Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 26.08.2024 - 5 Ws 489-490/24, 5 Ws 489/24, 5 Ws 490/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
KCanG, Auswertung des Messenger-Dienstes EncroChat, Katalogtat
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 479 Abs 2 S 1 StPO, § 161 Abs 3 S 1 StPO, § 100a Abs 1 StPO, § 100a Abs 2 StPO, § 100b StPO
Verwertbarkeit von Daten eines Kryptierdienstes weitgehend anerkannt
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
KCanG: Verwertung "alter" Überwachungsdaten
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
ANOM oder: wie der Rechtsstaat Unrecht produzieren kann
Verfahrensgang
- LG Mainz, 23.07.2024 - 5 KLs 51 Js 560/24
- OLG Koblenz, 26.08.2024 - 5 Ws 489-490/24, 5 Ws 489/24, 5 Ws 490/24
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (26)
- BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21
EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar
Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2024 - 5 Ws 489/24
Die Rechtsprechung des BGH aus der sog. ...[L] Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 02.03.2022 - 5 StR 457/21, juris) steht dem nicht entgegen (siehe nachfolgend d)).Vielmehr richtet sich die Frage der Verwertbarkeit der Beweise ausschließlich nach dem nationalen Recht des um Rechtshilfe ersuchenden Staates, soweit der um Rechtshilfe ersuchte Staat die unbeschränkte Verwendung der von ihm erhobenen und übermittelten Beweisergebnisse gestattet hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21.11.2012 - 1 StR 310/12, BGHSt 58, 32 Rn. 21 m.w.N.; vom 09.04.2014 - 1 StR 39/14, NStZ 2014, 608; vom 02.03.2022, a.a.O.), was vorliegend durch Frankreich für ...[B] bzw. die USA für ...[A] erfolgt ist (Bl. 80, 89 SB "Rechtshilfe Frankreich"; Bd. I, Bl. 56 d.A.).
Rn. 27 Hinsichtlich der Daten des Kryptierdienstes …[L] ist bereits höchstrichterlich entschieden, dass ein Beweisverwertungsverbot aus den oben aufgeführten europarechtlichen Gründen nicht vorlag (vgl. BGH, Beschluss vom 02.03.2022 a.a.O., Rn. 32 - 60).
Die Rechtsprechung des BGH aus der sog. ...[L]-Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 02.03.2022 - 5 StR 457/21, juris) steht dem nicht entgegen.
Da jedoch - anders als bei im Inland erfolgter Beweissicherung oder im Wege der Rechtshilfe ersuchten Ermittlungsmaßnahmen - nicht schon bei deren Anordnung eine verfassungskonforme Limitierung, beispielsweise durch Beschränkung auf besonders schwere Straftaten im Rahmen von sog. Straftatenkatalogen, erfolgen kann, sind die möglichen Unterschiede der Eingriffsvoraussetzungen nach der StPO und ausländischer Rechtsordnungen auf der Ebene der Beweisverwendung zu kompensieren, da in der Verwendung von in einem anderen Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten ein eigenständiger Grundrechtseingriff liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 02.03.2022, a.a.O.).
Rn. 39 bb) Ausgehend hiervon hat der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung zur Verwertbarkeit von Daten des Kryptierdienstes ...[L] (Beschluss vom 02.03.2022, a.a.O.) wie folgt ausgeführt:.
Rn. 52 Zu sehen ist darüber hinaus, dass der BGH im konkret entschiedenen Fall (Beschluss vom 02.03.2022, a.a.O.) auch gerade keine Differenzierung vornehmen musste, da selbst bei Anlegung des höchsten Schutzniveaus von § 100e Abs. 6 StPO eine Verwertbarkeit der Daten gegeben war.
- BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12
Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2024 - 5 Ws 489/24
Vielmehr richtet sich die Frage der Verwertbarkeit der Beweise ausschließlich nach dem nationalen Recht des um Rechtshilfe ersuchenden Staates, soweit der um Rechtshilfe ersuchte Staat die unbeschränkte Verwendung der von ihm erhobenen und übermittelten Beweisergebnisse gestattet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21.11.2012 - 1 StR 310/12, BGHSt 58, 32 Rn. 21 m.w.N.; vom 09.04.2014 - 1 StR 39/14, NStZ 2014, 608;… vom 02.03.2022, a.a.O.), was vorliegend durch Frankreich für ...[B] bzw. die USA für ...[A] erfolgt ist (Bl. 80, 89 SB "Rechtshilfe Frankreich"; Bd. I, Bl. 56 d.A.).Rn. 43 Maßgeblicher Zeitpunkt für diese Prüfung ist die im Verwendungs- bzw. Verwertungszeitpunkt geltende Rechtslage, denn bei sich im Verlaufe eines anhängigen Strafverfahrens ändernden strafprozessualen Vorschriften ist die neue Rechtslage maßgebend (vgl. BGH, Beschluss vom 21.11.2012, a.a.O.).
