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| KG, 14.01.1997 - 5 Ws 19/97, 1 AR 9/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Osnabrück, 12.02.2014 - 10 Qs 4/14
Zulässigkeit einer "einvernehmlichen Umbeiordnung" im strafgerichtlichen …
Eine Verletzung der Verfahrensfairness liegt vor, weil die Kammer den nach dem Wortlaut auf Bewilligung von Prozesskosten gerichtete Antrag vom 7. August 2013 als solchen auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers hätte ansehen (vgl. KG, Beschluss vom 14.01.1997, 1 AR 9/97, 5 Ws 19/97, juris, 1 AR 9/97, Rn. 2) und rechtzeitig vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist hierüber hätte entscheiden müssen. - BVerwG, 14.08.2017 - 2 WDB 5.17
Auslegung von Anträgen; Bindungswirkung eines Strafurteils; Gebot des fairen …
Daher ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe im Wehrdisziplinarrecht ebenso wie im Strafprozessrecht als Antrag auf Bestellung eines Verteidigers zu verstehen (vgl. § 300 StPO) und inhaltlich zu prüfen (vgl. OLG Braunschweig…, Beschluss vom 20. November 2013 - 1 Ws 366/13 - NStZ-RR 2014, 51 Rn. 7; KG Berlin, Beschluss vom 14. Januar 1997 - 1 AR 9/97 - 5 Ws 19/97 - juris Rn. 2). - OLG Braunschweig, 09.12.2013 - 1 Ss 66/13
Faires Verfahren; Pflichtverteidiger; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Sie war i. S. d. § 44 S. 1 StPO ohne Verschulden an der Begründung der Revision gehindert, weil die Kammer ihren Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom 7. August 2013 als solchen auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers hätte ansehen (vgl. KG, Beschluss vom 14.01.1997, 1 AR 9/97, 5 Ws 19/97, juris, Rn. 2) und rechtzeitig vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist hierüber hätte entscheiden müssen.
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