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| KG, 06.07.2020 - 5 Ws 204/19 - 121 AR 268/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 456a Abs 1 StPO, § 64 S 1 StGB, § 67 Abs 2 S 4 StGB, § 67 Abs 3 S 2 StGB
Voraussetzungen für nachträgliche Vollstreckungsreihenfolgen-Umkehr bei vollziehbar Ausreisepflichtigen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.09.2019 - 555 StVK 152/19
- KG, 06.07.2020 - 5 Ws 204/19 - 121 AR 268/19
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 27.10.2008 - 1 Ws 523/08
Voraussetzungen der Anordnung der Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge gemäß § 67 …
Auszug aus KG, 06.07.2020 - 5 Ws 204/19
Die Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge darf bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zwar nur in begründeten Ausnahmefällen unterbleiben, denn § 67 Abs. 3 Satz 2 StPO eröffnet dem Gericht trotz seines Wortlautes ("kann") keinen über die Soll-Regelung des § 67 Abs. 2 Satz 4 StGB hinausgehenden Ermessensspielraum (OLG Celle, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - 1 Ws 523/08 -, juris).
- OLG Hamburg, 07.07.2021 - 2 Ws 49/21
Zulässige Beiordnung eines Wahlverteidigers in Strafvollstreckungsverfahren; …
Rn. 18 (1) Diese Erwartung kann namentlich dann bejaht werden, wenn der Erlass einer Verfügung nach § 456a Abs. 1 StPO bevorsteht, die Vollstreckungsbehörde mithin von der Vollstreckung der (restlichen) Freiheitsstrafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung absehen wird (etwa KG Berlin, Beschluss vom 6. Juli 2020, Az.: 5 Ws 204/19;…Schönke/Schröder/Kinzig StGB § 67 Rn. 20).Unter diesen Bedingungen ist die nachträgliche Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge gemäß § 67 Abs. 3 Satz 2 StPO - ebenso wie wenn die Voraussetzungen für eine Umkehr der regelhaften Vollstreckungsreihenfolge erst später entstehen - geboten; § 67 Abs. 3 Satz 2 StPO eröffnet dem Gericht trotz seines Wortlautes ("kann") keinen über die Soll-Regelung des § 67 Abs. 2 Satz 4 StGB hinausgehenden Ermessensspielraum (OLG Celle, Beschluss vom 27. Oktober 2008, Az.: 1 Ws 523/08; KG Berlin, Beschluss vom 6. Juli 2020, Az.: 5 Ws 204/19;… Fischer, § 67 Rn. 19).
- OLG Saarbrücken, 16.01.2023 - 4 Ws 377/22
Voraussetzungen der nachträglichen Anordnung des weiteren Vorwegvollzugs einer …
(vgl. KG Berlin, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 5 Ws 204/19 -, juris Rn. 5, juris;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 67 Rn. 14).Rn. 12 (1) Diese Erwartung besteht, wenn - wie hier von der Staatsanwaltschaft auf Grundlage der Auskunft der Ausländerbehörde, dass eine Ausreise des Verurteilten nach a. möglich und umsetzbar ist, am 14. November 2022 für den weiteren Verlauf der Strafvollstreckung angekündigt (Bl. 257 des Vollstreckungsheftes) - die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde, gemäß § 456a StPO im Fall der Abschiebung eines Verurteilten von der (weiteren) Vollstreckung der Freiheitsstrafe abzusehen, zumindest bevorsteht (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 5 Ws 204/19 - juris;… Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 67 Rn. 20).
- OLG Karlsruhe, 22.08.2024 - 2 Ws 215/24
Nachträgliche Umkehr von Vollstreckungsreihenfolge bei Erwartung der …
Rn. 10 2. Sind die in § 67 Abs. 2 Satz 4 StGB umschriebenen Voraussetzungen im vorbeschriebenen Sinn nachträglich eingetreten, ist aus der gesetzlichen Soll-Regelung abzuleiten, dass nur in besonders begründeten Ausnahmefällen von der Umkehrung der Vollstreckungsreihenfolge abgesehen werden kann (BT-Drs. 16/1110 S. 15; OLG Celle NdsRPfl 2009, 108; KG, Beschluss vom 6.7.2020 - 5 Ws 204/19, juris; OLG München, Beschluss vom 1.2.2022 - 2 Ws 981/21, juris; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2023, 155).Das ist etwa dann der Fall, wenn der Zustand der verurteilten Person ihre weitere therapeutische Betreuung in einer Einrichtung des Maßregelvollzugs zur Abwehr unmittelbarer gesundheitlicher Gefahren notwendig erscheinen lässt (BT-Drs. 16/1110 S. 15) oder der Abschluss einer weit fortgeschrittenen erfolgversprechenden Therapie noch vor Beendigung des Inlandsaufenthalts der verurteilten Person zu erwarten ist (KG, Beschluss vom 6.7.2020 - 5 Ws 204/19, juris).
- OLG Celle, 02.12.2025 - 2 Ws 309/25
Antrag auf Änderung der Vollstreckungsreihenfolge der auswärtigen …
Schließlich liegt ein besonders begründeter Ausnahmefall, der Anlass zur (erneuten) Änderung der durch Beschluss der 1. Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hildesheim vom 2. August 2023 festgelegten Vollstreckungsreihenfolge gäbe, auch deshalb nicht vor, weil ein Therapieerfolg unmittelbar bevorstünde (vgl. hierzu: KG Berlin, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 5 Ws 204/19 -, juris).
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