Rechtsprechung
| KG, 30.07.2002 - 5 Ws 236/02, 1 AR 492/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.12.1990 - 2 ARs 570/90
Anfechtung der Ablehnung einer Vollstreckungsunterbrechung
Auszug aus KG, 30.07.2002 - 5 Ws 236/02
Zweifelhaft ist allerdings, ob der Beschwerdeführer - wie die Strafvollstreckungskammer meint - einen zulässigen Antrag nach § 458 Abs. 2 StPO gestellt hat; denn die Maßnahmen der Vollstreckungsbehörde richteten sich nicht nach dem in § 458 Abs. 2 StPO aufgeführten § 454b Abs. 1 oder 2 StPO, sondern allein nach § 43 StrVollstr0, was grundsätzlich nur die Anfechtbarkeit nach § 23 EGGVG eröffnet (vgl. BGH NStZ 1991, 205). - OLG München, 02.11.1999 - 2 Ws 1168/99
Reihenfolge der Strafvollstreckung bei möglicher Zurückstellung)
Auszug aus KG, 30.07.2002 - 5 Ws 236/02
Zwecks Herstellung eines einheitlichen Zeitpunktes, zu dem über die Strafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB entschieden werden kann, müssen zunächst gemäß § 454b Abs. 3 StPO zwei Drittel aller Strafen verbüßt sein, bevor die Vollstreckungsreihenfolge aufgrund, einer Verwaltungsvorschrift verändert werden kann (vgl. OLG München NStZ 2000, 223). - OLG Frankfurt, 07.04.2000 - VAs 11/00
Auszug aus KG, 30.07.2002 - 5 Ws 236/02
Zwar steht der Vollstreckungsbehörde bei der Anwendung dieser Vorschrift ein Ermessen zu, bei dem sie auch die Erfolgsaussichten eines solchen Antrages in ihre Überlegungen einbeziehen darf (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 282;… Wolf, § 43 StrVollstrO Rdn. 26). - KG, 29.12.1999 - 5 Ws 711/99
Auszug aus KG, 30.07.2002 - 5 Ws 236/02
Für die Auffassung, der Beschwerdeführer sei einer Therapie nach § 35 BtMG nicht bedürftig, spricht zwar der Umstand, dass seine Unterbringung nach § 64 StGB aus diesem Grunde aufgehoben worden war (vgl. den Beschwerdeführer betreffende - Beschlüsse des Senats vom 29. Dezember 1999 - 5 Ws 711/99 - und 1. Dezember 1998 - 5 Ws 640/98 -). - KG, 11.12.2001 - 1422/01
Auszug aus KG, 30.07.2002 - 5 Ws 236/02
Da die Folgen einer zum Nachteil des Verurteilten unrichtigen Unterbrechung nachträglich richtig zu stellen sind (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. Dezember 2001 - 5 Ws 725-728/01 - und 28. April 1994 - 5 Ws 97/94-), ist nach alledem die Vollstreckungsreihenfolge wie folgt herzustellen:.
