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| KG, 05.06.2001 - 5 Ws 282/01, 1 AR 616/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- KG, 31.08.2005 - 5 Ws 389/05
Führungsaufsicht: Automatischer Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs 1 S …
Unterbleibt die Entscheidung versehentlich so kann sie später nachgeholt werden (…vgl. OLG Düsseldorf aaO; KG, Beschlüsse vom 5. Juni 2001 - 5 Ws 282/01 - 17. August 1999 - 5 Ws 398/99 - 21. Dezember 1998 - 5 Ws 677/98 - und 24. Januar 1995 - 5 Ws 19/95 - Stree aaO). - KG, 02.09.2015 - 2 Ws 198/15
Verhältnis von § 68b Abs. 1 Nr. 4 StGB zu § 70 StGB
Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 283 Ls; KG, Beschlüsse vom 29. August 2005 - 5 Ws 435/05 - und 5. Juni 2001 - 5 Ws 282/01-, st. Rspr.) anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. KG NStZ-RR 2005, 42 sowie Beschluss vom 1. September 2008 - 2 Ws 423/08 -). - KG, 22.06.2015 - 2 Ws 136/15
Führungsaufsicht; Verbot, ein KFZ zu führen
Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 283 Ls; KG, Beschlüsse vom 29. August 2005 - 5 Ws 435/05 - und 5. Juni 2001 - 5 Ws 282/01- st. Rspr. anerkannt, dass die durch § 68f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (vgl. KG NStZ-RR 2005, 42 sowie Beschluss vom 1. September 2008 - 2 Ws 423/08 -). - KG, 10.08.2016 - 5 Ws 105/16
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im …
Anders als in Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz ist im Vollstreckungsverfahren die Gewährung von Prozesskostenhilfe gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. OLG Koblenz AGS 2000, 31; KG, Beschluss vom 5. Juni 2001 - 5 Ws 282/01 - juris Rdn. 9).
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