Rechtsprechung
| KG, 21.02.2022 - 5 Ws 266/21 - 121 AR 257/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 67d Abs 5 S 1 StGB, § 67e Abs 1 S 1 StGB
Erledigungserklärung bei langandauernder Unterbringung und Schwerkriminalität - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verhältnismäßigkeit der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach einer Dauer von 1 Jahr und 8 Monaten Rechtsfolgen einer Überschreitung der Überprüfungsfrist
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.10.2021 - 599 StVK 142/21
- KG, 21.02.2022 - 5 Ws 266/21 - 121 AR 257/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04
Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung
Auszug aus KG, 21.02.2022 - 5 Ws 266/21
Lediglich ergänzend bemerkt der Senat, dass die Überschreitung der Überprüfungsfrist um einige Monate selbst in Fällen eines Grundrechtsverstoßes nicht dazu führen würde, dass der Untergebrachte deshalb freizulassen wäre, wenn der sachliche Inhalt der angefochtenen Entscheidung dadurch - wie hier - nicht berührt wird (BVerfG NStZ-RR 2005, 92 [94]; Senat, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 5 Ws 22/14 -). - BVerfG, 03.07.2017 - 2 BvR 1549/16
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Nichteinhaltung der …
Auszug aus KG, 21.02.2022 - 5 Ws 266/21
Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 2 BvR 1549/16 -, juris Rn. 21; ebenso für die Sicherungsverwahrung BVerfG…, Beschluss vom 13. August 2018 - 2 BvR 2071/16 -, juris Rn. 20; Senat…, Beschluss vom 28. August 2019 - 5 Ws 150/19 -, juris Rn. 11 ). - BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 2071/16
Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der …
Auszug aus KG, 21.02.2022 - 5 Ws 266/21
Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 2 BvR 1549/16 -, juris Rn. 21; ebenso für die Sicherungsverwahrung BVerfG, Beschluss vom 13. August 2018 - 2 BvR 2071/16 -, juris Rn. 20; Senat…, Beschluss vom 28. August 2019 - 5 Ws 150/19 -, juris Rn. 11 ). - KG, 22.10.2015 - 5 Ws 121/15
Maßregelvollstreckung: Fortdauer einer langfristigen Unterbringung in einem …
Auszug aus KG, 21.02.2022 - 5 Ws 266/21
Rn. 3 a) Eine Erledigterklärung wegen Unverhältnismäßigkeit der weiteren Maßregelvollstreckung nach § 67d Abs. 6 Satz 1 2. Alt. StGB ist - im Unterschied zu einer aus Verhältnismäßigkeitsgründen gebotenen Aussetzung zur Bewährung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB - (erst) dann angezeigt, wenn eine Fortsetzung der Vollstreckung wegen Unverhältnismäßigkeit selbst bei einem Rückfall des Untergebrachten nicht mehr in Betracht käme, die mit der Aussetzung verbundene Widerrufsoption dementsprechend obsolet ist (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 5 Ws 121/15 -, juris Rn. 39 m.w.N.;… Rissing-van Saan/Peglau, in Leipziger Kommentar, StGB 12. Aufl., § 67d StGB Rdn. 55;… Veh, in MK-StGB 4. Aufl., § 67d Rdn. 31;… Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., § 67d Rdn. 6). - KG, 28.08.2019 - 5 Ws 150/19
Bedeutung der Frist für die Überprüfung der Unterbringung
Auszug aus KG, 21.02.2022 - 5 Ws 266/21
Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 2 BvR 1549/16 -, juris Rn. 21; ebenso für die Sicherungsverwahrung BVerfG…, Beschluss vom 13. August 2018 - 2 BvR 2071/16 -, juris Rn. 20; Senat, Beschluss vom 28. August 2019 - 5 Ws 150/19 -, juris Rn. 11 ).
- KG, 22.06.2023 - 5 Ws 119/23
Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollzugs der Organisationshaft
Der Versuch, das Erfordernis einer Einzelfallabwägung mit dem Verweis auf das Verfahren nach § 67e StGB zu begründen (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 28. Oktober 2021, a. a. O.; Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 29. November 2022, a. a. O., juris Rn. 23), zu dem sowohl für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung als auch der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anerkannt ist, dass nicht jede grundrechtswidrige Verfahrensverzögerung auch notwendigerweise zur Entlassung des Verurteilten führt (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Februar 2022 - 5 Ws 266/21 -, juris Rn. 7 , m. w. Nachw.;… Veh in: MüKo-StGB, 4. Aufl., § 67e Rn. 9, m. w. Nachw.), kann schon deshalb nicht überzeugen, weil in diesen Fällen eine bei der zu treffenden Fortdauerentscheidung über die bereits begonnene Maßregelvollstreckung vorzunehmende Verhältnismäßigkeitsprüfung mit Blick auf die Regelungen des § 67d Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 6 StGB - anders als in den Fällen der gesetzesfremden "Organisationshaft" - (ausdrücklich) im Gesetz angelegt ist (…vgl. hierzu auch Veh, a. a. O., § 67d Rn. 20, m. w. Nachw.) und die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung anerkanntermaßen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Freiheitsgrundrechts dienen (…vgl. Senat, a. a. O., juris Rn. 6, m. w. Nachw.).
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