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Rechtsprechung
   RG, 21.02.1933 - I 50/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1933,330
RG, 21.02.1933 - I 50/33 (https://dejure.org/1933,330)
RG, Entscheidung vom 21.02.1933 - I 50/33 (https://dejure.org/1933,330)
RG, Entscheidung vom 21. Februar 1933 - I 50/33 (https://dejure.org/1933,330)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 67, 123
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2016 - C-104/16

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet gilt für die Westsahara weder das …

    {FN:139} - Vgl. z. B. Resolutionen der Generalversammlung der UNO 48/46 vom 10. Dezember 1992, 49/40 vom 9. Dezember 1994 und 50/33 vom 6. Dezember 1995.

    {FN:140} - Vgl. z. B., Resolutionen der Generalversammlung der UNO 50/33 vom 6. Dezember 2005, 52/72 vom 10. Dezember 1997, 53/61 vom 3. Dezember 1998, 54/84 vom 5. Dezember 1999, 55/138 vom 8. Dezember 2000 und 56/66 vom 10. Dezember 2001.

  • EuGH, 04.10.2024 - C-778/21

    Westsahara: Die Handelsabkommen EU-Marokko von 2019 im Bereich der Fischerei und …

    Rn. 36 Am 6. Dezember 1995 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in ihrer 82. Plenarsitzung die Resolution 50/33 ("Aktivitäten ausländischer wirtschaftlicher und sonstiger Interessen, welche die Verwirklichung der Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker in unter Kolonialherrschaft stehenden Gebieten behindern"), in der es u. a. heißt: "Die Generalversammlung … bekräftigt das unveräußerliche Recht der Völker der Kolonialgebiete und der Gebiete ohne Selbstregierung auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit und auf die Nutzung der natürlichen Ressourcen ihrer Gebiete sowie ihr Recht, über diese Ressourcen zu ihrem eigenen Wohl zu verfügen", "bestätigt den Wert ausländischer Wirtschaftsinvestitionen, die in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung der Gebiete ohne Selbstregierung und entsprechend ihren Wünschen mit dem Ziel erfolgen, einen wertvollen Beitrag zur sozioökonomischen Entwicklung dieser Gebiete zu leisten", "erklärt erneut, dass die in Verletzung der einschlägigen Resolutionen der Organisation der Vereinten Nationen erfolgende missbräuchliche Ausbeutung und Plünderung der Meeres- und der sonstigen natürlichen Ressourcen der Kolonialgebiete und Gebiete ohne Selbstregierung durch ausländische Wirtschaftsinteressen eine Bedrohung der Unversehrtheit und des Wohlstands dieser Gebiete darstellt", und "bittet alle Regierungen und Organisationen des Systems der Vereinten Nationen, sicherzustellen, dass die ständige Souveränität der Völker der Kolonialgebiete und der Gebiete ohne Selbstregierung über ihre natürlichen Ressourcen voll respektiert und geschützt wird".
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-779/21

    Advocate General Capeta: the General Court erred in annulling the decision …

    {FN:134} Bezüglich der NSGT bekräftigt z. B. die Resolution 50/33 der Generalversammlung der Vereinten Nationen "das unveräußerliche Recht der Völker der Kolonialgebiete und der [NSGT] auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit und Nutzung der natürlichen Ressourcen ihrer Hoheitsgebiete sowie ihr Recht, über diese Ressourcen in ihrem besten Interesse zu verfügen".
  • EuG, 29.09.2021 - T-344/19

    Front Polisario/ Rat - Außenbeziehungen - Internationale Übereinkünfte - …

    Rn. 19 Am 6. Dezember 1995 verabschiedete die Generalversammlung der UNO die Resolution 50/33 "Aktivitäten ausländischer wirtschaftlicher und sonstiger Interessen, welche die Verwirklichung der Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Volker in unter Kolonialherrschaft stehenden Gebieten behindern", in der es u. a. heißt: "Die Generalversammlung … bekräftigt das unveräußerliche Recht der Völker der Kolonialgebiete und der Gebiete ohne Selbstregierung auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit und auf die Nutzung der natürlichen Ressourcen ihrer Gebiete sowie ihr Recht, über diese Ressourcen zu ihrem eigenen Wohl zu verfügen", "bestätigt den Wert ausländischer Wirtschaftsinvestitionen, die in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung der Gebiete ohne Selbstregierung und entsprechend ihren Wünschen mit dem Ziel erfolgen, einen wertvollen Beitrag zur sozioökonomischen Entwicklung dieser Gebiete zu leisten", "erklärt erneut, dass die in Verletzung der einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen erfolgende missbräuchliche Ausbeutung und Plünderung der Meeres- und der sonstigen natürlichen Ressourcen der Kolonialgebiete und Gebiete ohne Selbstregierung durch ausländische Wirtschaftsinteressen eine Bedrohung der Unversehrtheit und des Wohlstands dieser Gebiete darstellt", und "bittet alle Regierungen und Organisationen des Systems der Vereinten Nationen, sicherzustellen, dass die ständige Souveränität der Völker der Kolonialgebiete und der Gebiete ohne Selbstregierung über ihre natürlichen Ressourcen voll respektiert und geschützt wird.".
  • BGH, 02.04.1970 - 4 StR 45/70

    Verhältnis zwischen gesetzlich zulassungsfreier Rechtsbeschwerde und dem Antrag …

    "Nach der herrschenden Meinung enthält die Vorschrift des § 300 StPO einen allgemeinen Rechtsgedanken, der auch für andere Rechtsbehelfe als Rechtsmittel und für sonstige Anträge im Strafverfahren gilt (RGSt 67, 123, 125;… Löwe-Rosenberg 21. Aufl., Anm. 3;… Müller-Sax 6. Aufl., Anm. 5;… Schwarz-Kleinknecht 28. Aufl., Anm. 1 je zu § 300 StPO).
  • BDH, 17.04.1963 - I DV 1/63

    Rechtsmittel

    Für diese Auffassung waren die hierzu bereits angeführten Gesichtspunkte, des weiteren aber auch die Erwägung maßgebend, daß im Bereich der Strafprozeßordnung, deren Vorschriften im Disziplinarverfahren ergänzend anzuwenden sind (§ 20 BDO), bei der Auslegung von Rechtsmittelerklärungen die Persönlichkeit des Erklärenden, seine Rechtskenntnis und seine sprachliche Gewandtheit zu berücksichtigen und seine Erklärungen, im Zweifel in einem für ihn günstigen Sinne zu deuten sind (KG i. HRR 1930 Nr. 1571; RGSt 67, 123; KG i. JR 1950, 633).
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