, allerdings mit dem Ergebnis einer Zurückverweisung; vgl. auch Senat…, Beschluss vom 3. Januar 2023 - 203 StObWs 412/22 -, juris Rn. 6).

    Eine unmittelbare Verweisung an die Zivilkammer (zu dieser Vorgehensweise vgl. OLG München, Beschluss vom 25. November 2009 - 4 Ws 130/09, BeckRS 2009, 88200) kommt wegen der fehlenden Substantiierung des Anspruchs, auf die im Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer aus Fürsorgegründen noch hinzuwirken wäre (vgl. etwa KG Berlin, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 5 Ws 186/18 Vollz -, juris Rn. 16 ff.), nicht in Betracht.

  • KG, 10.09.2021 - 5 Ws 162/21

    Antrag auf Löschung eines OK-Vermerks in der Gefangenenpersonalakte

    Die zulässige Erhebung einer Aufklärungsrüge setzt - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 - juris Rn. 24) - regelmäßig voraus, dass der Beschwerdeführer bestimmte Tatsachen, deren Aufklärung das Gericht unterlassen hat, sowie die Beweismittel, deren sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, benennt; ferner bedarf es der Darlegung, welche Umstände das Gericht zu der vermissten Beweiserhebung hätten drängen müssen und welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 27. Mai 2019 - 5 Ws 186/18 Vollz -, juris Rn. 10 , …und vom 10. März 2017, a. a. O., Rn. 14, m. w. Nachw.).

    Diese können vielmehr keine Geltung beanspruchen, wenn der Beschwerdeführer nicht nur eine bloße Verletzung der Amtsaufklärungspflicht, sondern einen durchgreifenden Verfahrensmangel geltend macht, an dem der angefochtene Beschluss offensichtlich leidet (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. März 2015, a. a. O., Rn. 26, 48 ff.; Senat, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - 5 Ws 65/19 Vollz - und vom 27. Mai 2019, a. a. O., Rn. 12;… Arloth/Krä, StVollzG 5. Aufl., § 118 StVollzG Rn. 4).

  • KG, 30.06.2021 - 5 Ws 66/21

    Anforderungen an die Zwangsbehandlung nach § 57 PsychKG BE und deren gerichtliche …

    Rn. 78 Davon unabhängig ist von der Strafvollstreckungskammer in Verfahren nach den §§ 109 ff. StVollzG im Einzelfall die Frage zu beantworten, ob der Betroffene mündlich anzuhören ist, um dem Untersuchungsgrundsatz, d. h. dem verfassungsrechtlich verankerten Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung (allgemein dazu z. B. BVerfG…, Beschluss vom 28. November 2013, a. a. O., juris Rdnr. 27;… OLG Nürnberg, a. a. O., StraFo 2018, 260 m. w. Nachw.; OLG München…, Beschluss vom 4. März 2019, a. a. O., juris Rdnrn. 34 f., 72 f.; Senat, Beschlüsse vom 21. September 2020 - 5 Ws 115/19 Vollz -, juris Rdnr. 31, 27. Mai 2019 - 5 Ws 186/18 Vollz -, juris Rdnr. 18 , jeweils m. w. Nachw.), und dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) Genüge zu tun.
  • KG, 23.03.2022 - 5 Ws 258/21

    Untersagung des Tragens eines khakifarbenen T-Shirts in der Justizvollzugsanstalt

    Eine zulässige Aufklärungsrüge setzt - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris Rn. 24) - regelmäßig voraus, dass der Beschwerdeführer bestimmte Tatsachen, deren Aufklärung das Gericht unterlassen hat, sowie die Beweismittel, deren sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, benennt; ferner bedarf es der Darlegung, welche Umstände das Gericht zu der vermissten Beweiserhebung hätten drängen müssen und welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 27. Mai 2019 - 5 Ws 186/18 Vollz -, juris Rn. 10 , …und vom 10. März 2017, a. a. O., juris Rn. 14, jew. m. w. Nachw.).

    Die angefochtene Entscheidung leidet auch nicht an einem offen zutage tretenden Aufklärungsmangel, der sich bereits aus den Beschlussgründen ergäbe und der daher unter dem Gesichtspunkt des Rechts auf effektiven Rechtsschutz auch ohne zureichende Begründung der Verfahrensrüge allein auf die Sachrüge hin ein Eingreifen des Rechtsbeschwerdegerichts geboten erscheinen ließe (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 27. Mai 2019, a. a. O., Rn. 12, m. w. Nachw.).

  • BayObLG, 29.01.2025 - 204 StObWs 605/24

    Strafvollstreckungskammer, Antragsgegner, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, …

    Im Rahmen dieser Amtsermittlungspflicht hat das Gericht von sich aus die zur Aufklärung des Sachverhalts notwendigen Maßnahmen zu treffen (…vgl. - auch zum Umfang der erforderlichen Beweiserhebung - BVerfG, Kammerbeschluss vom 02.02.2024 - 2 BvR 1255/23 -, juris Rn. 7) und die Erforschung des Sachverhalts auf alle entscheidungserheblichen Tatsachen zu erstrecken (KG, Beschluss vom 27.05.2019 - 5 Ws 186/18 Vollz -, juris Rn. 18), was auch wegen Art. 19 Abs. 4 GG verfassungsrechtlich geboten ist (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13 -, NJW 2015, 2100, juris Rn. 39;… vom 30.11.2006 - 2 BvR 1418/05 -, BVerfGK 9, 460, juris Rn. 15;… Arloth/Krä/Arloth, a.a.O., StVollzG § 115 Rn. 2).
  • KG, 30.05.2022 - 5 Ws 72/22

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde eines ehemaligen in einer Entziehungsanstalt …

  • KG, 06.06.2019 - 5 Ws 65/19

    Überschreitung der Regelfrist zur Fortschreibug des Vollzugs- und …

  • KG, 14.06.2022 - 5 Ws 93/22

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde eines ehemaligen in einer Entziehungsanstalt …

  • KG, 04.10.2022 - 5 Ws 31/22

    Abberufung eines Mitglieds des Vollzugsbeirats: Verletzung eigener Rechte des …

  • BayObLG, 19.07.2022 - 203 StObWs 249/22

    Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung im Justizvollzug

  • BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22

    Anforderungen an die Ablehnung der Gewährung von Vollzugslockerungen bei …

  • KG, 27.06.2019 - 5 Ws 55/19

    Widerruf von Vollzugslockerungen bei Verdacht einer Straftat

  • KG, 07.06.2022 - 5 Ws 199/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigungseintritt im …

  • KG, 08.05.2024 - 5 Ws 10/24

    Einholung von Sachverständigengutachten zur Lockerungsprognose

  • KG, 30.06.2022 - 5 Ws 10/22

    Statthaftigkeit eines vorbeugenden Unterlassungsantrags in Strafvollzugssachen

  • KG, 12.07.2021 - 5 Ws 18/21

    Anforderungen an eine zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärte …

  • KG, 04.03.2020 - 5 Ws 174/19

    Beschränkung des Einkaufs von zusätzlichem Frischfleisch durch Gefangene

  • OLG Hamm, 11.12.2023 - 1 Vollz 625/23
  • KG, 16.02.2022 - 5 Ws 20/22

    Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss einer Strafvollstreckungskammer über …

  • KG, 19.01.2022 - 5 Ws 269/21

    Anforderungen an die Gewährung von Ausführungen und Lockerungen

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