Rechtsprechung
| KG, 12.04.2021 - 5 Ws 25/21 Vollz |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.12.2020 - 596 StVK 158/20
- KG, 12.04.2021 - 5 Ws 25/21 Voll
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (21)
- KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17
Neuregelung von Vollzugslockerungen und Ausführungen für Strafgefangene nach …
Auszug aus KG, 12.04.2021 - 5 Ws 25/21
Rn. 16 (1) Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass betreffend die Einweisung oder Verlegung eines Gefangenen in den offenen Vollzug sowie die gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Vollzugsbehörde die zu dem früher geltenden § 10 StVollzG entwickelten Grundsätze (dazu zusammenfassend Senat, Beschluss vom 1. September 2017 - 5 Ws 12/17 Vollz - m. zahlr. Nachw.) auf § 16 StVollzG Bln zu übertragen und anzuwenden sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. November 2018 - 5 Ws 193/18 Vollz -, vom 12. September 2017 - 5 Ws 177/17 Vollz - und vom 22. Dezember 2016 - 5 Ws 171/16 Vollz -).Rn. 45 Der Senat hat bereits entschieden, dass die zu dem bisher geltenden § 11 StVollzG entwickelten Grundsätze auf den nunmehr maßgeblichen § 42 Abs. 1 und Abs. 2 StVollzG Bln zu übertragen und anzuwenden sind (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. Juli 2019, a. a. O., und vom 1. September 2017, a. a. O.).
Welche Anforderungen an den Grad der Wahrscheinlichkeit, dass der Missbrauch eintritt, zu stellen sind, kann nur anhand einer Gesamtbetrachtung der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Freiheitsgrundrechts des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, des Resozialisierungsgrundsatzes und der strafrechtlichen und strafvollzugsrechtlichen Regelungen einerseits sowie des von der Bedeutung des im Falle eines Rückfalls bedrohten Rechtsguts abhängigen Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit andererseits beantwortet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 2017, a. a. O.).
Anders als bei den Missbrauchsgefahren im Sinne von § 16 Abs. 2 StVollzG Bln, die die Eignung für den offenen Vollzug ausschließen, sind bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 StVollzG Bln die spezifischen Gegebenheiten der Vollzugslockerungen aus dem geschlossenen Vollzug zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 2017, a. a. O.).
- KG, 06.02.2006 - 5 Ws 573/05
Strafvollzug: Anforderungen an die inhaltliche Begründung eines Vollzugsplans …
Auszug aus KG, 12.04.2021 - 5 Ws 25/21
Ungeachtet der Frage, ob die letztgenannte Erwägung bereits dem Vollzugsplan zugrunde lag und ob sie deshalb im gerichtlichen Verfahren überhaupt Berücksichtigung finden könnte (vgl. dazu etwa KG, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 5 Ws 573/05 Vollz -, juris Rn. 24 f.), übergeht der Einwand, dass der Sachverständige wie auch die Anstaltspsychologin der Diagnose jeweils maßgebliche Bedeutung für die prognostische Einschätzung beigemessen hatten, so dass eine hiervon abweichende Bewertung im Vollzugsplan ebenfalls näherer Begründung bedurft hätte.Tragen die mitgeteilten Gründe die Entscheidung nicht oder ist diese unplausibel oder unschlüssig, so kann sie keinen Bestand haben (vgl. KG, Beschluss vom 6. Februar 2006, a. a. O., Rn. 23).
- KG, 12.09.2017 - 5 Ws 177/17
Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen: Anwendung der …
Auszug aus KG, 12.04.2021 - 5 Ws 25/21
Rn. 16 (1) Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass betreffend die Einweisung oder Verlegung eines Gefangenen in den offenen Vollzug sowie die gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Vollzugsbehörde die zu dem früher geltenden § 10 StVollzG entwickelten Grundsätze (dazu zusammenfassend Senat, Beschluss vom 1. September 2017 - 5 Ws 12/17 Vollz - m. zahlr. Nachw.) auf § 16 StVollzG Bln zu übertragen und anzuwenden sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. November 2018 - 5 Ws 193/18 Vollz -, vom 12. September 2017 - 5 Ws 177/17 Vollz - und vom 22. Dezember 2016 - 5 Ws 171/16 Vollz -).Maßgeblicher Ansatzpunkt für die Beurteilung nach § 16 Abs. 2 StVollzG Bln ist demgegenüber, ob sich gerade die Vollzugsform des offenen Vollzuges voraussichtlich ungünstig auf das (Legal-)Verhalten oder die Entwicklung des Gefangenen auswirken wird (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. November 2018, a. a. O., und vom 12. September 2017, a. a. O.).
