Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.04.2009 - 5 ZB 08.1184 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Namensänderung; nichteheliches Kind; Familienname des nicht sorgeberechtigten Vaters; Änderungswunsch in Namen der sorgeberechtigten Mutter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 18.01
Änderung des Familiennamens; Namensänderung; wichtiger Grund; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2009 - 5 ZB 08.1184
Denn sie lässt sich anhand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20.2.2002 BVerwGE 116, 28) verneinen. - BGH, 10.08.2005 - XII ZB 112/05
Namensgebungsrecht des mit der Kindesmutter nicht verheirateten Vaters
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2009 - 5 ZB 08.1184
Abschließend sei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vom 10.8.2005 NJW 2005, 3498) hingewiesen, wonach es das Bürgerliche Recht demjenigen Elternteil, der das Sorgerecht infolge des Todes des bisher allein sorgeberechtigten anderen Elternteils erwirbt, nicht gestattet, dem Kind seinen Namen zu erteilen. - BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2009 - 5 ZB 08.1184
Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht förmlich beantragt hat (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 2.6.1981, Az. 6 C 1581 ; vom 6.3.1995 Az. 6 B 81/94 ; vom 3.7.1998 Az. 6 B 67/98 ).
- BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2009 - 5 ZB 08.1184
Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht förmlich beantragt hat (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 2.6.1981, Az. 6 C 1581 ; vom 6.3.1995 Az. 6 B 81/94 ; vom 3.7.1998 Az. 6 B 67/98 ). - BVerfG, 17.09.2008 - 1 BvR 1173/08
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer Namensänderung
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2009 - 5 ZB 08.1184
Denn die öffentlich-rechtliche Namensänderung soll Unzuträglichkeiten im Einzelfall beseitigen, nicht aber die gesetzlichen Wertungen des bürgerlichrechtlichen Namensrechts revidieren (vgl. BVerfG vom 17.9.2008 Az. 1 BvR 1173/08 - juris Rz. 4). - OVG Bremen, 06.04.2005 - 1 A 29/05
Zulässigkeit einer Namensänderung; An eine öffentlich-rechtliche Namensänderung …
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2009 - 5 ZB 08.1184
Dementsprechend hat sich für die Fälle des § 1617a Abs. 2 BGB keine kontroverse, sondern eine einheitlich den Maßstab der Erforderlichkeit der Namensänderung zugrunde legende Rechtsprechung herausgebildet (OVG Bremen vom 6.4.2005 Az. 1 A 29/05, VG Oldenburg vom 13.12.2005 Az. 12 A 1047/05, VG Ansbach vom 6.12.2006 Az. AN 15 K 06.02984, VG Frankfurt vom 31.10.2007 Az. 3 E 1357/06 - alle in juris). - VG Frankfurt/Main, 31.10.2007 - 3 E 1357/06
Einzelfall eines Kindes aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, bei dem eine …
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2009 - 5 ZB 08.1184
Dementsprechend hat sich für die Fälle des § 1617a Abs. 2 BGB keine kontroverse, sondern eine einheitlich den Maßstab der Erforderlichkeit der Namensänderung zugrunde legende Rechtsprechung herausgebildet (OVG Bremen vom 6.4.2005 Az. 1 A 29/05, VG Oldenburg vom 13.12.2005 Az. 12 A 1047/05, VG Ansbach vom 6.12.2006 Az. AN 15 K 06.02984, VG Frankfurt vom 31.10.2007 Az. 3 E 1357/06 - alle in juris). - VGH Bayern, 03.09.2008 - 5 ZB 07.2352
Einbürgerung; Rücknahme; Erlöschen der Anerkennung als Asylberechtigter
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2009 - 5 ZB 08.1184
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 3.9.2008 - 5 ZB 07.2352 - juris m.w.N.). - VG Oldenburg, 13.12.2005 - 12 A 1047/05
Namensänderung bei einem Kind im Kindergartenalter
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2009 - 5 ZB 08.1184
Dementsprechend hat sich für die Fälle des § 1617a Abs. 2 BGB keine kontroverse, sondern eine einheitlich den Maßstab der Erforderlichkeit der Namensänderung zugrunde legende Rechtsprechung herausgebildet (OVG Bremen vom 6.4.2005 Az. 1 A 29/05, VG Oldenburg vom 13.12.2005 Az. 12 A 1047/05, VG Ansbach vom 6.12.2006 Az. AN 15 K 06.02984, VG Frankfurt vom 31.10.2007 Az. 3 E 1357/06 - alle in juris). - VG Ansbach, 06.12.2006 - AN 15 K 06.02984
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2009 - 5 ZB 08.1184
Dementsprechend hat sich für die Fälle des § 1617a Abs. 2 BGB keine kontroverse, sondern eine einheitlich den Maßstab der Erforderlichkeit der Namensänderung zugrunde legende Rechtsprechung herausgebildet (OVG Bremen vom 6.4.2005 Az. 1 A 29/05, VG Oldenburg vom 13.12.2005 Az. 12 A 1047/05, VG Ansbach vom 6.12.2006 Az. AN 15 K 06.02984, VG Frankfurt vom 31.10.2007 Az. 3 E 1357/06 - alle in juris).
