Rechtsprechung
| KG, 09.01.2001 - 5 Ws 6/01, 1 AR 1436/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus KG, 09.01.2001 - 5 Ws 6/01
Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe berührt immer die nach Art. 2 Abs. 2 GG gewährleistete Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 86, 288, 311 = NJW 1992, 2947). - BGH, 26.06.1997 - StB 30/96
Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler …
Auszug aus KG, 09.01.2001 - 5 Ws 6/01
Nach den Grundsätzen von BGHSt 43, 112 = NStZ 1998, 134 besteht zwischen Verfahren, hinsichtlich deren Überhaft notiert ist, eine funktionale Verfahrenseinheit, die die Anrechnung der verfahrensfremden Haft gebietet, wenn jene nicht im zugehörigen Verfahren auf die dortige Strafe angerechnet wurde. - BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62
Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines …
Auszug aus KG, 09.01.2001 - 5 Ws 6/01
Der Zulässigkeit steht auch nicht der telefonisch erklärte Rechtsmittelverzicht entgegen; denn dessen Form richtet sich nach derjenigen, die für die Einlegung des Rechtsmittels gilt (vgl. BGHSt 31, 109, 111; 18, 257, 260) .
- BVerfG, 07.11.1998 - 2 BvR 2535/95
Anrechnung sogenannter verfahrensfremder Untersuchungshaft auf eine in anderer …
Auszug aus KG, 09.01.2001 - 5 Ws 6/01
Das Freiheitsrecht beeinflußt als objektive, für alle Bereiche des Rechts geltende Wertentscheidung auch die Auslegung der Bestimmungen zur Anrechnung von Haftzeiten (vgl. BVerfG NStZ 1999, 125). - BGH, 19.08.1982 - 1 StR 595/81
Verteidigererklärung in der Sitzungsniederschrift - § 341 StPO, der "Einlegung zu …
Auszug aus KG, 09.01.2001 - 5 Ws 6/01
Der Zulässigkeit steht auch nicht der telefonisch erklärte Rechtsmittelverzicht entgegen; denn dessen Form richtet sich nach derjenigen, die für die Einlegung des Rechtsmittels gilt (vgl. BGHSt 31, 109, 111; 18, 257, 260) . - OLG Frankfurt, 05.08.1997 - 3 Ws 556/97
Auszug aus KG, 09.01.2001 - 5 Ws 6/01
Diese formelle Sperrwirkung gilt so lange, bis der Entscheidung durch "nova" ihre Grundlage entzogen worden ist (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1998, 90). - KG, 29.12.1999 - 5 Ws 711/99
Auszug aus KG, 09.01.2001 - 5 Ws 6/01
Denn der Verurteilte kann wegen der Eigenart des vikariierenden Systems von vornherein nicht darauf vertrauen, daß es bei der einmal erkannten Unterbringungsart verbleibt (vgl. KG, Beschluß vom 29. Dezember 1999 - 5 Ws 711/99 -).
- OLG Köln, 20.01.2016 - 2 Ws 562/15 Wann Nova vorliegen, die einer Entscheidung die Grundlage entziehen, hängt maßgeblich von der Art der Entscheidung ab und dem Gewicht, das die neuen Tatsachen haben (KG, Beschluss v. 09.01.2001 - 1 AR 1436/00 - 5 Ws 6/01, zitiert nach juris).
- KG, 19.05.2004 - 5 Ws 134/04
Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft; Nachträgliche Herstellung der …
Eine Verfahrenseinheit wird auch bejaht, wenn sich die anzurechnende Freiheitsentziehung auf den Gang oder den Abschluß des anderen Verfahrens konkret ausgewirkt hat, insbesondere wenn für das Verfahren, in dem später eine Verurteilung erfolgte, nur deshalb die Haft nicht vollzogen, sondern Überhaft notiert worden ist, weil gegen den Verurteilten bereits die anzurechnende Freiheitsentziehung vollstreckt wurde (…vgl. BVerfG a.a.O.;… BGH a.a.O., 120; KG StV 1998, 562 und Beschlüsse vom 14. Juni 2001 - 5 Ws 312/01 - und 9. Januar 2001 - 5 Ws 6/01 -).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.01.2001 - 5 Ws 6/01 |
Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Führungsaufsicht; Heranwachsender; Erwachsenenvollzug; Jugendrichter; Zuständigkeit
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über …
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2001 - 5 Ws 6/01
Die Kosten des Rechtsmittels trägt in entsprechender Anwendung des § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO die Landeskasse (zu vgl. BGHSt 18, 268, 271).
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