- KG, 28.04.2000 - 5 Ws 754/99
Verlegung eines Gefangenen in eine sozialtherapeutische Anstalt zur …
Auszug aus KG, 12.04.2021 - 5 Ws 25/21
Umgekehrt ist die Behandlung in einer sozialtherapeutischen Anstalt dann nicht im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 StVollzG angezeigt, wenn der Gefangene der Behandlung nicht bedarf, weil er nach seiner Persönlichkeit oder angesichts der Art seiner Delinquenz eine Therapie überhaupt nicht benötigt oder weil zu erwarten ist, dass Behandlungsmaßnahmen im Rahmen des Normalvollzuges bei ihm keine schlechteren Erfolge als eine Sozialtherapie erzielen (vgl. KG, Beschluss vom 28. April 2000 - 5 Ws 754/99 Vollz -, juris Rn. 14 f.).Rn. 51 1. Die Entscheidung über die Kosten und Auslagen folgt aus § 121 Abs. 4 StVollzG in Verbindung mit § 473 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StPO (vgl. KG, Beschluss vom 28. April 2000, a. a. O., Rn. 24).
- OLG Celle, 20.04.2007 - 1 Ws 91/07
Anspruch eines Strafgefangenen auf Verlegung in eine sozialtherapeutische …
Auszug aus KG, 12.04.2021 - 5 Ws 25/21
Angezeigt im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 StVollzG ist eine Behandlung dann, wenn bei dem Gefangenen eine Behandlungswilligkeit, -bedürftigkeit und -fähigkeit besteht (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20. April 2007 - 1 Ws 91/07 (StrVollz) -, juris Rn. 8; OLG Hamm…, Beschluss vom 3. Juli 2007 - 1 Vollz (Ws) 387/07 -, juris Rn. 8; KG…, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 2 Ws 428/13 Vollz -, juris Rn. 20 ;… Arloth/Krä, a. a. O., § 9 StVollzG Rn. 11;… Callies/Müller-Dietz, a. a. O., § 9 Rn. 12).Dem liegt zugrunde, dass es hierbei um die Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe durch prognostische Einschätzungen geht, wobei für die sachgerechte Ermittlung der Grundlage der Prognoseentscheidung die Sachnähe und das Erfahrungswissen der Vollzugsbehörden unentbehrlich sind (ebenso zu § 9 Abs. 1 StVollzG OLG Celle, Beschluss vom 20. April 2007, a. a. O., Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juli 2007, a. a. O., Rn. 8).
- OLG Hamm, 03.07.2007 - 1 Vollz (Ws) 387/07
legung; Entscheidung; Überprüfbarkeit
Auszug aus KG, 12.04.2021 - 5 Ws 25/21
Angezeigt im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 StVollzG ist eine Behandlung dann, wenn bei dem Gefangenen eine Behandlungswilligkeit, -bedürftigkeit und -fähigkeit besteht (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 20. April 2007 - 1 Ws 91/07 (StrVollz) -, juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juli 2007 - 1 Vollz (Ws) 387/07 -, juris Rn. 8; KG…, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 2 Ws 428/13 Vollz -, juris Rn. 20 ;… Arloth/Krä, a. a. O., § 9 StVollzG Rn. 11;… Callies/Müller-Dietz, a. a. O., § 9 Rn. 12).Dem liegt zugrunde, dass es hierbei um die Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe durch prognostische Einschätzungen geht, wobei für die sachgerechte Ermittlung der Grundlage der Prognoseentscheidung die Sachnähe und das Erfahrungswissen der Vollzugsbehörden unentbehrlich sind (ebenso zu § 9 Abs. 1 StVollzG OLG Celle…, Beschluss vom 20. April 2007, a. a. O., Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juli 2007, a. a. O., Rn. 8).
- BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19
Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger …
Auszug aus KG, 12.04.2021 - 5 Ws 25/21
Rechtfertigte eine - zumal bei dem Gefangenen überhaupt nicht feststehende (vgl. dazu unten (2)) - dauerhafte Störung der Sexualpräferenz auch nach Jahren den Verdacht einer Begehung von Sexualstraftaten, so wären die Betroffenen über lange Zeiträume hinweg ohne Hinzutreten weiterer Verdachtsmomente Eingriffen in ihre Rechte ausgesetzt, was unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nicht hinnehmbar wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 -, juris Rn. 34, zur unzureichenden Begründung eines bloßen Anfangsverdachts i. S. d. § 102 StPO für Straftaten nach den §§ 184b, 184c StGB allein aufgrund einer sexuellen Präferenzstörung). - BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug …
Auszug aus KG, 12.04.2021 - 5 Ws 25/21
Der Vollzugs- und Eingliederungsplan muss deshalb eine dem Recht auf effektiven Rechtsschutz genügende gerichtliche Kontrolle daraufhin ermöglichen, ob die Rechtsvorschriften für das Aufstellungsverfahren beachtet wurden und ob das inhaltliche Gestaltungsermessen der Behörde rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. September 2006 - 2 BvR 2132/05 -, juris Rn. 19;… Morgenstern/Wischka in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, a. a. O., 2. Kapitel, Rn. 9, 42, m. w. Nachw.). - BVerfG, 05.02.2014 - 2 BvR 953/12
Weitere teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …
Auszug aus KG, 12.04.2021 - 5 Ws 25/21
Rn. 52 2. Angesichts der für den Gefangenen günstigen Kosten- und Auslagenentscheidung ist eine Entscheidung über seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren und auf Beiordnung seines Bevollmächtigten, Rechtsanwalt S., nicht mehr veranlasst (vgl. Senat…, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 5 Ws 149/18 Vollz -, juris Rn. 48 , m. w. Nachw.; ebenso für das Verfassungsbeschwerdeverfahren BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 2 BvR 953/12 -, juris Rn. 19, m. w. Nachw.). - BGH, 08.09.2020 - 6 StR 247/20
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; …
Auszug aus KG, 12.04.2021 - 5 Ws 25/21
Insoweit ist zu beachten, dass eine länger währende Straffreiheit ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Taten darstellt, das bei der Gefährlichkeitsprognose in die Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten einzustellen ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. September 2020 - 6 StR 247/20 -, juris Rn. 17). - KG, 06.06.2019 - 5 Ws 65/19
Überschreitung der Regelfrist zur Fortschreibug des Vollzugs- und …
- KG, 31.01.2019 - 5 Ws 149/18
Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im …
- BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen; rechtliches Gehör); …
- BGH, 03.12.2002 - 4 StR 416/02
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung verjährter Straftaten mit …
- KG, 16.02.2015 - 2 Ws 11/15
Strafvollzug: Beteiligung der Vollzugskonferenz an der Aufstellung des …
- KG, 01.10.2019 - 5 Ws 168/19
Haftraumrevision: Zulässiger Umfang und Modalitäten der Durchsuchung der …
- OLG Frankfurt, 11.06.2001 - 3 Ws 452/01
Geschlossener Vollzug; Rückverlegung; Strafgefangener; Gutachten; Fachpsychologe; …
- KG, 09.10.2013 - 2 Ws 428/13
Rückverlegung aus der Sozialtherapeutischen Anstalt nach § 9 Abs. 1 Satz 2 …
- KG, 22.12.2016 - 5 Ws 171/16
Voraussetzungen der Unterbringung im offenen oder geschlossenen Vollzug nach der …
- OLG Brandenburg, 23.11.2009 - 1 Ws (Vollz) 197/09
- KG, 17.09.1992 - 5 Ws 240/92
- KG, 31.03.2022 - 5 Ws 262/21
Unterbringung im offenen oder geschlossenen Vollzug
Insoweit gelten die zu § 10 Abs. 2 Satz 2 StVollzG entwickelten Maßstäbe für die Auslegung und Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 2 StVollzG Bln entsprechend fort (vgl. Senat, Beschluss vom 12. April 2021 - 5 Ws 25/21 Vollz -).Die Frage der Notwendigkeit einer Behandlungsmaßnahme ist gerichtlich vollständig überprüfbar; ein Beurteilungsspielraum steht der Vollzugsbehörde insoweit nicht zu (vgl. Senat, Beschluss vom 12. April 2021, a a.O. m.w.N.).