- VG Bayreuth, 30.05.2016 - B 1 K 16.219
Änderung des Familiennamens eines Kindes nach der Ermordung seiner Mutter durch …
Danach darf ein Familienname durch Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt (…vgl. z. B. BVerwG, U. v. 20.2.2002 - 6 C 18/01 - Rn. 29; BayVGH, B. v. 22.7.2010 - 5 ZB 10.406, B. v. 9.4.2009 - 5 ZB 08.1184, U. v. 7.3.2008 - 5 b 06.3062 - und U. v. 28.10.2004 - 5 B 04.692; SächsOVG, B. v. 5.11.2010 - 3 A 162/08).Vielmehr liegt ein solcher nur dann vor, wenn die Namensänderung für das Wohl des Kindes erforderlich ist (vgl. BVerwG U. v. 20.02.2002 - 6 C 18/01; BayVGH, B. v. 9.4.2009 - 5 ZB 08.1184).
- VG Regensburg, 11.03.2026 - RN 3 K 24.1507
Namensänderung, Kindeswohl, Trennungshalbwaise, Familienname, …
Rn. 31 Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung gilt dieser in sog. Scheidungshalbwaisenfällen anzulegende Maßstab der Erforderlichkeit der Namensänderung für das Kindeswohl wegen der vergleichbaren Interessenlage auch für sog. Trennungshalbwaisen, d.h. für Kinder nicht verheirateter Eltern, die den Familiennamen eines Elternteils führen und nach der Trennung den Namen des anderen, allein sorgeberechtigten Elternteils erhalten sollen (vgl. BayVGH, U.v. 3.2.2022 - 5 BV 21.964 - beckonline Rn 32; BayVGH, B.v. 9.4.2009 - 5 ZB 08.1184 - beckonline Rn. 4;… siehe ferner auch OVG RhPf, U.v. 6.5.2019 - 7 A 10074/19 - beckonline Rn. 36). - VG Regensburg, 04.11.2019 - RO 3 K 18.1279
Namensänderung wegen Kindeswohl
Auch dies belege, dass das Interesse des Kindes an seiner namensmäßigen Integration in die Familie des anderen Elternteils - ohne dass weitere Umstände zuträten - nicht rechtfertigen könne (BayVGH, B. v. vom 9.4.2009 - 5 ZB 08.1184).Vielmehr liegt ein wichtiger Grund im Sinne des § 3 Abs. 1 NamÄndG nur dann vor, wenn die Namensänderung für das Wohl des Kindes erforderlich ist (vgl. BVerwG v. 20.2.2002 - 6 C 18/01 - juris; BayVGH v. 9.4.2009 - 5 ZB 08.1184 - juris).
- VGH Bayern, 20.03.2026 - 5 ZB 23.2060
Antrag auf Einbürgerung, Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, …
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen zu kompensieren (stRspr, vgl. etwa BayVGH, B.v. 9.4.2009 - 5 ZB 08.1184 - juris Rn. 6). - VG Regensburg, 02.08.2013 - RN 2 K 13.698
Der Familienname eines in Dauerpflege aufwachsenden und unter pflegeelterlicher …
Vielmehr liegt ein wichtiger Grund im Sinne des § 3 Abs. 1 NÄG nur dann vor, wenn die Namensänderung für das Wohl des Kindes erforderlich ist (vgl. BVerwG v. 20.02.2002 - 6 C 18/01 - juris; BayVGH v. 9.4.2009 - 5 ZB 08.1184 - juris). - VG Sigmaringen, 02.05.2025 - 5 K 3290/22
Wichtiger Grund für öffentlich-rechtliche Namensänderung; Namenskontinuität; …
Für die in der Sache letztlich erstrebte Rück- oder Weiterbenennung des Kindes einer Alleinerziehenden, das zuvor - wie hier - gemäß § 1617a Abs. 2 BGB den Namen des anderen (nichtsorgeberechtigten) Elternteils erhalten hat, bleibt nur die Möglichkeit einer behördlichen Namensänderung nach öffentlichem Recht, die sich dann im Grundsatz am Kriterium der Erforderlichkeit messen lassen muss (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 09.04.2009 - 5 ZB 08.1184 -, BeckRS 2010, 54195; OVG Bremen, Beschluss vom 06.04.2005 - 1 A 29/05 -, BeckRS 2008, 26213; VG Regensburg, Urteil vom 15.04.2010 - RO 2 K 09.02164 -, juris; Weber, in: Scholz/Kleffmann, Praxishandbuch Familienrecht, 46. EL, Jan. - VG Regensburg, 15.04.2010 - RO 2 K 09.02164
Änderung des Familiennamens aus Gründen des Kindeswohls; fehlende Zustimmung …
Vielmehr liegt ein wichtiger Grund im Sinne des § 3 Abs. 1 NamÄndG nur dann vor, wenn die Namensänderung für das Wohl des Kindes erforderlich ist (vgl. BVerwG vom 20.02.2002 - 6 C 18/01; BayVGH vom 09.04.2009 - 5 ZB 08.1184 - jeweils juris).
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