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Rechtsprechung
   KG, 19.11.2018 - 5 Ws 191/18, 161 AR 231/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,91276
KG, 19.11.2018 - 5 Ws 191/18, 161 AR 231/18 (https://dejure.org/2018,91276)
KG, Entscheidung vom 19.11.2018 - 5 Ws 191/18, 161 AR 231/18 (https://dejure.org/2018,91276)
KG, Entscheidung vom 19. November 2018 - 5 Ws 191/18, 161 AR 231/18 (https://dejure.org/2018,91276)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 57 Abs 1 S 1 Nr 3 StGB, § 467 Abs 2 StPO
    Nachträglicher Widerruf der Einwilligung in die Reststrafenaussetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ; StPO § 467 Abs. 2
    Nachträglicher Widerruf der Einwilligung in die Reststrafenaussetzung

  • rechtsportal.de

    StGB § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ; StPO § 467 Abs. 2
    Rechtsfolgen des nachträglichen Widerrufs der Einwilligung des Verurteilten in die Reststrafenaussetzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.12.2016 - 2 ARs 5/16

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts im Verfahren über die …

    Auszug aus KG, 19.11.2018 - 5 Ws 191/18
    Jedenfalls wenn - wie vorliegend - das endgültige Fehlen der für die bedingte Entlassung erforderlichen Einwilligung zweifelsfrei feststeht, ist das Verfahren bereits mit der Rücknahmeerklärung des Verurteilten beendet (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - ARs 5/16 -, StraFo 2017, 86-88, juris).
  • OLG Köln, 26.03.2010 - 2 Ws 129/10

    Terminsvertreter, Abrechnung

    Auszug aus KG, 19.11.2018 - 5 Ws 191/18
    Rn. 8 Durch die wirksame Rücknahme seiner Zustimmung dazu, vorzeitig entlassen zu werden, hat der Verurteilte dem angefochtenen Beschluss die Grundlage entzogen (KG, Beschluss vom 1. März 2010 - 2 Ws 129/10 -).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 2 Ws 585/13

    Wirksamer Widerruf der Einwilligung in die Strafrestaussetzung zur Bewährung bis …

    Auszug aus KG, 19.11.2018 - 5 Ws 191/18
    Der Widerruf der Einwilligung in die Strafaussetzung ist dabei zulässig, solange die Entscheidung über die Strafaussetzung - wie vorliegend - noch nicht rechtskräftig ist (OLG Celle…, Beschluss vom 25. August 2016 - 1 Ws 373-375/16 -, juris Rdn. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - III-2 Ws 585-586/13 -, juris Rdn. 7; KG…, Beschluss vom 10. März 2010, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 5 Ws 390-391/06 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 25.08.2016 - 1 Ws 373/16

    Bewährung; Strafrestaussetzung; Einwilligung; Rücknahme; Schriftform; …

    Auszug aus KG, 19.11.2018 - 5 Ws 191/18
    Der Widerruf der Einwilligung in die Strafaussetzung ist dabei zulässig, solange die Entscheidung über die Strafaussetzung - wie vorliegend - noch nicht rechtskräftig ist (OLG Celle, Beschluss vom 25. August 2016 - 1 Ws 373-375/16 -, juris Rdn. 13; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - III-2 Ws 585-586/13 -, juris Rdn. 7; KG…, Beschluss vom 10. März 2010, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 5 Ws 390-391/06 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.07.2024 - StB 41/24

    Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des …

    Widerruft der Verurteilte im Beschwerdeverfahren seine ursprünglich erteilte Einwilligung, berührt dies deshalb (nur) die materiellen Voraussetzungen der Strafaussetzung (vgl. aber KG, Beschluss vom 19. November 2018 - 5 Ws 191/18 u.a., juris Rn. 8).

    Ein in erster Instanz erlassener Beschluss über die Anordnung oder Versagung der Strafaussetzung wird durch die Rücknahme der Zustimmung nicht gegenstandslos (vgl. insgesamt OLG Rostock…, Beschluss vom 3. Juli 2001 - I Ws 254/01, juris Rn. 6 ff.; Thüringer OLG…, Beschluss vom 11. Juni 2007 - 1 Ws 221/07, juris Rn. 7 ff.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - III-2 Ws 585/13 u.a., juris Rn. 6 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 1 Ws 69/17, OLGSt StGB § 57 Nr. 61; s. auch KG, Beschluss vom 19. November 2018 - 5 Ws 191/18 u.a., juris Rn. 8).

    Denn dadurch, dass er seine ursprünglich erteilte Zustimmung zur Strafaussetzung wirksam zurückgenommen hat - dies ist auch noch im Beschwerdeverfahren möglich (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - III-2 Ws 585/13 u.a., juris Rn. 7 mwN; OLG Celle…, Beschluss vom 25. August 2016 - 1 Ws 373/16 u.a., juris Rn. 13; KG, Beschluss vom 19. November 2018 - 5 Ws 191/18, juris Rn. 8;… LK/Hubrach, StGB, 13. Aufl., § 57 Rn. 22b;… KK-StPO/Appl, 9. Aufl., § 454 Rn. 8.; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 17. April 2024 - StB 23/24, juris Rn. 3) -, hat er unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht, dass er derzeit die Fortsetzung seiner Haft begehrt.

    Auf die formale Beschwer, die darin liegt, dass der Vollzug der Strafhaft fortgesetzt wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 1 Ws 69/17, OLGSt StGB § 57 Nr. 61; KG, Beschluss vom 19. November 2018 - 5 Ws 191/18 u.a., juris Rn. 6), kommt es nicht maßgebend an.

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