Umgekehrt ist die Behandlung in einer sozialtherapeutischen Anstalt dann nicht (im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 StVollzG Bln beziehungsweise § 9 Abs. 1 Satz 1 StVollzG) angezeigt, wenn der Gefangene der Behandlung nicht bedarf, weil er nach seiner Persönlichkeit oder angesichts der Art seiner Delinquenz eine Therapie überhaupt nicht benötigt oder weil zu erwarten ist, dass Behandlungsmaßnahmen im Rahmen des Normalvollzuges bei ihm keine schlechteren Erfolge als eine Sozialtherapie erzielen (vgl. KG…, Beschluss vom 28. April 2000 - 5 Ws 754/99 -, juris Rn. 14 f.; Senat, Beschluss vom 12. April 2021, a.a.O.).
- KG, 07.06.2021 - 5 Ws 230/20
Beendigung der Unterbringung in der Sozialtherapeutischen Anstalt
Rn. 21 Ob der Behandlungszweck nicht erreicht werden kann, ist in einer Prognose festzustellen, für die der Justizvollzugsanstalt - ebenso wie bei der Unterbringungsentscheidung nach § 18 Abs. 2 StVollzG Bln bezüglich des "Angezeigtseins" (vgl. dazu z. B. Senat, Beschluss vom 12. April 2021 - 5 Ws 25/21 Vollz -) - ein gerichtlich nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht (…vgl. KG, Beschlüsse vom 31. März 2016, a. a. O., und 9. Oktober 2013, a. a. O., juris Rdnr. 20;… Arloth/Krä, a. a. O., § 9 StVollzG Rdnrn. 9, 15).Ebenso wie hinsichtlich der Therapiefähigkeit (dazu vgl. Abgeordnetenhaus von Berlin Drs. 17/2442 zu § 18 Abs. 2 StVollzG Bln; Senat, Beschluss vom 12. April 2021 - 5 Ws 25/21 Vollz - m. w. Nachw.) darf die Justizvollzugsanstalt bei der Ausfüllung des Begriffs der Therapieunfähigkeit keinen zu engen Maßstab anlegen.
- KG, 30.06.2021 - 5 Ws 66/21
Anforderungen an die Zwangsbehandlung nach § 57 PsychKG BE und deren gerichtliche …
Rn. 13 Zur Fortbildung des Rechts ist eine Rechtsbeschwerde zulässig, wenn der Einzelfall Anlass gibt, Leitsätze für die Auslegung gesetzlicher Vorschriften des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (ständ. Rspr., vgl. z. B. Senat, Beschlüsse vom 12. April 2021 - 5 Ws 25/21 Vollz - und 1. Oktober 2019 - 5 Ws 168/19 Vollz -, juris Rdnr. 25 m. w. Nachw.). - KG, 19.01.2022 - 5 Ws 269/21
Anforderungen an die Gewährung von Ausführungen und Lockerungen
Die zitierte Aussage bezieht sich ersichtlich nur auf die Frage der Behandlungsprognose im Sinne der Erfolgsaussichten einer Therapie in der sozialtherapeutischen Anstalt, welche für die Entscheidung von Bedeutung ist, ob Unterbringung in der sozialtherapeutischen Anstalt im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 StVollzG Bln "angezeigt" ist (grundlegend dazu Senat, Beschluss vom 12. April 2021 - 5 Ws 25/21 Vollz -).
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