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| KG, 01.09.1999 - 5 Ws 515/99, 1 AR 1235/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvQ 32/97
Verfassungsrechtliche Kontrolle der Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung
Auszug aus KG, 01.09.1999 - 5 Ws 515/99
Rechtsanwalt F. ist nicht beschwert; denn er hat keinen eigenen Anspruch darauf, als Verteidiger bestellt zu werden und als solcher auch in dem Verfahren verbleiben zu können (vgl. BVerfG,StV 1998, 356 mit Anm. Lüderssen; OLG Hamburg NJW 1998, 621; OLG Bamberg MDR 1990, 460;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl., § 143 StPO Rdn. 7 mit weiteren Nachw.). - OLG Hamburg, 17.11.1997 - 2 Ws 255/97
Auszug aus KG, 01.09.1999 - 5 Ws 515/99
Rechtsanwalt F. ist nicht beschwert; denn er hat keinen eigenen Anspruch darauf, als Verteidiger bestellt zu werden und als solcher auch in dem Verfahren verbleiben zu können (vgl. BVerfG,StV 1998, 356 mit Anm. Lüderssen; OLG Hamburg NJW 1998, 621; OLG Bamberg MDR 1990, 460;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl., § 143 StPO Rdn. 7 mit weiteren Nachw.).
- KG, 20.09.2013 - 4 Ws 122/13
Notwendigkeit der Verteidigung; Vertrauensschutz; zweiter Pflichtverteidiger
Durch die Aufhebung der Haftbefehle ist eine haftbedingte besondere Beschleunigung des Verfahrens nicht mehr erforderlich, so dass sich die der Anordnung zugrunde liegenden maßgeblichen Umstände geändert haben und das der Bestellung von Rechtsanwalt L. zugrunde liegende Sicherungsbedürfnis wieder entfallen ist (vgl. KG, Beschluss vom 1. September 1999 - 5 Ws 515/99). - OLG Köln, 01.03.2012 - 2 Ws 153/12 Rn. 10 Der Senat folgt mit seiner Entscheidung der Rechtsprechung des KG sowie des OLG Düsseldorf, die ebenfalls zutreffend davon ausgehen, dass die Bestellung von Sicherungsverteidigern zurückzunehmen ist, wenn mit Beendigung der Hauptverhandlung und Verkündung des Urteils das Sicherungsbedürfnis nicht mehr besteht ( vgl. KG Beschluss vom 1.9.99 - 5 Ws 515/99 - und vom 13.6.01 - 3 Ws 312/01-; OLG Düsseldorf Beschluss vom 8.3.1990 - 2 Ws 80-81/90 - , alle zitiert bei juris.).
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