- KG, 11.11.2010 - 2 Ws 504/10
Strafvollstreckung: Vorrang der Freiheitsstrafenvollstreckung vor …
Rn. 19 e) Die Richtigstellung jenes Versäumnisses der Vollstreckungsbehörde hat nach Auffassung des Senats so zu geschehen, daß rückwirkend die Unterbrechung der Strafvollstreckung zu diesem Zeitpunkt im Sinne einer "Umbuchung" und neuer Strafzeitberechnung angeordnet wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. September 2008 - 2 Ws 412-413/08 -, vom 19. November 2007 - 2 Ws 650/07 -, vom 30. Juli 2002 - 5 Ws 236/02 - und vom 11. Dezember 2001 - 5 Ws 725-728/01 - beide bei juris -). - OLG Stuttgart, 22.10.2008 - 4 Ws 202/08
Strafvollstreckung: Anspruch auf vollständige Verbüßung einer Strafe zur …
Der subsidiäre Rechtsbehelf nach §§ 21 StrVollstrO, 23 EGGVG ist nur dann gegeben, wenn Einwendungen des Verurteilten gegen die Vollstreckungsreihenfolge in keinem Zusammenhang mit der Unterbrechung der gesetzlich vorgesehenen Strafvollstreckung nach der Hälfte bzw. 2/3 der Strafe stehen (s. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 282; OLG Hamburg StV 1993, 256f.; OLG Karlsruhe StV 2003, 287; KG, Beschluss vom 30.07.2002 - 1 AR 492/02 - 5 Ws 236/02 -, zit. nach juris). - OLG Bamberg, 17.03.2014 - VAs 1/14
Ausschluss von § 35 BtMG bei nicht zurückstellungsfähiger unterbrochener …
Danach ist es nicht erlaubt, aus wichtigem Grund (§ 43 Abs. 4 StVollStrO) eine Strafe zu unterbrechen, wenn das Gesetz etwas anderes vorsieht (KG, Beschluss vom 30.07.2002 - 5 Ws 236/02 [juris]).
- KG, 04.11.2010 - 4 VAs 53/10
Strafvollstreckung: Änderung der Vollstreckungsreihenfolge mehrerer …
Danach ist bei Anschlussvollstreckung eine Unterbrechung der Vollstreckung einer Strafe zum dort benannten Zeitpunkt - unabhängig von der Zurückstellungsfähigkeit auch nur einer der Strafen - zwingend vorgeschrieben (vgl. OLG München NStZ 2000, 223; OLG Schleswig SchlHA 2002, 173; OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 28; KG, Beschlüsse vom 30. Juli 2002 - 5 Ws 236/02 - und vom 14. Januar 2009 - 2 Ws 1/09 -). - KG, 07.10.2008 - 1 VAs 40/08
Strafvollstreckung bei Betäubungsmittelabhängigen: Zurückstellung der …
Die Vollstreckung in dem Verfahren 93 Js 1897/05 mußte jedoch gemäß § 454b Abs. 2 Nr. 1 StPO mit Ablauf des 23. Dezember 2007 zum Halbstrafenzeitpunkt wieder unterbrochen werden, da die zeitlichen Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB vorlagen und die gesetzliche Regelung des § 454b StPO der Verwaltungsvorschrift des § 43 Abs. 4 StVollstrO vorgeht (vgl. KG, Beschluß vom 30. Juli 2002 - 5 Ws 236/02 -). - KG, 07.10.2008 - 1 Zs 1542/08
- BayObLG, 15.08.2024 - 203 VAs 283/24
Sachliche Zuständigkeit bei einem Antrag auf Änderung der …
Damit steht dem zu mehreren Freiheitsstrafen Verurteilten für sein Begehren, auch hinsichtlich eines Strafrestes, dessen Aussetzung widerrufen worden ist, im Ergebnis eine Vollstreckungsunterbrechung "zum Zweidrittel-Zeitpunkt" zu erreichen, gegen eine ablehnende Entscheidung der Vollstreckungsbehörde alleine der Rechtsweg gemäß § 23 EGGVG offen (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1990 - 2 ARs 570/90 -, juris; BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 5 AR (VS) 40/11 -, BGHSt 57, 155-15, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 5. Januar 2010 - 1 VAs 114/09 -, juris Rn. 11; KG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 2002 - 1 AR 492/02 - 5 Ws 236/02 -, juris Rn. 17; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 2 VAs 3/01 -, juris Rn. 4). - OLG Hamm, 04.11.2010 - 5 Ws 377/10
Vollstreckungsreihenfolge; Änderung, Zuständigkeit
Für dieses Begehren ist allein der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30. Juli 2002 in 1 AR 492/02 - 5 Ws 236/02; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.05.2001 in 2 VAs 3/01, StV 2003, 348; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juli 1998 in 2 Ws 304/98, NStZ 1999, 56).
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