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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.07.2007 - 5 ZB 06.3225   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,39073
VGH Bayern, 20.07.2007 - 5 ZB 06.3225 (https://dejure.org/2007,39073)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.2007 - 5 ZB 06.3225 (https://dejure.org/2007,39073)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2007 - 5 ZB 06.3225 (https://dejure.org/2007,39073)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 5 C 14.2016

    Prozesskostenhilfe; keine hinreichenden Erfolgsaussichten für die beabsichtigte …

    Diese Gesetzeslage kann nicht ohne weiteres durch eine behördliche Namensänderung auf Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Namensänderungsgesetzes korrigiert werden (BayVGH, B.v. 20.7.2007 - 5 ZB 06.3225 - juris Rn. 7;… B.v. 9.4.2009 - 5 ZB 09.652 - juris Rn. 3;… B.v. 28.4.2010 - 5 ZB 09.820 - juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 26.11.2019 - 3 K 457.19
    Die zivilrechtliche Gesetzeslage darf nicht durch behördliche Namensänderung auf Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Namensänderungsgesetzes korrigiert werden (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. Juli 2007 - VGH 5 ZB 06.3225 -, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 5 ZB 09.820

    Namensänderung; Doppelname aus den Namen beider Eltern

    Diese Gesetzeslage kann nicht ohne weiteres durch eine behördliche Namensänderung auf Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vorschriften des NamÄndG korrigiert werden (BayVGH vom 20.7.2007, Az. 5 ZB 06.3225, in juris).

    Menschenrechte berechtigen jedenfalls nicht zu einer Namensänderung (vgl. BayVGH vom 20.7.2007 a.a.O. zu Art. 8 EMRK) zu einem beliebigen, vom jeweiligen Antragsteller erstrebten Wunschnamen.

  • VGH Bayern, 09.04.2009 - 5 ZB 09.652

    Berufungszulassung; Darlegungsgebot; Namensänderung; wichtiger Grund; Doppelname …

    Diese Gesetzeslage kann nicht durch eine behördliche Namensänderung auf Grundlage der öffentlichrechtlichen Vorschriften des Namensänderungsgesetzes korrigiert werden (BayVGH, B.v.20.7.2007 - 5 ZB 06.3225 - juris ).
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