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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 5 Wx 47/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32869
OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 5 Wx 47/07 (https://dejure.org/2008,32869)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.07.2008 - 5 Wx 47/07 (https://dejure.org/2008,32869)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 5 Wx 47/07 (https://dejure.org/2008,32869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostentragung bei Ausbaurecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 5 Wx 47/07
    Allerdings können Beschlüsse, die eine Dauerregelung enthalten und daher nach § 10 Abs. 3 WEG für und gegen Sondernachfolger wirken, uneingeschränkt durch das Rechtsbeschwerdegericht selbst ausgelegt werden (BGH NJW 1998, 3713, 3714).

    Danach ist nicht auf den Willen des Verfassers der Teilungserklärung abzustellen, sondern allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGH NJW 1998, 3713; NJW 2004, 3413; BayObLG NZM 2004, 106; OLG Hamm NZM 2004, 657).

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 5 Wx 47/07
    Auch zu Auslegungen von Vereinbarungen (Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung) ist das Gericht der weiteren Beschwerde unbeschränkt befugt (BGH NJW 1993, 1329; OLG Köln NZM 2002, 612).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 5 Wx 47/07
    Danach ist nicht auf den Willen des Verfassers der Teilungserklärung abzustellen, sondern allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGH NJW 1998, 3713; NJW 2004, 3413; BayObLG NZM 2004, 106; OLG Hamm NZM 2004, 657).
  • BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 114/03

    Instandhaltungspflicht von Sondereigentum bei Zweifel über die Zugehörigkeit zum …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 5 Wx 47/07
    Danach ist nicht auf den Willen des Verfassers der Teilungserklärung abzustellen, sondern allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGH NJW 1998, 3713; NJW 2004, 3413; BayObLG NZM 2004, 106; OLG Hamm NZM 2004, 657).
  • OLG Köln, 28.02.2002 - 16 Wx 30/02

    Wohnungseigentum-Recht; Auslegung der Teilungserklärung durch das …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 5 Wx 47/07
    Auch zu Auslegungen von Vereinbarungen (Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung) ist das Gericht der weiteren Beschwerde unbeschränkt befugt (BGH NJW 1993, 1329; OLG Köln NZM 2002, 612).
  • OLG Hamm, 12.01.2004 - 15 W 24/03

    Auslegung der Vorschrift einer Teilungserklärung über den …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 5 Wx 47/07
    Danach ist nicht auf den Willen des Verfassers der Teilungserklärung abzustellen, sondern allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGH NJW 1998, 3713; NJW 2004, 3413; BayObLG NZM 2004, 106; OLG Hamm NZM 2004, 657).
  • AG Bonn, 26.10.2012 - 27 C 98/12

    Teilungserklärung geändert: WEG-Beschluss wirksam?

    § 16 Abs. 2 WEG ist abdingbar (OLG Rostock Beschluss vom 20.12.2011, Az: 3 W 67/09, Fundstelle juris; vgl. auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 20.07.2008, Az: 5 Wx 47/07, Seite 7, Fundstelle juris, zu über 10 Jahre nicht ausgebauten Dachgeschosswohnungen) und damit nicht gegenüber Regelungen in der Teilungserklärung vorrangig.
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