Rn. 55 Voraussetzung dieser Zweckumwidmung ist, dass die im Wege der Rechtshilfe erlangten Daten - bei einem hypothetischen Inlandssachverhalt - im Inland rechtmäßig hätten erhoben werden können (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09, juris Rn. 147; BGH, Beschluss vom 21.11.2012 - 1 StR 310/12, juris Rn. 44).
Die Vorschrift des § 479 Abs. 2 StPO ist auch bei grenzüberschreitendem Datenverkehr anwendbar (vgl. BGH, Beschluss vom 21.11.2012, a.a.O.).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2024 - 5 Ws 489/24
Rn. 38 aa) Verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die Verwertung der erlangten Informationen in der Hauptverhandlung ist § 261 StPO, unabhängig davon, ob diese zuvor im Inland oder auf sonstige Weise - etwa im Wege der Rechtshilfe - erlangt worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10, BVerfGE 130, 1 ff. Rn. 120, 137 ff. m.w.N.).Rn. 55 Voraussetzung dieser Zweckumwidmung ist, dass die im Wege der Rechtshilfe erlangten Daten - bei einem hypothetischen Inlandssachverhalt - im Inland rechtmäßig hätten erhoben werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09, juris Rn. 147; BGH…, Beschluss vom 21.11.2012 - 1 StR 310/12, juris Rn. 44).
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17
Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2024 - 5 Ws 489/24
Rn. 40 "Gerade wenn - wie vorliegend - besonders intensive Grundrechtseingriffe durch heimliche Ermittlungsmaßnahmen in Rede stehen (...), sind verfassungsrechtliche Schutzmechanismen für die Beweisverwertung indes unabdingbar (vgl. auch BVerfG, Urteil vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17, BVerfGE 154, 152 ff. Rn. 216 ff.).Rn. 41 Hierfür kann auf die in strafprozessualen Verwendungsbeschränkungen verkörperten Wertungen zurückgegriffen werden, mit denen der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei vergleichbar eingriffsintensiven Mitteln Rechnung trägt (vgl. auch BVerfG, Urteil vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17, BVerfGE 154, 152 ff. Rn. 216 ff.).
- BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig
Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2024 - 5 Ws 489/24
Als Verwertungszeitpunkte sind hier neben dem Stellen des Rechtshilfeersuchens (BGH, wie vor) ebenfalls die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens bzw. die Urteilsfällung relevant (vgl. BGH, Urteil vom 14.08.2009 - 3 StR 552/08, juris), zumal der durch die Erhebung der Daten erfolgte Grundrechtseingriff durch eine Verwertung im Urteil naturgemäß stärker perpetuiert wird als durch die vorgelagerte schlichte Übermittlung infolge eines Rechtshilfeersuchens. - BGH, 18.04.2024 - 1 StR 106/24
Konsumcannabisgesetz - BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2024 - 5 Ws 489/24
Die weiterhin, auch im Rahmen des § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG geltende nicht geringe Menge von 7, 5 Gramm THC (vgl. BGH, Beschluss vom 18.04.2024 - 1 StR 106/24, juris) ist jeweils um ein Vielfaches überschritten. - LG Mannheim, 12.04.2024 - 5 KLs 804 Js 28622/21
Verfahren aus dem Komplex Encro-Chat endet mit Freispruch
Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2024 - 5 Ws 489/24
Rn. 53 Konsequenz einer direkten und einzelfallunabhängigen Übertragung der BGH-Rechtsprechung auf sonstige Fallgestaltungen wäre im Übrigen auch, dass im Falle von nachträglich im Wege der Rechtshilfe erlangten Daten das höchste Schutzniveau des § 100e Abs. 6 StPO auch stets Maßstab für sämtliche, nachträglich im Wege der Rechtshilfe erhaltenen Daten sein müsste, was indes einer funktionsfähigen, nationalen und internationalen Strafverfolgung nicht gerecht würde (so Schubert, jurisPR-StrafR 8/2024 Anm. 3 zum Urteil des LG Mannheim vom 12.04.2024 - 5 KLs 804 Js 28622/21). - BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 1857/10
Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Vollstreckung restlicher …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2024 - 5 Ws 489/24
