Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.10.2019 - 5 ZB 19.33656 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Irak; Arabischer Sunnit aus dem Raum; Bagdad; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (verneint); Gefahrendichte für die Gewährung subsidiären Schutzes; arabischer Sunnit; subsidiärer Schutz; Gefahrendichte; grundsätzliche Bedeutung
- rechtsportal.de
Ablehnung der Gewährung subsidiären Schutzes für sunnitische Iraker; Gefahrendichte im Raum Bagdad
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 12.08.2019 - AN 10 K 17.30596
- VGH Bayern, 16.10.2019 - 5 ZB 19.33656
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2019 - 5 ZB 19.33656
Zur Ermittlung einer für die Annahme einer erheblichen Gefahr ausreichenden Gefahrendichte ist aufgrund aktueller Quellen die Gesamtzahl der in der Herkunftsregion lebenden Zivilpersonen annäherungsweise zu ermitteln und dazu die Häufigkeit von Akten willkürlicher Gewalt sowie die Zahl der dabei Verletzten und Getöteten in Bezug zu setzen; erst auf der Grundlage der quantitativen Ermittlung bedarf es einer wertenden Gesamtbetrachtung (BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 Rn. 22 f.; BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 13a ZB 16.30182 - juris).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 17.11.2011 a.a.O.) ist die Annahme einer individuellen Gefährdung auch bei einer Gefahrendichte von 1:800 noch fernliegend.
- VGH Bayern, 17.01.2017 - 13a ZB 16.30182
Notwendige Gefahrendichte zur Gewährung subsidiären Schutzes
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2019 - 5 ZB 19.33656
Zur Ermittlung einer für die Annahme einer erheblichen Gefahr ausreichenden Gefahrendichte ist aufgrund aktueller Quellen die Gesamtzahl der in der Herkunftsregion lebenden Zivilpersonen annäherungsweise zu ermitteln und dazu die Häufigkeit von Akten willkürlicher Gewalt sowie die Zahl der dabei Verletzten und Getöteten in Bezug zu setzen; erst auf der Grundlage der quantitativen Ermittlung bedarf es einer wertenden Gesamtbetrachtung (…BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 Rn. 22 f.; BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 13a ZB 16.30182 - juris). - VGH Bayern, 08.01.2018 - 20 ZB 17.30839
Keine Gruppenverfolgung von Sunniten im Irak
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2019 - 5 ZB 19.33656
Damit hat das Verwaltungsgericht entgegen der Zulassungsbegründung und entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowohl die Verfolgungsdichte im Hinblick auf eine Gruppenverfolgung für Sunniten im Irak als auch eine Gefahrendichte im Hinblick auf die Gewährung subsidiären Schutzes für sunnitische Iraker geprüft und im Einklang mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2018 - 20 ZB 17.30839 - juris; B.v. 5.12.2018 - 5 ZB 18.33041 - juris) verneint. - VGH Bayern, 05.12.2018 - 5 ZB 18.33041
Unbegründeter Berufungszulassungsantrag eines irakischen Asylbewerbers
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2019 - 5 ZB 19.33656
Damit hat das Verwaltungsgericht entgegen der Zulassungsbegründung und entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowohl die Verfolgungsdichte im Hinblick auf eine Gruppenverfolgung für Sunniten im Irak als auch eine Gefahrendichte im Hinblick auf die Gewährung subsidiären Schutzes für sunnitische Iraker geprüft und im Einklang mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2018 - 20 ZB 17.30839 - juris; B.v. 5.12.2018 - 5 ZB 18.33041 - juris) verneint. - VG Saarlouis, 09.02.2018 - 6 K 2662/16
Gefahrenlage für Sunniten im Großraum Bagdad
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2019 - 5 ZB 19.33656
Im Übrigen hat hier das Verwaltungsgericht in seinem Urteil (UA S. 9) auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Saarbrücken vom 9. Februar 2018 (6 K 2662/16 - juris) verwiesen, in dem der Gefahrengrad für Bagdad entsprechend der veröffentlichten Daten der UNO-Organisation UNAMI (http://www.uniraq.org, UNAMI, Civilian Casualties) und entsprechend den Angaben von Irak Body Count (http://www.iraqbodycount.org) dargestellt ist.
- VGH Bayern, 29.04.2020 - 5 ZB 20.30994
Keine Gruppenverfolgung von Sunniten im Irak
Rn. 3 Die von den Klägern für grundsätzlich bedeutsam gehaltene "abstrakte Tatsachenfrage", ob irakische Staatsangehörige sunnitischen Glaubens aktuell im Irak mit einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit mit einer Verfolgung im Sinne von § 3 AsylG rechnen müssen, ist nicht grundsätzlich bedeutsam, sondern in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geklärt (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2019 - 5 ZB 19.33656 - juris Rn. 6;… U.v. 19.7.2018 - 20 B 18.30800 - juris Rn. 35, B.v. 8.1.2018 - 20 ZB 17.30839 - juris Rn. 10; B.v. 21.9.2017 - 4 ZB 17.31091 - juris). - VG München, 08.02.2022 - M 2 K 20.32623
Teilweise erfolgreiche Asylklage (Afghanistan, nationales Abschiebungsverbot …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 Rn. 22 f.) ist die Annahme einer individuellen Gefährdung auch bei einer Gefahrendichte von 1:800 noch fernliegend (vgl. zusammenfassend BayVGH, B.v. 16.10.2019 - 5 ZB 19.33656 - juris Rn. 7). - VG München, 09.11.2020 - M 2 S7 20.30874
Unbegründeter Asylantrag eines afghanischen Asylbewerbers (Zeitpunkt September …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 Rn. 22 f.) ist die Annahme einer individuellen Gefährdung auch bei einer Gefahrendichte von 1:800 noch fernliegend (vgl. zusammenfassend BayVGH, B.v. 16.10.2019 - 5 ZB 19.33656 - juris Rn. 7).
- VG München, 16.11.2020 - M 6 K 17.34171
Unbegründete Asylklage - Einzelfall
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 Rn. 22 f.) ist die Annahme einer individuellen Gefährdung auch bei einer Gefahrendichte von 0, 125% noch fernliegend (vgl. zusammenfassend BayVGH, B.v. 16.10.2019 - 5 ZB 19.33656 - juris Rn. 7). - VG Chemnitz, 22.02.2021 - 3 K 2640/17
Irak: subsidiärer Schutz wegen Gewalt von schiitischen Milizen gegen junge, …
Beschluss v o m 16.10.2019, 5 ZB 19.33656, j u r i s Rdnr. 6 und Beschluss vom 29.04.2020,. - VG München, 11.12.2020 - M 2 K 17.36599
Asylrecht, Herkunftsland: Afghanistan (Provinz, Kunar), Verfolgung durch die …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 Rn. 22 f.) ist die Annahme einer individuellen Gefährdung auch bei einer Gefahrendichte von 1:800 noch fernliegend (vgl. zusammenfassend BayVGH, B.v. 16.10.2019 - 5 ZB 19.33656 - juris Rn. 7).
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