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   KG, 02.08.2000 - 5 Ws 437/00, 1 AR 674/00   

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https://dejure.org/2000,60278
KG, 02.08.2000 - 5 Ws 437/00, 1 AR 674/00 (https://dejure.org/2000,60278)
KG, Entscheidung vom 02.08.2000 - 5 Ws 437/00, 1 AR 674/00 (https://dejure.org/2000,60278)
KG, Entscheidung vom 02. August 2000 - 5 Ws 437/00, 1 AR 674/00 (https://dejure.org/2000,60278)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 20.03.2008 - 10 BV 07.1856

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Wiederholungsgefahr; …

    Zwar gehen die Straf- und Verwaltungsgerichte davon aus, dass die erstmalige Verbüßung einer Haftstrafe insbesondere als erste massive Einwirkung auf einen jungen Menschen, unter Umständen seine Reifung fördern und die Gefahr eines neuen Straffälligwerdens mindern kann (vgl. BVerwG vom 14.2.1984 NJW 1984, 1315; Kammergericht Berlin vom 2.8.2000, 1 AR 674/00, juris RdNr. 5).

    Dieser Erfahrungssatz greift jedoch nicht ein, wenn - wie hier - besondere Umstände wie die mangelnde therapeutische Aufarbeitung eines Alkohol- und Persönlichkeitsproblems einer positiven Prognose entgegenstehen (vgl. Kammergericht Berlin vom 2.8.2000, 1 AR 674/00, juris RdNr. 5; Beschluss vom 29.10.2001, 1 AR 1276/01, juris RdNr. 5 ff.).

  • OLG Zweibrücken, 31.08.2021 - 1 Ws 171/21

    Reststrafenaussetzung bei ungünstiger Legalprognose wegen Verharmlosung der …

    Die kritische Probe in Freiheit kann deshalb nur gewagt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte es überwiegend wahrscheinlich machen, dass der Verurteilte sie besteht (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 02.08.2000 - 1 AR 674/00 - 5 Ws 437/00 -, juris, Rn. 4 m.w.N.).

    Rn. 8 Dieser strenge Maßstab ist auch für ein sozial eingeordnet lebenden, bisher unbestraften Verurteilten, der zum ersten Mal eine Freiheitsstrafe verbüßt, zu berücksichtigen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 02.08.2000 - 1 AR 674/00 - 5 Ws 437/00 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04

    Strafrestaussetzung: Anforderungen an die Kriminalprognose bei Sexualdelikten …

    Auch muss er Tatsachen schaffen, die für eine Behebung dieser Defizite sprechen und die es wahrscheinlich machen, dass er künftigen Tatanreizen zu widerstehen vermag (vgl. KG Beschlüsse vom 06.08.2001, 5 Ws 741/00, und 02.08.2000, 5 Ws 437/00; OLG Oldenburg Beschluss vom 30.09.1998, 1 Ws 421/98).
  • VG München, 27.07.2009 - M 25 K 08.1838

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt; zwingende Gründe der öffentlichen …

    Solange jedoch die Ursachen, die zur Begehung der Tat geführt haben, nicht behoben sind, besteht Wiederholungsgefahr (vgl. zu § 57 StGB KG Berlin, B. v. 22. Juni 2000 - 1 AR 547/00 5 Ws 370/00 - Rz 3 u. B. v. 2. August 2000 - 1 AR 674/00 - Rz 5).

    Zwar gehen die Straf- und Verwaltungsgerichte davon aus, dass die erstmalige Verbüßung einer Haftstrafe insbesondere als erste massive Einwirkung auf einen jungen Menschen, unter Umständen seine Reifung fördern und die Gefahr eines neuen Straffälligwerdens mindern kann (vgl. BayVGH, U. v. 20.3.2008 - 10 BV 07.1856 - Rz 23 m.w.N.) Dieser Erfahrungssatz greift jedoch nicht ein, wenn wie hier besondere Umstände wie die mangelnde therapeutische Aufarbeitung eines Alkohol- bzw. Persönlichkeitsproblems einer positiven Prognose entgegenstehen (vgl. KG Berlin, B. v. 2. August 2000 - 1 AR 674/00 - Rz 5 u. B. v. 22. Juni 2000 - 1 AR 547/00 5 Ws 370/00 - Rz 3 f.).

  • OLG Hamm, 22.12.2011 - 23 W 3/11

    Begriff der psychischen Störung i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG

    Schweigt ein Straftäter und kann somit keine ausreichende Gefährlichkeitsprognose gestellt werden, gehen entsprechende Unsicherheiten zu Lasten des Verurteilten, wenn das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit im Hinblick auf den Rang des bedrohten Rechtsgutes besonders hoch ist (KG Berlin, 02.08.2000 zu AZ: 5 Ws 437/2000; OLG Hamm 16.08.2007 zu AZ: 3 Ws 385/07; Thüringer Oberlandesgericht 03.07.2008 zu AZ: 1 Ws 231/08; OLG Karlsruhe 26.07.2004 in NStZ-RR 2005, 172; BGH 25.04.2003 zu STB 4/03 und 1 AR 266/03).
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