Rn. 38 aa) Verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die Verwertung der erlangten Informationen in der Hauptverhandlung ist § 261 StPO, unabhängig davon, ob diese zuvor im Inland oder auf sonstige Weise - etwa im Wege der Rechtshilfe - erlangt worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10, BVerfGE 130, 1 ff. Rn. 120, 137 ff. m.w.N.). - KG, 30.04.2024 - 5 Ws 67/24
Strafbarkeit des Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge nach …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2024 - 5 Ws 489/24
Rn. 46 cc) Insoweit haben zuletzt einige Obergerichte unter direkter Anwendung der in der zitierten ...[L]-Rechtsprechung des BGH aufgestellten Grundsätze die Zulässigkeit der Verwertung von Daten aus Kryptierdiensten beim Vorliegen von "nur" Vergehen, auch bei Verwirklichung besonders schwerer Fälle, nach dem KCanG verneint, da der seitens des BGH fruchtbar gemachte Schutzbereich von §§ 100e Abs. 6, 100b StPO insoweit mangels Vorliegens von Katalogtaten nicht (mehr) eröffnet sei (so OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.06.2024 - 1 Ws 175/24 für ...[B]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2024 - 3 Ws 221/24 für ...[B]; KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2024 - 5 Ws 67/24 für ...[L], jew. n. juris; OLG Köln, Beschluss vom 06.06.2024 - 2 Ws 251/24 (nicht veröffentlicht)). - BGH, 16.02.2023 - 4 StR 93/22
Revisionsbegründung (Beweisverwertungsverbot: Darlegungsanforderungen, EncroChat, …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2024 - 5 Ws 489/24
Rn. 51 Auch eine durch den BGH nach der ...[L]-Entscheidung verworfene Revision (vgl. BGH, Beschluss vom 16.02.2023 - 4 StR 93/22, juris), spricht für die dargelegte Auslegung. - OLG Karlsruhe, 24.07.2024 - 3 Ws 221/24
KCanG, Katalogtat, SkyECC-Daten, Verwertbarkeit der Daten, Maßgeblichkeit des …
- OLG Frankfurt, 13.06.2024 - 1 Ws 175/24
Zur Verwertbarkeit von SkyECC-Daten nach Inkrafttreten des KCanG
- OLG Köln, 06.06.2024 - 2 Ws 251/24
Verwertbarkeit von im Wege der Rechtshilfe übermittelten, ursprünglich bei einem …
- OLG Koblenz, 04.04.2011 - 1 Ws 183/11
Verhaftung: Erforderlichkeit der Anhörung bei wesentlicher Änderung eines …
- OLG Stuttgart, 14.07.2005 - 4 HEs 59/05
Untersuchungshaft: Sechsmonats-Prüfung bei nicht ordnungsgemäß verkündeter …
- OLG Jena, 27.06.2008 - 1 Ws 240/08
Haftbeschwerde
- BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht; …
- BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16
Revision des Nebenklägers (erstrebte Feststellung der besonderen Schwere der …
- OLG München, 19.10.2023 - 1 Ws 525/23
ANOM-Chatverlauf, Verwertbarkeit, Beweisverwertungsverbot
- OLG Frankfurt, 22.11.2021 - 1 HEs 427/21
Verwertbarkeit von im Ausland erhobener Beweise (Chatkommunikation)
- BGH, 26.03.2009 - StB 20/08
BGH eröffnet Hauptverfahren wegen Vorwurfs der Förderung des iranischen …
- OLG Karlsruhe, 04.01.2024 - 3 Ws 353/23
Beweisverwertung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit …
- OLG Saarbrücken, 30.12.2022 - 4 HEs 35/22
Verwertbarkeit von US-amerikanischen Ermittlungsbehörden gewonnener Erkenntnisse …
- BGH, 09.04.2014 - 1 StR 39/14
Verwertung der Abhörmaßnahmen eines anderen EU-Mitgliedstaates (Verwertungsverbot …
- OLG Stuttgart, 22.04.2024 - 4 Ws 123/24
KCanG, EncroChat, Verwertbarkeit der Daten, Katalogtat
- OLG Köln, 23.06.2023 - 2 Ws 304/23
Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht; EncroChat; ANOM; …
- BGH, 30.01.2025 - 5 StR 528/24
Verwertung von "EncroChat"-Daten bei Cannabis-Handel möglich
Rn. 18 In Fällen wie dem vorliegenden ergibt sich für von Frankreich an Deutschland übermittelte EncroChat-Daten (vgl. zum insoweit identischen Verfahrenssachverhalt BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, BGHSt 67, 29) kein Beweisverwertungsverbot daraus, dass zur Tatzeit nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG strafbare Taten des Handeltreibens mit Cannabisprodukten in nicht geringer Menge nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes zum 1. April 2024 lediglich nach § 34 Abs. 1 und 3 KCanG strafbar sind, diese Strafvorschrift aber nicht vom Katalog des § 100b Abs. 2 StPO erfasst wird (ebenso HansOLG, Beschluss vom 13. Mai 2024 - 1 Ws 32/24; KG, Beschluss vom 28. Oktober 2024 - 2 Ws 146/24; OLG Celle, Beschluss vom 9. Juli 2024 - 3 Ws 55/24; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Juni 2024 - 5 Ws 489-490/24; OLG Schleswig, Beschluss vom 9. Oktober 2024 - 1 Ws 171/24; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. September 2024 - 7 Ws 29/24; Schubert, DRiZ 2024, 230; ders., jurisPR-Strafrecht 8/2024 Anm. 3; ders. jurisPR-Strafrecht 23/2024 Anm. 1; gegen eine Verwertbarkeit KG, Beschluss vom 30. April 2024 - 5 Ws 67/24; OLG Köln, Beschlüsse vom 25. Oktober 2024 - 2 Ws 589/24; vom 6. Juni 2024 - 2 Ws 251/24; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2024 - 3 Ws 221/24; Oppermann, jurisPR-Strafrecht 22/2024 Anm. 3; Meyer-Mews, HRRS 2024, 191). - OLG Frankfurt, 01.04.2025 - 7 Ws 46/25
Verwertbarkeit von Chat-Inhalten aus Krypto-Kommunikationsdiensten SkyECC und …
Insoweit besteht auch nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes zum 1. April 2024 und den damit verbundenen Änderungen in der rechtlichen Bewertung der den Handel mit Cannabis betreffenden Taten kein Anlass für eine andere Beurteilung der Verwertbarkeit (wie hier OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2024 - 5 Ws 489-490/24; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. September 2004 - 7 Ws 29/24; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Oktober 2024 - 1 Ws 171/24 [zu Anom und SkyECC]; BGH, Urteil vom 30. Januar 2025 - 5 StR 528/24; OLG Celle, Beschluss vom 9. Juli 2024 - 3 Ws 55/24; KG Berlin, Beschluss vom 18. Oktober 2024 - 2 Ws 146/24 [zu EncroChat]; aA KG Berlin, Beschluss vom 30. April 2024 - 5 Ws 67/24; OLG Köln, Beschluss vom 6. Juni 2024 - 2 Ws 251/24; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Juni 2024 - 1 Ws 175/24 ).Vielmehr richtet sich die Frage der Verwertbarkeit der Beweise ausschließlich nach dem nationalen Recht des um Rechtshilfe ersuchenden Staates, soweit der um Rechtshilfe ersuchte Staat - wie vorliegend - die unbeschränkte Verwendung der von ihm erhobenen und übermittelten Beweisergebnisse gestattet hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. November 2012 - 1 StR 310/12, juris Rn. 21; Beschluss vom 09. April 2014 - 1 StR 39/14;… Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, juris Rn. 26;… Beschluss vom 9. Januar 2025 - 1 StR 54/24, Rn. 18; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2024 - 5 Ws 489-490/24, juris Rn. 24; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 23. September 2004 - 7 Ws 29/24, NStZ 2025, 113, 114 Rn. 8).
Insoweit schließt sich der Senat der ganz überwiegenden Rechtsprechung zur grundsätzlichen Verwertbarkeit von Daten des Kryptodienstes Anom (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Januar 2025 - 1 StR 54/24, Rn. 15 ff.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. November 2021 - 1 HEs 427/21; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30. Dezember 2022 - 4 HEs 35/22; OLG Köln, Beschluss vom 23. Juni 2023 - 2 Ws 304/23; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Januar 2024 - 3 Ws 353/23; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2024 - 5 Ws 489-490/24; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. September 2004 - 7 Ws 29/24) und des Kryptodienstes SkyECC (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 15. November 2021 - 2 HEs 24 - 30/21, juris Rn. 23 ff.; OLG Hamm…, Beschluss vom 10. Januar 2023 - III-5 Ws 341 - 344/22, juris Rn. 42; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2024 - 5 Ws 489-490/24; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. September 2004 - 7 Ws 29/24; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Oktober 2024 - 1 Ws 171/24) zur Aufklärung besonders schwerwiegender Straftaten an.
- OLG Stuttgart, 23.09.2024 - 7 Ws 29/24
Beschwerde wegen Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Verwertbarkeit von …
Im September 2020 wurden sie auf einen zusätzlichen, zwischenzeitlich bekannt gewordenen Server erweitert (zu den Daten der einzelnen Anordnungen siehe OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2024 - 5 Ws 489-490/24 - S. 12).Rn. 18 3. Der Senat geht in Übereinstimmung mit dem Beschluss des OLG Koblenz vom 26. August 2024 - 5 Ws 489-490/24 von einer Verwertbarkeit der genannten Kommunikationsinhalte aus.
- OLG Zweibrücken, 12.12.2024 - 1 Ws 141/24
Beweisverwertungsverbot für "Anom"- Chat Protokolle
Rn. 11 Demzufolge kann auch die fehlende Kenntnis von den Einzelheiten der Ermittlungsmaßnahme - hier der EU-Mitgliedsstaat, in welchem die Daten auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses originär erhoben und auf Grundlage eines Rechtshilfevertrags an die Behörden der Vereinigten Staaten übermittelt wurden - nicht grundsätzlich und einzelfallunabhängig zur Unverwertbarkeit der bereits erhobenen Beweismittel führen (siehe dazu: OLG Frankfurt a.M., Beschlüsse vom 21.11.2021 - 1 HEs 427/21 in NJW 2022, 710 und vom 14.02.2022 - 1 HEs 509-514/21 in BeckRS 2022, 5572; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.12.2022 - 4 HEs 35/22 in MMR 2023, 697; OLG Köln, Beschluss vom 23.06.2023 - 2 Ws 304/23 in BeckRS 2023, 45073; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2024 - 3 Ws 221/24 in BeckRS 2024, 18048; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.04.2024 - H 4 Ws 123/24 in BeckRS 2024, 15596; OLG Koblenz Beschluss v. 26.8.2024 - 5 Ws 489/24 in BeckRS 2024, 25270, die (bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen) von einer Verwertbarkeit der "ANOM"-Chatprotokolle ausgehen; a.A. OLG München, Beschluss vom 19.10.2023 - 1 Ws 525/23 in BeckRS 2023, 30017).Denn würde man einzelfallunabhängig stets bei der Erlangung von im Ausland bereits erhobenen Daten, das im Fall der Encro-Chat-Entscheidung des Bundesgerichtshofs herangezogene höchste Schutzniveau des § 100e Abs. 6 StPO anwenden (…so u.a. OLG Karlsruhe a.a.O, OLG Stuttgart a.a.O.), würde man den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zugunsten des Beschuldigten, aber auch zulasten der Strafverfolgung über Gebühr beanspruchen (vgl. dazu OLG Koblenz, Beschluss v. 26.8.2024 - 5 Ws 489/24 in BeckRS 2024, 25270, wonach auch Verwendungsschranken unterhalb des Schutzniveaus von § 100e Abs. 6 in Betracht zu ziehen sind;… im Ergebnis so auch OLG Frankfurt a.a.O.).
- KG, 18.10.2024 - 2 Ws 146/24
Verwertbarkeit von EncroChat-Daten als Beweismittel
Dies bedeutet allerdings nicht, dass Daten unterhalb dieses Schutzniveaus in keinem Fall verwertbar sind (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. September 2024 - 7 Ws 29/24 - OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2024 - 5 Ws 489-490/24 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 9. Juli 2024 - 3 Ws 55/24 -, juris). - OLG Köln, 25.10.2024 - 2 Ws 589/24
Verwertbarkeit der bei dem Krypto-Dienstanbieter EncroChat gesicherten und den …
Sie hat hierzu ausgeführt, das Landgericht habe sich in seinem Beschluss vom 24.07.2024 zwar über die Rechtsprechung des Senats hinweggesetzt; das Verfahren erfordere jedoch im Hinblick auf zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung weiterer Oberlandesgerichte (Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 26.08.2024, 5 Ws 489-490/24 und Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 09.07.2024, 3 Ws 55/24) eine erneute, geänderte Bewertung und Entscheidung zu der Verwertbarkeit von EncroChat-Daten bei Taten nach dem KCanG wie den hiesigen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".